URI:
       # taz.de -- Ex-Torwart vor dem Bundesarbeitsgericht: Chance auf anderen Fußball verpasst
       
       > Vor dem Bundesarbeitsgericht ist der ehemalige Bundesliga-Torhüter Heinz
       > Müller mit einer Entfristungsklage gescheitert. Schade!
       
   IMG Bild: Da fliegt er, Heinz Müller. Wenn es nach ihm gegangen wäre, wäre er noch länger geflogen
       
       Profifußballer in der Bundesliga werden auch künftig mit befristeten
       Verträgen leben müssen. So urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht in
       Erfurt im seit 2014 währenden Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Torhüter
       Heinz Müller und dem FSV Mainz 05.
       
       Heinz Müller ist inzwischen 39 Jahre alt. Im Jahr 2012 schloss er in Mainz
       einen Zweijahresvertag ab, der sich nach einer gewissen Anzahl von
       Bundesligaeinsätzen um ein Jahr verlängern sollte. Doch dazu kam es nicht.
       Müller wurde vom damaligen Mainzer Trainer Thomas Tuchel in die zweite
       Mannschaft zurückgestuft. Der Torwart [1][klagte vor dem Arbeitsgericht
       Mainz] und bekam in erster Instanz Recht, das Landesarbeitsgericht
       kassierte das Urteil aber und ließ Revision beim Bundesarbeitsgericht zu.
       
       Dort begründete die Vorsitzende Richterin Edith Gräfl bei der
       Revisionsverhandlung nun ihr Grundsatzurteil zum Arbeitsrecht im
       Spitzenfußball: „Vom Fußball werden sportliche Höchstleistungen erwartet,
       man kann nicht davon ausgehen, dass diese bis zum Rentenalter zu erbringen
       sind.“ Die Zeitverträge, die Clubs ihren Lizenzspielern für zwei oder mehr
       Jahre ausstellen, seien wegen der Eigenart ihrer Arbeitsleistung
       gerechtfertigt.
       
       Der Jubel im Profifußball ist groß. Die Deutsche Fußball Liga, der
       Dachverband der 36 Proficlubs in Deutschland, erklärt, diese Entscheidung
       sei „im Sinn und im Interesse des Wettbewerbs, der Clubs, der Fans und auch
       der Spieler.“ Auch der Deutsche Fußball-Bund äußert sich positiv. „Jeder,
       der Fußball spielt, aber auch jeder Mann und jede Frau jenseits der 40
       weiß, dass man als Fußballer nicht mit 67 in Rente gehen kann, sondern
       schon weit früher seine aktive Karriere auf Grund nachlassender
       körperlicher Leistungsfähigkeit beenden muss.“
       
       Auf dem Fußballportal 11Freunde.de argumentiert der auf Arbeitsrecht
       spezialisierte Anwalt Christoph Kurzböck, das Urteil sei „[2][im konkreten
       Einzelfall von Heinz Müller stringent“]. Auf Zeit Online kommentiert
       Sportredakteur Oliver Fritsch: „[3][Dem Fan bleibt Rentnerfußball
       erspart“].
       
       ## Eine falsche Entscheidung
       
       Es mag ja sein, dass das Urteil den Ligen, Verbänden und Klubs nun
       Planungssicherheit gibt und dass die Bewahrung des Status Quo auch den
       Erwartungen der meisten Fans entspricht, die sich an den
       Hochleistungsfußball junger Männer und Frauen samt sportlich nahezu
       perfekten Körpern, Starkapriolen und Millionengehältern (zumindest bei den
       Männern) gewöhnt haben. Die also zu dicke, zu dünne, zu alte, wie auch
       immer von den Sehgewohnheiten der Bundesliga- und Champions-League-Norm
       abweichende Körper im Fußball allenfalls sehen wollen, wenn das
       Ü40/Ü50/Ü60-Dorf- oder Stadtteilteam mal antritt.
       
       Das Urteil im Fall Müller wäre eine Chance gewesen, die zuletzt häufig
       beklagte Altersdiskriminierung zu beenden. Bis 35 geht im Profifußball was,
       lautet der Subtext des Urteils, je nach Auslegung auch bis 40. Spätestens
       dann aber ist Schluss – weil der Verein es so will. Die Meinung der
       Spielerin oder des Spielers interessiert dann niemanden mehr.
       
       Es ist eine verpasste Chance auf einen anderen, einen ehrlicheren
       Profisport. Auf Bauchansätze oder wabbelnde Bäuche und nicht mehr ganz so
       schnelle Beine, vielleicht auch auf Kurzatmigkeit und rote Köpfe. Eine neue
       Leichtigkeit könnte in den Ligaalltag einziehen, einhergehend mit Humor,
       weil eben nicht mehr alles so klappt wie einst, als man noch 25 Jahre alt
       war. Die Anforderungen an den Profifußball, wo [4][Burnout-Erkrankungen und
       Depressionen nicht selten sind], könnten sinken und mit ihnen die sonst
       stets steigenden Gehälter und Ablösezahlungen.
       
       Aber würde man das noch sehen wollen? Unbedingt. Die Routine und lässige
       Eleganz eines Gianluigi Buffon, der dieser Tage 40 wird, ist von zeitloser
       Schönheit. Aus dem italienischen Nationalteam [5][ist er zurückgetreten],
       in seinem Verein, Juventus Turin, läuft sein Vetrag noch bis zum Sommer
       2018, eine Verlängerung ist möglich. Zum Glück ist das Erfurter
       Bundesarbeitsgericht nicht für Turin zuständig.
       
       Körper verändern sich. Diese Veränderung auch im Profifußball miterleben zu
       können – und zwar bis die Spielerinnen und Spieler entscheiden, wann
       Schluss ist –, macht das Müller-Urteil unmöglich.
       
       17 Jan 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Profifussball-und-Arbeitsrecht/!5015068
   DIR [2] https://www.11freunde.de/interview/warum-das-urteil-im-fall-von-heinz-mueller-so-elementar-wichtig-fuer-vereine-ist
   DIR [3] http://www.zeit.de/sport/2018-01/heinz-mueller-mainz-05-befristete-vertraege
   DIR [4] http://www.tagesspiegel.de/sport/depressionen-und-burnout-im-fussball-verletzt-an-der-seele/4657140.html
   DIR [5] /Italien-verpasst-die-WM-Teilnahme/!5462493
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Maik Söhler
       
       ## TAGS
       
   DIR Profi-Fußball
   DIR Bundesarbeitsgericht
   DIR Fußball
   DIR Per Mertesacker
   DIR Fußball
   DIR Arbeitsrecht
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Kolumne Pressschlag: Wollen wir so einen Fußball?
       
       Per Mertesackers Klage über das unmenschliche Business zeigt, wie wenig wir
       seit dem Suizid des Torwarts Robert Enke gelernt haben.
       
   DIR Italienische Fußballtragödie: Die Macht der Senioren
       
       Der vierfache Weltmeister fehlt bei der WM in Russland. Aus den schweren
       Niederlagen der Vergangenheit wurden nie Konsequenzen gezogen.
       
   DIR Profifußball und Arbeitsrecht: Nun müllert's auch in den Verträgen
       
       Die Spielergewerkschaft VDV fordert einen Tarifvertrag für Fußballer. Nach
       einem Urteil des Mainzer Arbeitsgerichts stehen die Chancen gut.