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       # taz.de -- Jobcenter wollen Geld von Bürgen: Teures Engagement für Geflüchtete
       
       > Flüchtlingsbürgen sollen die Sozialleistungen zurückzahlen, die die
       > Geflüchteten von den Jobcentern bekommen haben. Dagegen wehren sich
       > Betroffene jetzt vor Gericht.
       
   IMG Bild: Patenschaften kosten nichts, Bürgschaften dagegen unter Umständen viel: Flüchtlingshelfer
       
       GÖTTINGEN taz | Die Rechnungen, die Behörden sogenannten Flüchtlingsbürgen
       schicken, beschäftigen jetzt die Justiz. Allein in Niedersachsen sind rund
       320 Klagen von Betroffenen anhängig. Das Verwaltungsgericht Stade hat für
       den 5. April in einem ersten Verfahren eine mündliche Verhandlung
       angesetzt.
       
       Sozialämter und Jobcenter in Niedersachsen verschicken seit etwa einem Jahr
       Rechnungen an Bürgen, die sich 2014 und 2015 bereit erklärt hatten, die
       Lebenshaltungskosten für syrische Kriegsflüchtlinge zu übernehmen.
       
       Die Flüchtlingspaten mussten nachweisen, dass sie Reisekosten und Unterhalt
       bezahlen können. Nur aufgrund solcher Bürgschaften konnten viele Syrer
       damals überhaupt nach Deutschland gelangen. Neben Einzelpersonen
       unterschrieben auch Kirchengemeinden und Vereine Verpflichtungserklärungen.
       
       Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen – und damit auch die Bürgen
       in diesen Bundesländern – waren davon ausgegangen, dass die Bürgschaften
       nur auf wenige Monate befristet seien. Die finanzielle Unterstützung der
       Syrer durch die Bürgen würde also enden, sobald die Geflüchteten einen
       Schutzstatus und damit ein Recht auf Sozialleistungen erhielten. Wer keine
       Arbeit fände, würde vom zuständigen Jobcenter unterstützt.
       
       Im August 2016 legte der Bund allerdings die Dauer einer Bürgschaft auf
       fünf Jahre gesetzlich fest. Rückwirkend für ältere Fälle wurde eine Frist
       von immerhin drei Jahren beschlossen – was bedeutet, dass die Jobcenter
       Sozialleistungen, die in einem Zeitraum von drei Jahren an Flüchtlinge
       ausgezahlt wurden, von den Bürgen zurückfordern können. Das
       Bundesverwaltungsgericht entschied im Januar 2017, dass Bürgen auch nach
       Anerkennung der Flüchtlinge für deren Lebenshaltung aufkommen müssen – und
       zwar so lange, bis die Geflüchteten Arbeit finden oder wieder ausreisen.
       
       Auf Grundlage dieses Urteils verlangen die Behörden nun das Geld von den
       Bürgen zurück. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben 21 Jobcenter
       in Niedersachsen Forderungen in Höhe von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro
       geltend gemacht. Es geht dabei um insgesamt 410 Fälle. Mit den Klagen
       wehren sich die Bürgen nun gegen die Kostenbescheide.
       
       Allein am Verwaltungsgericht Braunschweig gibt es rund 190 solcher Klagen,
       wie ein Justizsprecher bestätigt. In Stade sind es 25. Teilweise sind die
       Kläger identisch, weil sie mehrere Verpflichtungserklärungen abgegeben
       haben. So soll etwa eine evangelische Kirchengemeinde in Wolfsburg, die
       zwischen August und Oktober 2014 für acht Geflüchtete unterschrieb, rund
       100.000 Euro zahlen. In einem weiteren Fall in der Stadt soll ein Bürge
       sogar mehrere Hunderttausend Euro erstatten.
       
       Die Landesregierung in Hannover mahnte unlängst eine politische Lösung in
       dem Streit an. Es gehe „um die Herausforderung, diejenigen Menschen nicht
       im Regen stehen zu lassen, die sich als Bürgen für syrische Flüchtlinge zur
       Verfügung stellten“, hatte Innenmninister Boris Pistorius (SPD) im Dezember
       erklärt.
       
       Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) plädierte dafür, die Bürgschaften
       erlöschen zu lassen, sobald die davon begünstigten Flüchtlinge als
       Asylbewerber anerkannt worden seien. Dies solle für zwischen 2013 und
       Januar 2017 eingegangene Bürgschaften gelten.
       
       Mittlerweile wurden Niedersachsen und Hessen von der Innenministerkonferenz
       beauftragt, mit dem Bundesarbeitsministerium eine Lösung für das Problem zu
       finden. In der Bundespolitik geht es allerdings um andere Fragen – bei den
       Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD spielte das Thema
       Bürgschaften keine Rolle.
       
       Der evangelische Lüneburger Regionalbischof Dieter Rathing appellierte an
       die Landes- und Bundespolitik, diese Frage schnellstmöglich zu klären. Man
       müsse die Bürgen, „die in bester humanitärer Absicht gehandelt haben,
       entlasten“, sagte er. Rathing stellte sich ausdrücklich hinter Bürgen und
       Kläger: „Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers ist auf Seiten
       der Gemeindemitglieder in Wolfsburg und unterstützt sie in ihrer Forderung
       nach Erlass der Rückforderungen“, so der Bischof.
       
       Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) empörte sich darüber, dass
       genau diejenigen ökonomisch bestraft würden, die „besondere Menschlichkeit“
       gezeigt hätten. „Es ist nicht hinnehmbar, wenn der Staat nun Helfern
       nachträglich untragbare Kosten aufbürdet, wenn einmal mehr entmutigt statt
       ermutigt wird“, sagte Roth. Die Grünen-Politikerin forderte Bund und Länder
       auf, einen „Hilfsfonds“ aufzulegen, um die Bürgen zu entlasten.
       
       22 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Reimar Paul
       
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