# taz.de -- Nach Neonazi-Randale in Leipzig: Bislang 100 Rechte angeklagt
> Fast genau vor zwei Jahren randalierten knapp 200 Neonazis im Leipziger
> Stadtteil Connewitz. Nun sind 100 Personen angeklagt: weil es so viele
> sind, jeweils zu zweit.
IMG Bild: Massenfestnahme: die Randalierer von Connewitz am 11.01.2016
Leipzig epd | Pünktlich zum zweiten Jahrestag der Neonazi-Ausschreitungen
im Leipziger Stadtteil Connewitz ist Anklage gegen 100 Beschuldigte erhoben
worden. Wegen der hohen Zahl der Verfahren seien bis auf wenige Ausnahmen
jeweils zwei Beschuldigte gemeinsam wegen besonders schwerem
Landfriedensbruch angeklagt worden, sagte Staatsanwältin Jana Friedrich.
Die Ausschreitungen vom 11. Januar 2016 am Rande einer Demonstration des
fremdenfeindlichen „Legida“-Bündnisses hatten bundesweit für Aufsehen
gesorgt.
Insgesamt wurden laut Friedrich 51 Anklagen erhoben, die auf verschiedene
Abteilungen des Leipziger Amtsgerichts verteilt wurden. Für die nächsten
Wochen sei damit zu rechnen, dass auch die Ermittlungsverfahren gegen die
verbliebenen 105 Beschuldigten abgeschlossen würden, erklärte die
Staatsanwältin. Weitere elf Fälle seien an die Generalstaatsanwaltschaft
Dresden abgegeben worden.
In dem linksgeprägten Leipziger Stadtteil Connewitz hatten vor zwei Jahren
mehr als 200 Randalierer gut 20 Geschäfte demoliert, Feuerwerkskörper
gezündet und versucht, Barrikaden zu errichten. Dabei wurden fünf
Polizisten verletzt, ein Dachstuhl geriet in Flammen.
Nach Angaben des sächsischen Innenministeriums waren mehrere Dutzend
bekannte Rechtsradikale und Hooligans unter den Randalierern. Die meisten
davon seien aus Dresden und Leipzig gekommen. Rund ein Fünftel reiste aus
anderen Bundesländern an, darunter Thüringen, Berlin, Sachsen-Anhalt und
Rheinland-Pfalz. Die Polizei hatte nach den Ausschreitungen 215 Randalierer
festgenommen.
Laut Staatsanwältin Friedrich wurden insgesamt 216 Ermittlungsverfahren
geführt. Deren Dauer war wiederholt kritisiert worden. Friedrich verwies
auf die sehr aufwendige Ermittlungsarbeit. Es sei „Anspruch der
Ermittlungsbehörden, für eine möglichst umfassende Aufklärung des
Sachverhalts Sorge zu tragen“, sagte sie dem epd. Dafür sei in jedem
Einzelfall eine gründliche Prüfung nötig gewesen. Die „bloße Anwesenheit in
einem Aufzug, aus dem heraus Straftaten begangen werden“, reiche zur
Begründung einer Strafbarkeit nicht aus, betonte die Staatsanwältin.
11 Jan 2018
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