# taz.de -- Gewalttätige Rituale bei der Bundeswehr: Soldaten zu recht entlassen
> Wegen schockierender „Folterrituale“ wurden vier Bundeswehrsoldaten
> entlassen. Nun stellt ein Gericht fest: Ihre Teilnahme war schweres
> Fehlverhalten.
IMG Bild: „Abstoßend und widerwärtig“: in der „Staufer-Kaserne“ soll es gewalttätige Rituale gegeben haben
Mannheim dpa | Die Entlassung von Bundeswehr-Soldaten wegen ihrer Teilnahme
an demütigenden Aufnahmeritualen in Pfullendorf war nach Ansicht des
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) rechtens. Jeder „Spaß“ ende
dort, wo er die Würde, die Ehre und/oder die körperliche Unversehrtheit
eines Kameraden verletze, hieß es am Freitag in der Begründung des VGH in
Mannheim.
Selbstgeschaffene bundeswehrinterne Aufnahmerituale würden die generelle
Gefahr des Ausartens in sich tragen. Das Gericht wies damit [1][die Anträge
von drei Soldaten zurück], gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts
Sigmaringen in Berufung zu gehen. Die Fälle sind somit rechtskräftig
abgeschlossen.
Vor einem Jahr hatten Berichte aus der Staufer-Kaserne die Öffentlichkeit
schockiert. Es ging um angebliche sexuell-sadistische Praktiken – die
Justiz bestätigte diese Vorwürfe nicht – und um quälerische Rituale.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte die Vorgänge als
„abstoßend und widerwärtig“ bezeichnet.
Wegen der quälerischen Aufnahmerituale waren vier Soldaten Anfang 2017 aus
der Truppe ausgeschlossen worden – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht
Sigmaringen entschied. Gegen dieses Urteil hatten die Betroffenen beim VGH
die Zulassung auf Berufung beantragt. Ein vierter gefeuerter Soldat hatte
seinen Antrag zurückgenommen.
Die Beteiligung an „Folterritualen“ erweise sich als schwerwiegendes
Fehlverhalten, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichtshofs. Das
Verwaltungsgericht habe zutreffend dargelegt, dass die Behandlung des
„Täuflings“ und des „Gefangenen“ an Folterszenen erinnere. Diese Szenen
seien darauf gerichtet, die Opfer auch in ihrer Ehre und Würde zu
verletzen.
Ob diese Rituale im Einverständnis aller Beteiligten durchgeführt worden
seien und auch alle Beteiligten diese Behandlung als Spaß angesehen hätten,
sei rechtlich unerheblich. Folterrituale seien objektiv geeignet, den
militärischen Zusammenhalt im Sinne eines gegenseitigen Vertrauens zu
gefährden, urteilte der VGH.
9 Feb 2018
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