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       # taz.de -- Prozess in Hamburg nach G20-Protesten: Angriff auf die Versammlungsfreiheit
       
       > Der G20-Prozess gegen Fabio V. zeigt, wie ein Grundrecht angegriffen
       > wird. Das haben auch ein Doktorand und ein Student erfahren.
       
   IMG Bild: Sippenhaft für Demonstranten, nur weil einige randalieren?
       
       Hamburg taz | Auf die Frage, wann Demonstranten zu Straftätern werden,
       haben Polizei und Justiz in Hamburg eine einmütige Antwort: Auch wer
       gewaltfrei an [1][einem Protestmarsch teilnimmt], kann sein Grundrecht auf
       Versammlungsfreiheit schnell verwirken. Es genügt demnach schon, an einem
       Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen
       Gegenstände werfen. Dann hat man die Gewalttäter [2][durch seine bloße
       Anwesenheit] „unterstützt“ und macht sich des schweren Landfriedensbruchs
       schuldig. Strafmaß: bis zu zehn Jahre Haft. Eine solche „Anwesenheit“ liegt
       auch gegen den Italiener Fabio V. vor.
       
       Beweise für darüber hinaus gehende Straftaten des 19-Jährigen konnte die
       Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der fast schon ein halbes Jahr
       dauert, nicht liefern. Gewiss ist nur, dass der Angeklagte sich am frühen
       Morgen des 7. Juli 2017 einer Gruppe Demonstranten anschloss, die gegen die
       Politik der G20-Staaten protestieren wollten. Die Staatsanwaltschaft
       unterstellt der Gruppe einen „gemeinsamen Willen zur Gewalt“. Den könne man
       daran erkennen, dass die Teilnehmer überwiegend dunkel gekleidet und viele
       von ihnen „vermummt“ gewesen seien. Fabio trug beige Hose und ein
       schwarz-weißes Palästinensertuch.
       
       Auf dem Weg in die Innenstadt, in der Straße „Rondenbarg“, wurde die etwa
       200 Personen starke Gruppe von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Einige im
       vorderen Bereich marschierende Demonstranten schleuderten Steine und
       Rauchtöpfe in Richtung der herannahenden Beamten, ohne diese zu treffen.
       Die Staatsanwaltschaft zählte 14 Steine und 4 „pyrotechnische Gegenstände“.
       Wer geworfen hat, ist unklar. Dass der Angeklagte Fabio V. Gewalt ausübte,
       ist äußerst unwahrscheinlich, weil er im hinteren Teil des Protestmarsches
       unterwegs war. Das Urteil sollte eigentlich heute (Dienstag) gesprochen
       werden. Aber dazu kommt es nicht, weil sich die vorsitzende Amtsrichterin
       [3][krank gemeldet hat]. Sie ist hochschwanger. Ob der Prozess vor einem
       anderen Richter neu aufgerollt wird, ist unklar.
       
       Aber auch ohne Urteil im Fall Fabio ist der „Rondenbarg-Komplex“ keineswegs
       erledigt. Mehr als 70 weitere Beschuldigte, die auch an der Demonstration
       teilgenommen haben und deren Lage mit der von Fabio V. vergleichbar ist,
       warten auf ihre Anklage. Das Führungspersonal der Hamburger Polizei hält
       sie alle des Landfriedensbruchs für schuldig. „Es handelte sich um einen in
       seiner Gesamtheit gewalttätig handelnden Mob.“ So charakterisierte der
       Leiter der SoKo „Schwarzer Block“, Jan Hieber, die Demonstration auf einer
       Pressekonferenz im Dezember. „Es reicht eben, wenn man sich in so einer
       Gruppe bewegt,“ erläuterte sein Vorgesetzter, der Hamburger
       Polizeipräsident Ralf Martin Meyer gegenüber dem NDR. Polizeipräsident und
       Hanseatisches Oberlandesgericht verweisen auf eine höchstrichterliche
       Entscheidung zum Landfriedensbruch.
       
       ## „Psychische Beihilfe“ gibt's eigentlich nur im Fussball
       
       Im Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Teilnehmer einer
       Hooligan-Formation am Rande eines Fußballspiels für schuldig befunden, die
       nicht selbst geprügelt, sondern durch „ostentatives Mitmarschieren“ den
       Schlägern „psychische Beihilfe“ geleistet hätten. Der BGH macht in seiner
       Entscheidung aber deutlich, dass dieser Fall sich von politischen
       Demonstrationen unterscheide, bei denen von einigen Teilnehmern, nicht aber
       von allen, Gewalttätigkeiten begangen werden.
       
       Dass der Protestzug am Rondenbarg genau eine solche verfassungsrechtlich
       geschützte Demonstration war, meinen Experten nach Ansicht des vorhandenen
       Videomaterials. „Aus meiner Sicht spricht eigentlich alles dafür, dass es
       sich hier um eine Versammlung handelt,“ sagt der Kriminologe Tobias
       Singelnstein. Auf die Nachfrage von Panorama 3 und der taz, warum er den
       „Hooligan-Fall“ trotzdem auf die Anti-G20-Demonstration in Hamburg
       übertrage, antwortete Polizeipräsident Meyer nur: „Man sollte nicht
       versuchen, sich auf dem Gebiet der Juristerei zu tummeln.“
       
       Polizei und Gerichtsbarkeit in Hamburg vertreten die Ansicht, dass jener
       Protestzug vor dem G20-Gipfel keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes
       war. Den Teilnehmern der Demonstration sprechen sie politische Anliegen ab.
       Keine Demonstranten eben, sondern Kriminelle. Kriminell ist demnach auch
       Simon Ernst, einer der mehr als 70 Beschuldigten, die auf derselben
       Demonstration wie Fabio V. waren. Auf mehreren Polizeivideos ist der groß
       gewachsene Mann zu erkennen, wie er, mit einer roten Jacke bekleidet, im
       Strahl eines Wasserwerfers steht und eine Frau beschützt.
       
       Dem 32-jährigen Bonner politische Anliegen abzusprechen, scheint vermessen.
       Seit mehr als 10 Jahren ist er in der Gewerkschaft Verdi engagiert.
       Mehrfach meldete Ernst Demonstrationen gegen Rechtsradikale an. Am frühen
       Morgen des 5. Dezember klopft es bei ihm an der Wohnungstür. „Polizei!
       Machen Sie auf!“. Einen Augenblick später tummeln sich zehn Beamte in
       seiner 2-Zimmer-Wohnung. Ein Polizist bugsiert den splitternackten
       Promotionsstudenten auf das Wohnzimmersofa und hält ihm einen
       Durchsuchungsbeschluss aus Hamburg unter die Nase, Vorwurf
       „Landfriedensbruch“.
       
       ## Doktortitel nur gegen private Daten?
       
       Ernst ist da einer von 22 Teilnehmern der Demonstration am „Rondenbarg“,
       deren Wohnungen in [4][einer bundesweiten Razzia] zeitgleich durchsucht
       werden. Die Beamten beschlagnahmen Computer, Festplatten und USB-Sticks.
       Auf den Datenträgern befindet sich die fast fertige Doktorarbeit von Simon
       Ernst. „Das ist meine Arbeitsgrundlage, meine Lebensgrundlage“, sagt der
       Promovent fast drei Monate später, entgeistert. Am 31.12.2017 war
       Abgabetermin. Den konnte er nicht einhalten, weil die Datenträger in der
       Asservatenkammer der Soko „Schwarzer Block“ liegen. Sie handelt von der
       Erdölindustrie in Venezuela.
       
       Ob die Kenntnis des Inhalts helfen wird, den dringenden Tatverdacht gegen
       Simon Ernst zu erhärten? Sein Doktorvater ist sauer. „Sind Sie sich über
       die Konsequenzen im Klaren?“ schreibt Michael Zeuske, Professor am
       Historischen Seminar der Universität zu Köln an die Hamburger
       Staatsanwaltschaft. Wegen der Beschlagnahmung könne „Herr Ernst sein
       Dissertationsvorhaben nicht wie geplant umsetzen. Die fortdauernde
       Konfiszierung entzieht Herrn Ernst damit auch die Möglichkeit seines
       angestrebten Berufsabschlusses.“
       
       Seit dem Tag der Beschlagnahmung verlangt der Promotionsstipendiat die
       Herausgabe wenigstens einer Kopie, bislang ohne Erfolg. Die Ermittler
       fordern von Ernst, als Bedingung für die Rückgabe, Zugangscodes zur
       Festplatte seines Rechners mitzuteilen. Für Ernst ein Erpressungsversuch.
       „Die wollen an meine Emails, an mein Privatleben. Das lasse ich nicht zu,“
       sagt er. Die Hamburger Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, dass dem
       Beschuldigten nun eine Kopie seiner Doktorarbeit „übersandt“ worden sei.
       
       Der Verfassungsrechtler Bernd Hartmann von der Universität Osnabrück zeigt
       sich irritiert darüber, wie weit der Verfolgungseifer der Hamburger Polizei
       und Staatsanwaltschaft geht. „Wenn eine Doktorarbeit beschlagnahmt wird,
       weil der Verfasser an einer Demonstration teilgenommen hat, dann ist das
       nicht nur ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, sondern auch in die
       Freiheit der Wissenschaft, Artikel 5, Absatz 3 Grundgesetz,“ sagt der
       Juraprofessor.
       
       ## Anti-Intellektuelle Tendenz bei Hamburgs Polizei
       
       Kenner der Materie bescheinigen der Hamburger Polizei seit den Tagen des
       rechtsradikalen Innensenators Ronald Schill „eine gewisse
       anti-intellektuelle Tendenz“. Das mag dazu beitragen, dass es nicht sofort
       auffällt, wenn die Schranken des Grundgesetzes eingerissen werden. So wie
       bei der Öffentlichkeitsfahndung. Am 18. Dezember 2017 hat Ulrich (Name
       geändert) sein Foto im Fernsehen und im Internet gesehen: unter einem
       öffentlichen Fahndungsaufruf der Hamburger Polizei. Der Student ist einer
       von 26 Demonstranten, die am „Rondenbarg“ fotografiert, aber nicht
       identifiziert wurden. Die Ermittler hoffen, dass die Gesuchten nun von
       Bekannten oder Nachbarn verraten werden. Sie verweisen darauf, dass es für
       die Öffentlichkeitsfahndung eine Genehmigung vom Amtsgericht gab.
       
       „Erschrocken“ sei er daüber, sagt Ulrich. „Natürlich wird das Leute
       einschüchtern.“ Bislang konnten die Beamten den Gesuchten nicht ausfindig
       machen. Panorama 3 und die taz haben ihn getroffen. „Das war eine legitime
       Demonstration mit Megafondurchsagen, Redebeiträgen und Transparenten,“ sagt
       er. „In was für einer Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn Angst gemacht
       wird, im Alltag Denunziationen ausgesetzt zu sein. Da steht nicht nur meine
       persönliche Freiheit in Frage, sondern auch die Freiheit der Gesellschaft
       und einzelner politischer Gruppen.“
       
       Verfassungsrechtler Hartmann kritisiert die Öffentlichkeitsfahndung nach
       Demonstrationsteilnehmern. Sie greife in die Versammlungsfreiheit ein:
       „Solche Abschreckungseffekte soll es nach dem Grundgesetz nicht geben, weil
       die Versammlungsfreiheit ein besonders bedeutendes Grundrecht für den
       Einzelnen ist wie für die Demokratie.“ Der 1. Februar ist ein besonderer
       Verhandlungstag im Prozess gegen den Angeklagten Fabio V. vor dem
       Jugendschöffengericht in Hamburg-Altona. Promotionsstipendiat Simon Ernst
       und die Krankenschwester Julia Kaufmann, ebenfalls aktives Verdi-Mitglied
       in Bonn, sagen als Zeugen aus.
       
       Sie schildern den frühen Morgen des 7. Juli 2017, wie er sich aus ihrer
       Sicht zugetragen hat. Beide bezeugen ihre politische Motivation, gegen die
       Mächtigsten der Welt zu demonstrieren. Beide bekräftigen, dass Gewalt gegen
       Personen oder Sachen nicht zu ihrem Demo-Repertoire gehörten und dass sie
       solches auch an jenem Morgen nicht beabsichtigt hätten. Beide Zeugen
       schildern, dass sie die Momente am „Rondenbarg“ als gewaltsame Auflösung
       einer Demonstration erlebt hätten. „Ich habe nicht mitbekommen, dass einige
       Protestteilnehmer etwas in Richtung der Polizisten geworfen haben,“ sagt
       Simon Ernst. „Das habe ich zum ersten Mal auf den Videos gesehen.“
       
       ## Gewalt gab es – durch die Polizei
       
       Der Promovent gibt zu Protokoll, dass ein Beamter nach der Auflösung des
       Protests eine Frau in seiner unmittelbaren Nähe mit der Hand ins Gesicht
       geschlagen habe. Die Szene ist in einem der Videos festgehalten. Auch Julia
       Kaufmann wird mit ihren Freundinnen der Verdi-Jugend Bonn von den Beamten
       zu Boden gebracht. Laut Hamburger Staatsanwaltschaft seien im Zusammenhang
       mit dem Einsatz gegen sieben Polizeibeamte interne Ermittlungen eingeleitet
       worden. Drei Verfahren seien an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden.
       Davon sei eines mangels Tatverdachts eingestellt worden.
       
       Wie die Polizei ermittelt, auch gegen eigene Beamte, darauf lässt der
       „Nachbereitungsstab“ der Hamburger Polizei schließen. Nach Recherchen von
       Panorama 3 und der taz wird dieser vom Chef des Vorbereitungsstabes und
       Einsatzleiters beim G20, Hartmut Dudde, geleitet. Als ein Aufgabenfeld des
       Nachbereitungsstabes werden laut einem Senatsdokument „absehbare
       Strafanzeigen“ gegen die Polizei genannt. Den Recherchen zufolge
       entscheidet Dudde als Chef des Nachbereitungsstabes, welches Beweismaterial
       rund um die G20-Ereignisse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird
       und welches nicht.
       
       Auf Anfrage bestätigte ein Polizeisprecher gegenüber Panorama und der taz,
       dass der Nachbereitungsstab von Dudde geleitet werde und die Soko
       „Schwarzer Block“ dem Nachbereitungsstab unterstellt sei. Der Sprecher
       bestritt allerdings, dass der Nachbereitungsstab in die Weitergabe oder
       Zurückhaltung von Beweismitteln eingreife. „Auf das operative Geschäft der
       Soko, zu dem auch der Umgang mit Beweismitteln gehört, hat diese
       organisatorische Anbindung hingegen keine Auswirkungen,“ heißt es in der
       Stellungnahme. Der Sprecher fügte hinzu, dass die Soko „Schwarzer Block“ ab
       dem 1. März direkt dem Polizeipräsidenten unterstellt werde. Hartmut Dudde
       werde dann die Führung der neuen Organisationseinheit „Schutzpolizei“
       übernehmen.
       
       Der Prozess gegen Fabio V. sollte aus Sicht der Strafverfolger eine Art
       Musterverfahren für den „Rondenbarg-Komplex“ sein. Eine Verurteilung hätte
       den Tatbestand des Landfriedensbruchs spürbar erweitert und damit die
       Demonstrationsfreiheit eingeschränkt. Wird das vorläufige Aus dieses
       Prozesses bei den Hamburger Entscheidungsträgern zu einem Umdenken führen?
       Oder wird man die anderen Mitglieder des „gewalttätigen Mobs“ auch
       anklagen? Ein Blick zurück ins Jahr 1970 könnte helfen. Damals wurden
       hunderte Verfahren wegen „Landfriedensbruch“ eingestellt. Der Bundestag
       hatte ein „Straffreiheitsgesetz“ beschlossen. Der Grund: die Praxis der
       Gerichte in Sachen Versammlungsfreiheit hatte sich zu weit von Artikel 8
       des Grundgesetzes entfernt.
       
       27 Feb 2018
       
       ## LINKS
       
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