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       # taz.de -- Brandanschlag auf AfD-Unterstützer
       
       > Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Tötungsdelikts. AfD
       > spricht von „Terroristen“
       
       Von Andreas Speit
       
       In der Nacht von 26. auf den 27. Dezember brannte auf dem Gelände des
       Betonwerks Thielen ein Laster aus. Unbekannte hatten das Fahrzeug im Bremer
       Stadtteil Gröpelingen angezündet. „Der Fall wird mittlerweile als
       versuchtes Tötungsdelikt eingeordnet“, sagt ein Pressesprecher der
       Staatsanwaltschaft Bremen. 
       
       Die Staatsanwaltschaft hat eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise
       ausgelobt. Ein Hinweis erhielt die Polizei direkt: ein Bekennerschreiben,
       was auch bei Indymedia gepostet wurde. Darin heißt es, dass die Firma aus
       „NPD-Mitgliedern“ bestehe und sie der „AfD für den Bundestagswahlkampf ihre
       Logistik (…) zur Verfügung“ gestellt hätten. Aus diesem Grund hätte sie
       „das Betonwerk am zweiten Weihnachtsfeiertag mit Benzin“ besucht, „um
       einige Lkws der Firma in Brand zusetzten“.
       
       Schon der Firmengründer war rechts aktiv. Er zog 1947 für die CDU in die
       Bremer Bürgerschaft, beteiligte sich später an der Gründung der NPD, wurde
       ihr erster Bundesvorsitzende und verließ 1967 die Partei. Im September
       vergangen Jahres hatte der jetzige Eigentümer des Geländes der AfD erlaubt,
       ein Wahlkampffahrzeug abzustellen.
       
       Die Verbindung zwischen Firma und AfD bestreitet Gerald Höns, AfD-Mitglied
       im Beirat Walle, gegenüber der taz nicht. Für ihn sei auch klar, dass der
       Anschlag von „links“ kommt. „Die Antifanten“, die von der Partei Die Linke
       und der taz unterstützt würden, dürften den Brand gelegt haben. Über
       Twitter hatte der AfD-Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann von
       „linksextremen Terroristen“ gesprochen. Der Staatsschutz ist eingeschaltet.
       „Die Echtheit des Schreibens wird überprüft“, sagt der Pressesprecher der
       Staatsanwaltschaft.
       
       Er erklärt den Grund der Bewertung als „versuchtes Tötungsdelikt“: In der
       Tatnacht hätten neben dem Lkw ein weiterer Lkw gestanden. Darin schlief der
       Fahrer. Durch Geräusche wachte er auf und konnte seinen Laster noch
       wegfahren. „Der oder die Täter hätten damit rechnen müssen, dass sich in
       einem der Lkw eine Person befindet“, so der Pressesprecher. Den Sachschaden
       schätz die Polizei auf rund 200.000 Euro.
       
       9 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
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