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       # taz.de -- Volksverhetzender Tweet: Strafanzeige gegen Beatrix von Storch
       
       > Gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete wurde Anzeige erstattet – von der
       > Polizei. Von Storch hatte über einen arabischsprachigen Tweet gehetzt.
       
   IMG Bild: Kriegt Ärger: Beatrix von Storch
       
       Köln epd | Die Kölner Polizei hat gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete
       Beatrix von Storch Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Dies bestätigte
       eine Polizeisprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag.
       Hintergrund ist eine Reaktion der Politikerin auf eine Silvester-Botschaft
       der Kölner Polizei in arabischer Sprache beim Kurznachrichtendienst
       Twitter.
       
       Dort hatte sie Medienberichten zufolge gepostet: „Wieso twittert eine
       offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen,
       muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden zu besänftigen?“ Der
       Kurznachrichtendienst sperrte kurzzeitig ihr Profil.
       
       Der Tweet ist auf Storchs Twitterseite verschwunden. Wie die [1][FAZ
       berichtet], veröffentlichte von Storch über ihren Facebook-Account einen
       Handy-Screenshot, die den Tweet und eine Mitteilung des
       Kurznachrichtendiensts an sie zeigen. Aus ihm geht hervor, dass Twitter den
       abgesetzten Tweet als einen Verstoß gegen seine Regeln über Hass-Inhalte
       sieht. Für eine Reaktion sei der Kurznachrichtendienst nicht erreichbar
       gewesen, schreibt die FAZ.
       
       Die Kölner Polizei hatte an Silvester allen Menschen in der Stadtregion
       Köln, Leverkusen sowie darüber hinaus einen guten Rutsch ins neue Jahr 2018
       gewünscht. „Wir entscheiden sukzessiv, welche Sprachen wir verwenden“,
       erklärte die Polizeisprecherin. In diesem Fall hatte die Polizei die
       Nachricht auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch gesendet.
       
       Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Plattformbetreiber, von
       Nutzern gemeldete Beiträge mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen
       24 Stunden zu löschen. Nicht eindeutige Fälle können die Plattformen einer
       Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle übergeben. Zudem müssen sie
       einen Ansprechpartner für Beschwerden nennen, der innerhalb von 48 Stunden
       auf Auskunftsersuchen reagiert. Bei Verstößen kann das Bundesamt für Justiz
       Bußgeldverfahren gegen die Plattformbetreiber einleiten.
       
       2 Jan 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/netzdg-beatrix-von-storch-und-alice-weidel-haben-twitter-aerger-15369259.html
       
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