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       # taz.de -- Gewalttätige Rituale bei der Bundeswehr: Soldaten zu recht entlassen
       
       > Wegen schockierender „Folterrituale“ wurden vier Bundeswehrsoldaten
       > entlassen. Nun stellt ein Gericht fest: Ihre Teilnahme war schweres
       > Fehlverhalten.
       
   IMG Bild: „Abstoßend und widerwärtig“: in der „Staufer-Kaserne“ soll es gewalttätige Rituale gegeben haben
       
       Mannheim dpa | Die Entlassung von Bundeswehr-Soldaten wegen ihrer Teilnahme
       an demütigenden Aufnahmeritualen in Pfullendorf war nach Ansicht des
       Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) rechtens. Jeder „Spaß“ ende
       dort, wo er die Würde, die Ehre und/oder die körperliche Unversehrtheit
       eines Kameraden verletze, hieß es am Freitag in der Begründung des VGH in
       Mannheim.
       
       Selbstgeschaffene bundeswehrinterne Aufnahmerituale würden die generelle
       Gefahr des Ausartens in sich tragen. Das Gericht wies damit [1][die Anträge
       von drei Soldaten zurück], gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts
       Sigmaringen in Berufung zu gehen. Die Fälle sind somit rechtskräftig
       abgeschlossen.
       
       Vor einem Jahr hatten Berichte aus der Staufer-Kaserne die Öffentlichkeit
       schockiert. Es ging um angebliche sexuell-sadistische Praktiken – die
       Justiz bestätigte diese Vorwürfe nicht – und um quälerische Rituale.
       Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte die Vorgänge als
       „abstoßend und widerwärtig“ bezeichnet.
       
       Wegen der quälerischen Aufnahmerituale waren vier Soldaten Anfang 2017 aus
       der Truppe ausgeschlossen worden – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht
       Sigmaringen entschied. Gegen dieses Urteil hatten die Betroffenen beim VGH
       die Zulassung auf Berufung beantragt. Ein vierter gefeuerter Soldat hatte
       seinen Antrag zurückgenommen.
       
       Die Beteiligung an „Folterritualen“ erweise sich als schwerwiegendes
       Fehlverhalten, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichtshofs. Das
       Verwaltungsgericht habe zutreffend dargelegt, dass die Behandlung des
       „Täuflings“ und des „Gefangenen“ an Folterszenen erinnere. Diese Szenen
       seien darauf gerichtet, die Opfer auch in ihrer Ehre und Würde zu
       verletzen.
       
       Ob diese Rituale im Einverständnis aller Beteiligten durchgeführt worden
       seien und auch alle Beteiligten diese Behandlung als Spaß angesehen hätten,
       sei rechtlich unerheblich. Folterrituale seien objektiv geeignet, den
       militärischen Zusammenhalt im Sinne eines gegenseitigen Vertrauens zu
       gefährden, urteilte der VGH.
       
       9 Feb 2018
       
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