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       # taz.de -- Ermittlungen wegen Beihilfe zum Mord: Fünf KZ-Wachmänner beschuldigt
       
       > Die Männer sind heute 92 bis 96 Jahre alt. Ihr Dienst soll es möglich
       > gemacht haben, dass in Buchenwald systematisch gemordet wurde.
       
   IMG Bild: Gedenken in Buchenwald
       
       Berlin taz | Der Fußboden in dem ehemaligen Pferdestall des
       Lagerkommandanten war rot gestrichen. Damit Blutspuren nicht auffallen. Die
       arglosen Opfer wurden in das als ärztlichen Behandlungsraum getarnte Zimmer
       geführt und aufgefordert, sich auszuziehen. Dann musste sie oder er sich
       vor eine Wand mit einer Messlatte stellen, so als sollte die Größe
       festgestellt werden. In der Messlatte befand sich ein Schlitz. Durch diesen
       erfolgte der tödliche Genickschuss durch ein Loch in der Wand aus einem
       Nachbarraum.
       
       Für diese getarnte Ermordung hatte die SS den Namen Genickschussanlage
       erfunden. Ein solches Mordinstrument befand sich ab 1941 im
       Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar. Viele der in dem Zimmer mit dem
       roten Fußboden ermordeten sowjetische Kriegsgefangenen waren zuvor gar
       nicht registriert worden. Die KZ-Gedenkstätte geht davon aus, dass allein
       dort mehr als 8.000 Menschen ermordet wurden.
       
       Mord verjährt nicht. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat jetzt Ermittlungen
       gegen fünf ehemalige SS-Wachmänner des Konzentrationslagers Buchenwald
       aufgenommen. Die Vorwürfe lauten auf Beihilfe zum Mord. Das bestätigte eine
       Sprecherin der Behörde gegenüber der taz.
       
       Die Beschuldigten sind zwischen Juni 1921 und November 1925 geboren, also
       heute 92 bis 96 Jahre alt. Sie leben in Thüringen, Berlin,
       Baden-Württemberg, Bayern und dem Rheinland. Bisher wurden sie noch nicht
       vernommen worden.
       
       Es ist unwahrscheinlich, dass die Beschuldigten an der Genickschussanlage
       eingesetzt wurden. Doch ihr Dienst als Wachmann, so der Vorwurf, soll es
       möglich gemacht haben, dass in Buchenwald systematisch gemordet wurde.
       
       Ausgelöst wurden die Verfahren gegen die fünf Greise durch Recherchen der
       Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im
       baden-württembergischen Ludwigsburg. Deren Leiter Jens Rommel sagte der
       taz, die Beschuldigten seien in der „Spätphase“ von Buchenwald dort
       eingesetzt worden, also 1944/45.
       
       Buchenwald bei Weimar war eines der größten Konzentrationslager auf
       deutschem Boden. Von 1937 bis zum April 1945 waren dort etwa 266.000
       Menschen inhaftiert. 56.000 von ihnen wurden ermordet.
       
       Zusammen mit den fünf Erfurter Verfahren hat die Zentrale Stelle in den
       letzten Monaten insgesamt 14 Ermittlungen an die zuständigen
       Staatsanwaltschaften abgegeben. Die neuen Fälle sind das Ergebnis von
       Abgleichungen zwischen Listen ehemaliger SS-Bediensteter in
       Konzentrationslagern und Nachforschungen darüber, ob Beteiligte noch am
       Leben sind. Eine neue Rechtsauffassung ermöglicht seit 2016 Verurteilungen
       von KZ-Personal wegen Beihilfe zum Mord auch dann, wenn kein individueller
       Mord nachgewiesen werden kann.
       
       ## Todesschuss oder Giftspritze
       
       Bedingung dafür ist, dass die Beschuldigten zu einer Zeit in den KZs
       eingesetzt waren, als dort systematisch Menschen ermordet wurden, sei es
       durch Erschießung, Giftinjektion, Vergasung oder durch die grauenhaften
       Lebensumstände. Das trifft etwa in Auschwitz auf die gesamte
       Lagergeschichte zu, bei anderen KZs dagegen nur auf die letzten Jahre vor
       der Befreiung. Deshalb sind akribische Recherchen notwendig, auch darüber,
       welches Wissen einem Beschuldigten bei seinem damaligen Einsatz unterstellt
       werden kann. Dazu zählt etwa, ob man von den Wachttürmen aus Morde und
       Mordvorbereitungen beobachten konnte.
       
       Die weiteren Fälle betreffen ehemaliges SS-Personal der KZs Auschwitz,
       Ravensbrück und Mauthausen. Schon länger andauernde Ermittlungen sind gegen
       Frauen und Männer anhängig, die im KZ Stutthof Dienst taten. Gegen drei
       Personen, die in Majdanek und Stutthof Dienst taten, ist Anklage erhoben
       worden. Gerichte in Münster und Frankfurt am Main entscheiden demnächst
       über drei Prozesseröffnungen.
       
       Oberstaatsanwalt Jens Rommel sagte der taz, seine Behörde betreibe derzeit
       Vorermittlungen gegen SS-Personal aus den Konzentrationslagern
       Neuengamme, Bergen-Belsen, Mittelbau, Buchenwald, Sachsenhausen,
       Ravensbrück, Flossenbürg, Groß-Rosen und Mauthausen. Auch erwägt die
       Zentrale Stelle laut Rommel die Ausweitung der Recherchen auf weitere
       Massenverbrechen, etwa der Einsatzgruppen in der Sowjetunion oder bei
       Getto-„Räumungen“ im besetzten Polen.
       
       Die Arbeit der Ermittler werde allerdings „von Jahr zu Jahr schwieriger“,
       sagte Rommel. „Das Risiko, dass ein Beschuldigter stirbt“, erhöhe sich
       angesichts von deren Alter erheblich. Viele noch lebende Verdächtige seien
       zu gebrechlich für einen Prozess und deshalb verhandlungsunfähig.
       
       Rommel verwies in diesem Zusammenhang auf die Recherchen seiner Behörde zum
       KZ Auschwitz. Im Oktober 2013 habe man insgesamt 30 Fälle an die
       Staatsanwaltschaften abgegeben. Drei der Beschuldigten starben kurz darauf.
       22 waren verhandlungsunfähig. Fünf wurden schließlich angeklagt. Von diesen
       starb einer kurz vor Prozessauftakt, eine Frau erwies sich als zu
       gebrechlich für ein Verfahren, und einem Beschuldigten wurde in Lauf des
       Prozesses Verhandlungsunfähigkeit attestiert. Es blieb bei lediglich zwei
       Verurteilungen wegen Beihilfe zum Mord. Einer der Verurteilten, Oskar
       Gröning, soll demnächst seine vierjährige Haftstrafe antreten, der andere,
       Reinhold Hanning, ist im letzten Jahr verstorben.
       
       Bleibt es bei diesem Verhältnis von Ermittlungen zu Urteilen, dann ist in
       nächster Zeit mit der Eröffnung von nur ein bis zwei Hauptverfahren zu
       rechnen.
       
       31 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus Hillenbrand
       
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