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       # taz.de -- Kritik an Straftatbestand Schwarzfahren: Mit der Bahn in den Knast
       
       > In Hamburg werden wieder mehr Schwarzfahrer registriert. Juristen wollen
       > das Fahren ohne Ticket nicht länger als Straftat werten.
       
   IMG Bild: Belastet den Justizapparat: das Schwarzfahren
       
       Hamburg taz | Die Zahl der Schwarzfahrer im öffentlichen Nahverkehr ist in
       Hamburg erstmals seit sechs Jahren wieder gestiegen. So waren rund
       viereinhalb Prozent der Fahrgäste des Hamburger Verkehrsbundes (HVV) 2017
       ohne gültigen Fahrschein unterwegs. Das geht aus einer aktuellen Antwort
       des rot-grünen Senats auf eine schriftliche kleine Anfrage des
       Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Thering (CDU) hervor.
       
       Ebenfalls aktuell ist die Debatte, ob das Delikt weiter als straffällige
       Handlung verfolgt werden sollte. Kritiker wie Jens Gnisa, Vorsitzender des
       Deutschen Richterbundes, treten dafür ein, das Schwarzfahren aus dem
       Strafgesetzbuch zu streichen und das Vergehen fortan als Ordnungswidrigkeit
       verurteilen – nicht zuletzt, um die Justiz zu entlasten.
       
       Auch Heike Sudmann, Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete und Verkehrsexpertin
       der Linken, macht sich für die Streichung stark: „Wir fordern das schon
       länger. Das bestehende Gesetz macht Menschen, die nicht nur aus Bock ohne
       Ticket fahren, zu vorbestraften Menschen.“ Sudmann kann sich dabei auch die
       „fahrscheinfreie“, also die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
       vorstellen.
       
       ## Kontrolleure bangen um ihre Eingriffsrechte
       
       Noch aber wird fahrscheinlose Fahren nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch
       (StGB) geahndet und bei Erstverstoß mit 60 Euro – das sogenannten erhöhten
       Beförderungsentgelt – sanktioniert. Bei dreimaligem Erwischtwerden kommt es
       dann zur Gerichtsverhandlung. Für den HVV-Sprecher Rainer Vohl ist der
       Straftatbestand ein wichtiges Instrument mit „Abschreckungspotenzial“:
       „Geldstrafen allein reichen nicht.“ Es müsse weiterhin die Möglichkeit
       geben, Anzeige zu erstatten und die Personalien aufzunehmen.
       
       Insbesondere der letzte Punkt ist wichtig. Würde das fahrscheinlose Fahren
       im öffentlichen Nahverkehr nur noch als Ordnungwidrigkeit begriffen,
       dürften die Bahnkontrolleure keine Personen mehr festhalten. Nach dem
       sogenannten Jedermannsrecht in der Strafprozessordnung darf eine vorläufige
       Festnahme von jedermann durchführt werden, der andere auf frischer Tat bei
       strafrechtlich relevanten Handlungen ertappt. Wäre das Schwarzfahren nicht
       mehr strafbar im Sinne des StGB, hätten Kontrolleure sprichwörtlich wie
       rechtlich keine Handhabe mehr.
       
       Gegenwärtig aber kann die Verurteilung von Schwarzfahrern nach dem StGB
       durchaus sonderbare Blüten treiben. Personen, die das erhöhte
       Beförderungsentgelt nicht zahlen können oder wollen, müssen in manchen
       Fällen gar eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Wie viele Menschen 2017 in
       Hamburg eine solche Strafe wegen Schwarzfahrens verbüßen mussten, ist nicht
       bekannt. Janina Fein, eine Sprecherin der Hamburger Justizbehörde,
       vertröstet hier auf wärmere Tage: „Die Zahlen werden im Frühjahr 2018
       bekannt gegeben.“
       
       Bekannt hingegen sind jetzt die Zahlen des HVV. Durch Schwarzfahrer
       verliere der Verkehrsbund jährlich 20 Millionen Euro. In einem
       „Prüfmarathon“, einer Großkontrolle vom letzten Jahr, wurden zudem weiße
       und schwarze Schafe unter den Hamburger Stadtteilen ermittelt. Dabei wurde
       eines klar: Schwarzfahren hat auch etwas mit sozialem Gefälle zu tun: mit
       1,8 Prozent hatte Blankenese die wenigsten, Harburg mit 5,4 Prozent die
       meisten Schwarzfahrer.
       
       6 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Leif Gütschow
       
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