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       # taz.de -- Anwalt über heimliches Datensammeln: „Das Ausmaß lässt sich erahnen“
       
       > Anwalt Sven Adam vertritt Betroffene, über die der Staatsschutz wohl
       > illegal Daten gesammelt hat. Daran, dass die gelöscht wurden, hat er
       > Zweifel.
       
   IMG Bild: Beliebtes Ausspähobjekt für die Polizei: Linker Aktivist
       
       taz: Herr Adam, wurden Sie auch vom Staatsschutz beobachtet? 
       
       Sven Adam: Also, was ich weiß, ist, dass der niedersächsische
       Verfassungsschutz mal personenbezogene Daten über mich in seinen Akten
       hatte. Das ist allerdings eine andere Geschichte. Im gegenwärtigen Fall
       geht es ja um den Göttinger Staatsschutz, der über vermutlich mehrere
       Hundert Leute, Großteils aus dem linkspolitischen Spektrum, und über
       mehrere Jahre hinweg Daten gesammelt hat. Ob über mich auch Akten geführt
       wurden, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich vertrete aber anwaltlich 24 von den
       Betroffenen, bei denen wir wissen, dass Akten über sie geführt wurden.
       Diese hatten Klagen vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um diese
       Praktiken als illegal feststellen zu lassen, denn es gibt schlicht keine
       rechtliche Grundlage für eine derartige Form der Datensammelei.
       
       Göttingens Polizeipräsident hat eine „rückhaltlose Aufklärung“ versprochen. 
       
       Gleichzeitig wurde aber bekanntgegeben, dass die gesammelten Daten bereits
       2016 allesamt gelöscht worden seien. Dementsprechend ist eine Aufklärung
       nun natürlich nicht mehr möglich. Wie sollen die Betroffenen denn sonst
       erfahren, was über sie an Daten gesammelt wurden, wenn die Ordner nun
       angeblich vernichtet wurden? Außerdem geht es hier um mehrere Hundert
       Personen. Da kann es im Nachhinein gar keine Aufklärung geben, wer
       betroffen war und was über diese Leute an Informationen gesammelt wurden –
       sofern denn die Ordner wirklich nicht mehr existieren sollten. Deshalb ist
       davon auszugehen, dass versucht wird, die Sache im Sand verlaufen zu
       lassen.
       
       Sie glauben nicht, dass die Daten wirklich gelöscht wurden? 
       
       So recht glauben will es hier niemand. In den 1980ern, im Zuge der
       Göttinger Spudok-Affäre, wurde das auch schon behauptet und stimmte im
       Nachhinein nicht. Wir haben deswegen Einsicht in die Löschprotokolle
       gefordert. Nur weil sich jemand hinstellt und sagt, die Daten seien
       gelöscht worden, ist das noch kein Beleg.
       
       Sie hatten wegen der behaupteten Löschung der Daten Strafanzeige gegen
       Beamte des Staatsschutzes gestellt. Warum? 
       
       Soweit wir wissen, wurden die Daten auf Betreiben des Staatsschutzleiters
       geführt und auch, angeblich voriges Jahr, vernichtet. Diese Akten sind aber
       rechtlich betrachtet Urkunden und dürften nicht einfach von demselben
       Beamten ohne Weiteres vernichtet werden. Sie gehören dem Land
       Niedersachsen. Ich könnte, wenn ich Staatsanwalt wäre, auch nicht einfach
       von mir geführte Ermittlungsakten verbrennen. Darüber dürfte ich nicht
       eigenwillig entscheiden.
       
       Für den Staatsschutz reichte es offenbar, dass man beispielsweise friedlich
       an einer Demonstration teilnimmt, um überwacht zu werden. Was sagt das
       Gesetz dazu? 
       
       Dafür gibt es rechtlich keine Grundlage. Für eine derartige
       personenbezogene Datensammlung braucht es das Vorliegen einer Gefahr. Nur
       weil jemand friedlich an einer Demonstration teilnimmt, geht von ihm oder
       ihr keine Gefahr aus. Wir wissen außerdem von einer Person, die mal bei
       einer Gerichtsverhandlung als Besucher anwesend war. Das hat dem
       Staatsschutzkommissariat der Göttinger Polizei offenbar gereicht, um über
       sie ebenfalls Daten zu sammeln. Das ist schon gruselig. Insgesamt muss man
       sagen, dass wir bisher noch viel zu wenig Informationen haben. Aber es
       reicht aus, um das Ausmaß zu erahnen.
       
       Schon seit Jahrzehnten scheint illegales Datensammeln der Polizei in
       Göttingen üblich zu sein, immer richtete es sich gegen linke AktivistInnen.
       Warum gerade in der Universitätsstadt? 
       
       Ja, man kann sagen, dass das eine Tradition hat. Auch im gegenwärtigen Fall
       gibt es Daten, die bereits vor 17 Jahren rechtswidrig gesammelt wurden.
       Göttingen war schon in den 1980ern und 90ern eine linke Hochburg, in der es
       auch noch mehr zur Sache ging. Aber heute? Das ist nicht mal mehr
       vergleichbar. Wir vermuten, dass den Staatsschützern in den letzten Jahren
       der eigentliche Auftrag abhandengekommen ist. Also haben sie sich mit
       dieser absurden Datensammlung selbst wieder einen geschaffen. Dass der
       Feind links steht und dass dort massenweise Daten gesammelt wurden, hatte
       dabei aber immer eine Kontinuität.
       
       Sie sind als Anwalt bundesweit tätig. Gibt es in anderen Städten eine
       ähnliche Praxis des Staatsschutzes? 
       
       Davon ist natürlich auszugehen, andernorts wird es sicherlich ähnlich
       gemacht. Dass es hier in Göttingen regelmäßig auffliegt, könnte damit
       zusammenhängen, dass die Größenordnung eine andere ist. Wenn es so viele
       Fälle gibt, muss zwangsläufig auch mal etwas auffliegen. Oder sie sind hier
       einfach nur zu selbstsicher und zu dreist, sodass diese Fälle immer wieder
       herauskommen.
       
       Halten Sie es durch die Ausschreitungen um den G20-Gipfel in Hamburg für
       wahrscheinlich, dass die linke Szene nun noch stärker in den Blick der
       Behörden gerät? 
       
       Als unbedachter Reflex ist dies ja nun sogar vielfach gefordert worden und
       sicherlich werden die G20-Ereignisse seitens der Polizei auch als
       vermeintliche Rechtfertigung für weitere ausufernde illegale
       Datenspeicherungen verwendet werden. Es bleibt aber dabei, dass für alle
       Maßnahmen der Polizei und auch für eventuelle Strafverfahren nur das
       maßgeblich ist, was eine Person konkret getan hat und nicht, was für eine
       Einstellung die Person hat. Ein linkes Gedankengut, das friedliche
       Teilnehmen an Versammlungen, das Wohnen in Wohngemeinschaften oder das
       Zuhören bei politischen Veranstaltungen kann auch weiterhin kein Grund für
       eine personalisierte Datenerhebung sein.
       
       Mehr darüber, wie der Göttinger Staatsschutz die Daten von Linken
       speichert, lesen Sie in der aktuellen Wochenendausgabe der taz-nord oder
       [1][am E-Kiosk.]
       
       9 Feb 2018
       
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