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       # taz.de -- Fußballfans am Pranger: Die Akte im Nirgendwo
       
       > Die Dortmunder Staatsanwaltschaft lässt öffentlich nach neun Gladbacher
       > Fans fahnden. Jetzt steht die Frage der Verhältnismäßigkeit im Raum.
       
   IMG Bild: Angespanntes Verhältnis: Behelmte PolizistInnen vor der Gladbacher Kurve
       
       Berlin taz | Der Vorwurf der Gladbacher Fanhilfe wiegt schwer. Die
       Rechtsberatungsorganisation beklagt den fahrlässigen Umgang der
       juristischen Behörden mit dem sensiblen Instrument der
       Öffentlichkeitsfahndung. Nach einem Überfall von Gladbacher Anhängern auf
       einen Zug mit Dortmunder Fans im März 2016, bei dem unter Gewaltandrohung
       und Gewaltanwendung Fanutensilien entwendet wurden, leitete die
       Bundespolizei auf Beschluss des Dortmunder Amtsgerichts im März 2017 eine
       Öffentlichkeitsfahndung ein. Die Zeitungen halfen bei der Tätersuche mit.
       Die Fotos von neun Gladbacher Fans wurden etwa in der Bild-Zeitung, dem
       Kölner Express und der Rheinischen Post abgedruckt.
       
       Mittlerweile ist jedoch in vier Fällen mangels Beweisen das
       Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Die Gladbacher Fanhilfe beklagt
       zum einen die offenbar juristisch nicht begründbare Bloßstellung von Fans,
       die sich durch die Abbildung in den verbreiteten Medien und im Internet
       Vorverurteilungen ausgesetzt sahen und sich um ihre Arbeitsplätze sorgten,
       zum anderen greifen sie die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme an.
       
       Mehrfach seien die vier Betroffenen von der Polizei bei
       Identitätsfeststellungen erkennungsdienstlich erfasst worden. Man müsse
       davon ausgehen, dass sie zudem in der Gewalttäter-Sport-Datei archiviert
       seien. Ihre Identität hätte man leicht auf anderem Wege feststellen können.
       Kurios ist, dass laut der Gladbacher Fanhilfe ein Anhänger, dessen
       Verfahren nicht eingestellt wurde, zwei Monate vor der
       Öffentlichkeitsfahndung einen Polizeischrieb in derselben Angelegenheit
       erhielt. Seine Identität war also bereits bekannt.
       
       Dabei sind die Hürden, die der Gesetzgeber für die Öffentlichkeitsfahndung
       aufgebaut hat, hoch. Die Veröffentlichung von Abbildungen eines
       Beschuldigten ist zulässig, wenn „die Feststellung der Identität eines
       unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend
       oder wesentlich erschwert wäre“, heißt es in Paragraf 131b der
       Strafprozessordnung.
       
       ## Recherche im Dreieck
       
       Die mit dem Fall betrauten juristischen Institutionen lassen die tazwie
       beim Dreiecksspiel beim Fußballtraining routiniert ins Leere laufen. Im
       einen Eck steht die Dortmunder Staatsanwaltschaft, die das Amtsgericht
       Dortmund von der Notwendigkeit der Öffentlichkeitsfahndung überzeugte. Sie
       könne Fragen zu der Unverhältnismäßigkeit nicht beantworten, weil die
       Staatsanwaltschaft Mönchengladbach das Verfahren übernommen habe und dort
       die Akte liege. Die dortige Staatsanwaltschaft erklärt, dass die Akte beim
       Amtsgericht Mönchengladbach liege und man die in Dortmund gefällte
       Entscheidung nicht kommentieren könne. Das Gladbacher Amtsgericht
       argumentiert ähnlich und bittet, bei der Dortmunder Staatsanwaltschaft
       nachzufragen.
       
       Beim zweiten Abklappern der Dreiecksstationen zeigt die Gladbacher
       Staatsanwaltschaft ein gewisses Einsehen. Lothar Gathen, Dezernent des
       Verfahrens und stellvertretender Pressesprecher, versichert nach einem
       Gespräch mit der Dortmunder Staatsanwaltschaft der taz: „Wir gehen davon
       aus, dass die Entscheidung zur Öffentlichkeitsfahndung verhältnismäßig
       gewesen ist.“ Die Gladbacher szenekundigen Beamten hätten sich die Fotos,
       auf denen die angegriffenen Dortmunder Fans die Übeltäter erkannt hatten,
       zuvor genau angeschaut. Zudem habe man auch einen Zugang zur
       Gewalttäter-Datei-Sport gehabt. Die Frage, ob die betroffenen Gladbacher
       Fans dort geführt werden, könnte in dem konkreten Fall nur die Dortmunder
       Staatsanwaltschaft beantworten.
       
       Deren Pressesprecher Henner Kruse verweist aber bekanntlich auf die
       fehlende Akte. Zwar könnte er, wie Lothar Gathen einräumt, diese in
       Gladbach beantragen, zumal eine Zweitakte angelegt wurde. Aber Gathen lässt
       ausrichten, die Dortmunder Staatsanwaltschaft sehe dazu derzeit keinen
       Anlass. Die mangelnde Aufklärungsbereitschaft stärkt nicht gerade das
       Vertrauen darauf, dass in diesem Fall sorgfältig auf Recht und Gesetz
       geachtet wurde. Gathen ist zwar fest davon überzeugt, aber dass die
       Dortmunder einen Staatsanwalt mit dem Fall betraut habe, der ansonsten
       nichts mit dem Fußball zu tun hat und dem die Insiderkenntnisse fehlen,
       das, sagt er, verwundere ihn ein wenig.
       
       Jannik Sorgatz, Sportredakteur von der Rheinischen Post, erklärt, man habe
       ein gewisses Grundvertrauen gehabt, dass Öffentlichkeitsfahndungen nur nach
       gewissenhafter Prüfung erfolgen. Deshalb habe man die Fotos der Gesuchten
       abgebildet. Nach der Einstellung der vier Verfahren sei er aber
       misstrauischer geworden. Er sagt: „Das habe ich so noch nicht erlebt.“
       
       7 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Johannes Kopp
       
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