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       # taz.de -- EuGH-Urteil gegen Ungarn: Kein Test für schwulen Asylbewerber
       
       > Ein wegen seiner Homosexualität verfolgter Nigerianer wurde Psychotests
       > unterzogen, die seine sexuelle Orientierung in Frage stellten.
       
   IMG Bild: Rorschach-Tests zur Feststellung von Homosexualität sind nicht zulässig
       
       Luxemburg taz | Asylbehörden dürfen zur Feststellung, ob ein Antragssteller
       tatsächlich homosexuell ist, keine psychologischen Tests einsetzen. Das hat
       jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Der EuGH ließ offen,
       ob solche Tests überhaupt zuverlässig sind, dies müssten die nationalen
       Gerichte entscheiden. Solche Psychotests seien im Asylverfahren aber
       generell unzulässig, weil sie unverhältnismäßig in das Recht auf Privatheit
       eingreifen.
       
       Der EuGH beruft sich dabei auf die von internationalen Menschenrechtlern
       aufgestellten Yogyakarta-Prinzipien (benannt nach der indonesischen Stadt
       Yogyakarta). Danach darf niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung
       oder seiner sexuellen Identität gezwungen werden, sich psychologischen
       Tests zu unterwerfen.
       
       Wenn sich ein Asylbewerber auf die Verfolgung von Homosexuellen im
       Herkunftsstaat beruft, komme es, so der EuGH, vor allem auf eine
       glaubwürdige und schlüssige Schilderung der eigenen Situation sowie der
       Situation im Heimatland an. Der Einsatz von Sachverständigen sei dabei
       nicht ausgeschlossen, zum Beispiel um die Lage von Homosexuellen in einem
       bestimmten Staat festzustellen. (Az.: C-473/16)
       
       Ausgelöst wurde das EuGH-Urteil durch einen Fall aus Ungarn. Ein Nigerianer
       hatte dort im April 2015 Asyl beantragt. Als Homosexueller fürchte er, in
       Nigeria verfolgt zu werden. Die ungarische Asylbehörde hielt seine Aussage
       zwar für schlüssig, lehnte den Asylantrag aber ab, weil ein psychologischer
       Gutachter die behauptete Homosexualität nicht bestätigte.
       
       ## Tests sind generell unzulässig
       
       Bei dem Gutachter musste der Nigerianer neben einem Gespräch auch
       verschienede Persönlichkeitstests absolvieren. So musste er „eine Person im
       Regen“ zeichnen. Beim Rorschach-Test musste er Tintenkleckse
       interpretieren. Und beim Szondi-Test musste er Portraitbilder nach
       Sympathie und Antipathie ordnen. Dabei gilt als Maßstab, welche Antworten
       Homosexuelle typischerweise in solchen Tests geben. Wie aussagekräftig
       diese Tests generell sind und ob mit ihrer Hilfe Homosexuelle identifiziert
       werden können, ist umstritten.
       
       Mit dem Urteil sind Testverfahren zur Feststellung von Homosexualität im
       Asylverfahren nun generell ausgeschlossen. Der EuGH hatte schon 2014
       phallometrische Tests verboten. Dabei mussten Asyl-Antragsteller, die sich
       auf ihre Homosexualität beriefen, Pornos für heterosexuelle Männer ansehen.
       Dabei wurde der Blutfluss in ihrem Penis gemessen. Wenn sie durch die
       Bilder sexuell erregt wurden, galten sie als unglaubwürdig. Der EuGH
       wertete solche Tests als Verstoß gegen die Menschenwürde.
       
       Im deutschen Asylverfahren gibt es schon länger keine Psycho-Tests für
       Homosexuelle mehr. Phallometrische Tests wurden nie durchgeführt.
       
       „Weder Stigmatisierungen noch das Ausleuchten intimster Lebensbereiche sind
       mit den Menschenrechten der Betroffenen vereinbar“, sagte Pro Asyl
       Rechtsreferentin Marei Pelzer. „Es gibt keine psychologischen Tests oder
       andere Verfahren, mit denen man feststellen kann, ob jemand homosexuell ist
       oder nicht“, so René Mertens vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD).
       
       25 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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