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       # taz.de -- Anti-Nazi-Rufe beim Fußballspiel: Babelsberg zahlt nicht für Antifa
       
       > Der SV Babelsberg 03 verweigert eine Strafzahlung für „Nazischweine
       > raus“-Parolen von Fans. Nun droht dem Regionalligisten der Ausschluss.
       
   IMG Bild: Nach Hitlergrüßen aus dem Cottbus-Fanblock: Ein Cottbuser Fan wird auf dem Spielfeld eingefangen
       
       Beim Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) liegen die Nerven blank. Sein
       Sportgerichtsurteil gegen den Regionalligisten SV Babelberg 03 ist längst
       zu einem Politikum geworden und das Rechtsverständnis des Regionalverbandes
       ruft in den letzten Tagen vermehrt bundesweites Interesse hervor. Nach dem
       Heimspiel gegen Energie Cottbus vergangenen April wurde der Verein vom NOFV
       zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Und in der Urteilsbegründung
       wurden neben dem Abbrennen von Pyrotechnik zuvörderst die Rufe der Fans in
       Richtung Cottbuser Gästeblock „Nazischweine raus“ angeführt. Dort waren
       zuvor der Hitlergruß gezeigt und antisemitische Parolen gebrüllt worden.
       
       Der Verein weigert sich deshalb, die Strafe zu begleichen. Nach der zweiten
       Mahnung hat man nun auch die am Freitag auslaufende Zahlungsfrist
       ignoriert. NOFV-Geschäftsführer Holger Fuchs wiederholt am Telefon die
       altbekannte Argumentation des Verbands. Die Geldstrafe hätten mit den Rufen
       der Babelsberger Fans nichts zu tun. Dabei hat selbst mittlerweile Stefan
       Oberholz, der Vorsitzende des NOFV-Sportgerichts eingeräumt, dass die
       Erwähnung des Vorfalls in der Urteilsbegründung „fehlerhaft“ gewesen sei.
       
       Ungeachtet dessen pocht der NOFV nun auf die Umsetzung seines
       Richterspruchs und hat dem Verein mit dem Ausschluss vom Spielbetrieb
       gedroht, soll das Geld bis 2. Februar nicht eingehen. Der Babelsberger
       Vorstandsvorsitzende Archibald Horlitz sagt: „Ein bisher nie angewendeter
       Ausschluss vom Spielbetrieb (…) ist quasi die Todesstrafe für einen Verein,
       da dies eine Insolvenz fast zwangsläufig nach sich zieht.“
       
       Warum der NOFV nun auch noch dem Klub in dieser Woche nach weiteren
       pyrotechnischen Vorfällen bei Spielen im August und September und einer
       Geldstrafe von 4.500 Euro zudem mit einem Geisterspiel droht, obwohl der
       DFB die Vorgabe gemacht hat, von derlei Sanktionen abzusehen? Die Antwort
       von Holger Fuchs kann nicht überliefert werden. Mitten in der Frage bricht
       er das Gespräch ab und geht danach auch nicht mehr ans Telefon.
       
       Zuvor hat er noch beklagt, dass die Babelsberger Politik gegen den Verband
       über die Medien machen, der NOFV dagegen wolle ausschließlich mit dem
       Verein direkt kommunizieren. Gesprächsangebote in der Angelegenheit hätte
       dieser aber abgelehnt. Der Babelsberger Vorstand erklärt dazu: Ja, ein
       solches Angebot habe es gegeben. Weil aber an ein Gespräch über das
       Strafurteil die Bedingung geknüpft worden sei, dass man zuvor die Strafe
       bezahle, habe man abgelehnt.
       
       ## Strafe für antisemitische Vorfälle wieder aufgehoben
       
       Einen Revisionsantrag des Regionalligisten gegen das erstinstanzliche
       Urteil hatte der NOFV übrigens wegen einer fehlenden Unterschrift
       abgelehnt. Der Einwand der Babelsberger, dass in der Vergangenheit bei
       anderen Verfahren man auch ohne Unterschrift derlei Anträge angenommen
       habe, konnte den NOFV nicht umstimmen.
       
       In Bedrängnis ist der Verband derzeit auch, weil im juristischen Umgang mit
       dem Spiel zwischen Babelsberg und Cottbus eine zweite große Baustelle
       entstanden ist. Denn vor wenigen Wochen hat der DFB erhebliche Zweifel an
       der Rechtmäßigkeit des Urteils im Falle von Energie Cottbus angemeldet. In
       einem Revisionsverfahren wurde vom NOFV eine Geldstrafe von 5.000 Euro
       wegen der [1][rassistischen und antisemitischen Vorfälle] im Cottbuser
       Gästeblock aufgehoben. Formaljuristische Fehler im ersten Verfahren waren
       offenbar der Grund dafür. Der DFB schaltete sich ein, weil er nach diesen
       Vorkommnissen einen Freispruch für fatal hält. Nun wird das Verfahren vor
       dem DFB-Bundesgericht noch einmal aufgerollt.
       
       Beim SV Babelsberg betont man, dass man denjenigen Teil der Strafe, der
       sich auf die Verwendung von Pyrotechnik bezieht, akzeptieren will. Wenn das
       NOFV-Urteil gegen Babelsberg – wie der Verband behauptet – sich
       ausschließlich auf die pyrotechnischen Vorfälle beziehen sollte,
       verwundert, warum die zündelnden Cottbuser 1.000 Euro weniger Strafe zahlen
       mussten, zumal in der Urteilsbegründung zwei weitere Spiele mit derartigen
       Überschreitungen angeführt wurden.
       
       Geschäftsführer Fuchs konnte dazu wegen des abrupten Gesprächabbruchs
       leider nicht befragt werden. Und zum öffentlichen Brief der Babelsberger,
       der namentlich an ihn gerichtet war, wollte er zuvor keine Stellung nehmen.
       Er habe ihn nur überflogen, teilte er mit.
       
       2 Feb 2018
       
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