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       # taz.de -- Umgang mit Judenfeindlichkeit in Bremen: Anonyme Antisemiten
       
       > Antisemitische Straftaten sollen in Bremen künftig genauer erfasst
       > werden. Allzu genau will die Regierung es aber lieber auch nicht wissen,
       > zeigt eine aktuelle Senatsvorlage.
       
   IMG Bild: Häufig unterhalb der Strafbarkeitsschwelle: Anti-Israel-Demonstration in Bremen 2014
       
       Bremen taz | Der Witz an einer Statistik ist üblicherweise, dass man ihr
       auch etwas entnehmen kann: Daten werden erhoben, um sie zu analysieren. Das
       funktioniert allerdings nicht überall: Die polizeilichen Statistiken zu
       antisemitischen Straftaten etwa sind kaum zu gebrauchen. Denn erfasst
       werden solche Straftaten bislang unter der Rubrik „Politisch motivierte
       Kriminalität rechts“ (PMK-rechts). Antisemitismus gibt es aber nicht nur
       rechts. Es gibt ihn unter Linken, es gibt ihn unter Islamisten, [1][es gibt
       ihn in der Mitte der Gesellschaft].
       
       In Deutschland sind verschiedenen Studien zufolge antisemitische Denkmuster
       bei etwa 20 Prozent der Bevölkerung verbreitet. Sie werden häufig unterhalb
       der Strafbarkeitsebene sichtbar werden: „Es gibt einen Graubereich von
       unterschwelligen, antisemitischen Strömungen in Teilen unserer
       Gesellschaft, gegen die man mit Mitteln der Polizei nicht ankommt,“ sagte
       dazu im vergangenen Jahr der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).
       
       Um überhaupt mal auf eine vernünftige Datenbasis zu kommen, auf der der
       Antisemitismus wirksam bekämpft werden kann, sollen die Sicherheitsbehörden
       antisemitische Straftaten in Bremen künftig besser erfassen. Den
       entsprechenden Beschluss, dem ein fraktionsübergreifender Antrag von SPD,
       Grünen, CDU, FDP und Linken vorangegangen war, [2][fasste die Bürgerschaft
       am vergangenen Donnerstag einstimmig]. „Die Schaffung entsprechender
       Strukturen soll den Betroffenen das Anzeigen antisemitischer Straftaten
       erleichtern und damit Dunkelziffern reduzieren“, heißt es darin. Zudem
       sollen antisemitische Straftaten im Verfassungsschutzbericht explizit
       ausgewiesen werden „und stärker als bislang, die den Taten zugrundeliegende
       Motivation der Täter, erfasst werden“.
       
       Das hatte auch der vom [3][Bundestag] eingesetzte unabhängige Expertenkreis
       Antisemitismus in seinem Abschlussbericht gefordert. Er empfiehlt eine
       Datenbank, in der nicht nur Straftaten gezählt, sondern der gesamte
       Verfahrensablauf inklusive Strafmaß und Verurteilungsquote dokumentiert
       wird. Das schließt auch Angaben zu Tätern und Opfern ein.
       
       ## Kein Bedarf, initiativ zu werden
       
       Dieser Empfehlung will der Bremer Senat jedoch offenbar nicht folgen: Die
       Linke hatte in einer Großen Anfrage im Dezember 2017 genau danach gefragt,
       inwiefern die Handlungsempfehlungen des Expertenkreises „auf rassistisch
       und PMK-rechts motivierte Straftaten übertragen werden“ können und sollen.
       In der aktuellen Senatsvorlage beantwortet der Senat die Anfrage so: Die
       überwiegende Zahl der Handlungsempfehlungen setze eine Umsetzung auf
       Bundesebene voraus. Der Senat sehe derzeit keinen Bedarf, initiativ zu
       werden, „da die bestehenden Regelungen als ausreichend betrachtet werden“.
       
       Als ausreichend betrachtet der Senat auch die Fortbildung von
       PolizistInnen: Die Linke hatte danach gefragt, ob die BeamtInnen speziell
       „zur Erfassung des antisemitischen Gehalts von Aussagen bzw. Aktionen zum
       Israel-Palästinenser-Konflikt“ geschult würden. Nein, würden sie nicht,
       lautet die Antwort des Senats. Stattdessen gebe es Seminare zum Thema
       Rassismus und Interkulturalität wie etwa die Veranstaltung
       „Interkulturelles Training im Kontext der Vielfalt“. Hierbei würden „neben
       allgemeinen Themen der Fremdenfeindlichkeit auch Antisemitismus und
       Islamophobie“ thematisiert. Damit, so der Senat, werde der Antisemitismus
       in der polizeilichen Aus- und Weiterbildung „hinreichend berücksichtigt.“
       
       31 Jan 2018
       
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