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       # taz.de -- Peta klagt gegen Wettfischen: Sie zappeln noch
       
       > Tierschützer finden Angeln grausam. Oft klagen sie gegen Sportfischer und
       > verlieren. Auch der aktuelle Fall in Flensburg verspricht kaum Erfolg.
       
   IMG Bild: Wer angelt, muss auch Fisch essen: Ein Barsch hängt am Angelhaken
       
       Flensburg taz | „Sie zappeln am Haken, ringen nach Luft und kämpfen um ihr
       Leben – vergeblich.“ So drastisch schildert der Tierschutzverein Peta die
       Leiden der Fische, die beim „Schleiangeln“ am Campingplatz Olpenitz aus dem
       Wasser gezogen wurden.
       
       Das Problem für die Tierschützer: Das Schleiangeln hatte
       Wettbewerbscharakter. Dabei ist „im Rahmen der ordnungsgemäßen Fischerei“
       Wettfischen „insbesondere verboten“, so das Landesfischereigesetz. Peta hat
       daher Klage bei der Staatsanwaltschaft Flensburg eingereicht.
       
       Im Sommer 2017 seien auch Mitglieder des Arctic-Sea-Teams aus Hamburg am
       Schleiangeln beteiligt gewesen. Das Arctic-Sea-Team besteht deren Homepage
       zufolge aus erfahrenen Anglern. Sie testen neue Geräte und Tourenangebote
       und schreiben regelmäßig für Fachblätter wie „Rolle&Rute“ oder
       „Fisch&Fjord“. Der Vorwurf, sie hätten Fische gequält und Recht gebrochen,
       wiegt also schwer – solche Profis müssten die Gesetzeslage kennen. Das tun
       sie auch: Wahrscheinlich wird die Peta-Klage für die Angler zu einem
       Freispruch führen.
       
       „Bei den Fällen, die ich vertreten habe, lege ich Wert darauf, dass nicht
       wegen Geringfügigkeit, sondern wegen Unschuld eingestellt wird“, sagt
       Robert Vollborn, Jurist und Geschäftsführer des Landessportfischerverbandes
       Schleswig-Holstein (LSFV SH).
       
       Von dem konkreten Fall in Olpenitz und einem weiteren, bei dem es um das
       „Brandungsvergleichsangeln“ im Oktober am Strand von Weidefeld geht, hat
       Vollborn noch nichts gehört. Das Modell aber kennt er genau: Es ist nicht
       die erste Klage von Peta, und „es kommen immer wieder dieselben Argumente“.
       
       ## Peta klagt seit Jahren bundesweit
       
       Tatsächlich klagt Peta seit Jahren bundesweit gegen Angler und ihre
       Veranstaltungen. Betroffen sind „Schnuppertage“ für Kinder im Rahmen eines
       Sommerferienangebots oder der Saisonstart lokaler Vereine. Auslöser für die
       Klagen sind oft Artikel in lokalen Zeitungen oder Internet-Quellen.
       
       Inzwischen kennen die Angelvereine die Vorwürfe, auch Vollborn rappelt die
       Argumente nur so herunter. „Wettangeln“ sei in Schleswig-Holstein klar
       definiert, so der Jurist. „Wenn der Hegepflichtige zustimmt und es zu einer
       ordungsgemäßen Verwertung der Fische kommt, dann ist es nie ein verbotenes
       Wettfischen, selbst wenn es Weltmeisterschaft hieße.“
       
       Zu Petas Vorwurf, die Angelei sei grausam, sagt der LSFV-Geschäftsführer:
       „Es ist wissenschaftlich nicht geklärt, dass Fische überhaupt Schmerz
       empfinden können.“ Gemeint ist, dass Fische über keinen Neocortex verfügen.
       In dieser Gehirnregion spielt sich bei Säugetieren das Schmerzempfinden ab.
       Doch laut Peta, die sich auf Gutachten und Studien beruft, fühlt der Fisch
       genauso – nur an einer anderen Stelle im Gehirn.
       
       ## Schmerzempfinden sehr wahrscheinlich
       
       Tatsächlich scheint es sehr unwahrscheinlich, dass ein hoch entwickeltes
       Wesen kein Schmerzempfinden hat. „Könnten Fische ihre Schmerzen durch
       Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine
       Beschäftigung, die der Erholung dient“, sagt Tanja Breining, Fachreferentin
       für Fische und Meerestiere bei Peta.
       
       Dieses Zitat von Breining steht wortgleich in jeder Klage und jeder
       Pressemitteilung der Organisation. „Seit Jahren lesen wir immer wieder
       diese Textbausteine“, sagt Vollborn. „Es wäre schön, wenn Peta auf unsere
       Argumente eingehen und mit uns ins Gespräch kommen würde, statt immer
       wieder mit den Klagen gegen die Wand zu laufen.“
       
       Rund 39.000 Menschen sind in Schleswig-Holstein allein bei den
       Mitgliedsvereinen des Sportfischerverbands organisiert, rund 75.000
       Angelscheine werden jährlich ausgeteilt, unter anderem an zahlreiche
       Touristen: Der Sport mit den toten Fischen ist ein bedeutender
       Wirtschaftsfaktor.
       
       Als wichtigstes Verbandsziel nennt der Landesangelverband übrigens
       keineswegs „Fische aus dem Wasser holen“, sondern „den dauerhaften Schutz
       der gesamten Tier- und Pflanzenwelt, die Sicherung der Eigenart und
       Schönheit von Natur und Landschaft“. Das passe bestens zusammen, meint
       Vollborn: „ Naturschutz im Sinne der Gesetze meint, dass wir nutzen, was
       die Natur produziert.“
       
       7 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Esther Geißlinger
       
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