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       # taz.de -- Streit um Kopftuch in Schulen: Es geht noch neutraler
       
       > Berliner Berufsschulen fordern das Neutralitätsgesetz im vollen Umfang
       > auch für ihren Schulzweig. Bisher ist das Kopftuch bei Lehrerinnen dort
       > erlaubt.
       
   IMG Bild: Streitfall: Das Kopftuch in der Schule. Hier allerdings getragen von einer Schülerin
       
       Während bei Rot-Rot-Grün über eine Abschwächung des Berliner
       Neutralitätsgesetzes von 2005 gestritten wird, kommt aus den Berliner
       Berufsschulen die Forderung, dass das Gesetz auch für ihren Schulzweig im
       vollen Umfang gelten soll. Im Zentrum steht das Verbot für Lehrkräfte
       öffentlicher Schulen, sichtbare religiöse Symbole zu tragen, wozu auch das
       islamische Kopftuch gehört. Die Berufsschulen sind davon ausgenommen.
       
       Wie die Berliner Zeitung am Wochenende berichtete, kritisiert die
       Vereinigung der Leitungen berufsbildender Schulen in Berlin die Annahme,
       die SchülerInnen an Berufsschulen seien im Gegensatz zu denen an Grund-,
       Sekundarschulen und Gymnasien weniger empfänglich für weltanschauliche
       Beeinflussung. „Viele Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen
       sind minderjährig und in einer Phase jugendlicher Sinnsuche“, heißt es in
       einer Resolution vom vergangenen Freitag. Gegenüber OberstufenschülerInnen
       gäbe es kaum Altersunterschiede.
       
       Grüne und Linke haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Verbot des
       Zeigens religiöser Symbole aus dem Gesetz zu streichen – jedenfalls in
       Bezug auf Lehrkräfte. Auch RichterInnen oder PolizistInnen dürfen im Dienst
       keine Kreuze, Davidsterne, Kopftücher oder Ähnliches zur Schau stellen.
       Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (Linke)
       haben sich öffentlich entsprechend geäußert. In der SPD überwiegt die
       Position, am Neutralitätsgesetz festzuhalten.
       
       Im vergangenen Jahr hatten mehrere kopftuchtragende Lehrerinnen
       Entschädigungen erstritten, weil sie eine Diskriminierung geltend machten,
       drei weitere Klagen sind anhängig. Das Arbeitsgericht bezog sich bei seinen
       Entscheidungen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses
       hatte 2015 geurteilt, ein pauschales „Kopftuchverbot“ sei unzulässig, der
       Schulfrieden müsse „konkret“ gefährdet sein.
       
       Allerdings widerspricht dies dem Urteil eines anderen
       Verfassungsgerichts-Senats von 2003, worauf der Staatskirchenrechtler
       Gerhard Czermak hinweist. In einem Gutachten, das die „Initiative PRO
       Berliner Neutralitätsgesetz“ in der vergangenen Woche präsentierte,
       argumentiert Czermak, das Urteil von 2003, nach dem eine „abstrakte
       Gefährdung“ für ein Verbot religiöser Bekleidung im Unterricht ausreiche,
       sei weiterhin gültig: „Wenn zwei Senate des BVerfG in tragenden
       Entscheidungsgründen sich widersprechende Meinungen vertreten, verlieren
       beide Entscheidungen die Bindungswirkung.“ Nur eine Plenarentscheidung
       beider Gerichtssenate könne das ändern.
       
       Inhaltlich hält Czermak es für „verfassungsrechtlich fragwürdig“, wenn die
       Religionsfreiheit gegenüber dem Gebot der religiös-weltanschaulichen
       Neutralität des Staates höher bewertet werde. Die Initiative „PRO Berliner
       Neutralitätsgesetz“ geht unter anderem auf die Landesarbeitsgemeinschaft
       Säkulare Grüne zurück. Unter den rund 150 ErstunterzeichnerInnen, zu denen
       PolitikerInnen und PädagogInnen gehören, sind auch Christen, Muslime und
       Juden. Derzeit sammeln sie weitere Unterschriften, die sie noch im Januar
       dem Regierenden Bürgermeister überreichen wollen.
       
       14 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
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