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       # taz.de -- Verkaufsoffener Sonntag in Berlin: Gericht schließt Geschäfte
       
       > Grüne Woche oder ITB sind nicht unbedingt im öffentlichen Interesse für
       > die Stadt, urteilt das Verwaltungsgericht – und kassiert drei
       > verkaufsoffene Sonntage in 2018.
       
   IMG Bild: Vorerst gehört der Sonntag wieder Vati und Mutti
       
       Das Berliner Verwaltungsgericht hat der Sonntagsöffnung von Geschäften aus
       Anlass von Großveranstaltungen vorerst einen Riegel vorgeschoben. Nach
       einer am Donnerstag veröffentlichten Eilentscheidung müssen die Läden an
       den Sonntagen während der Grünen Woche im Januar, der Berlinale im Februar
       und der Internationalen Tourismusbörse (ITB) im März geschlossen bleiben.
       Die große Zahl von Besuchern bei den Veranstaltungen sei allein kein
       ausreichender Sachgrund, so die Richter (Az: VG 4 L 527.17).
       
       Der Berliner Senat hatte die fraglichen Termine am 28. Januar, 18. Februar
       und 11. März als verkaufsoffene Sonntage festgelegt und dies mit einem
       öffentlichen Interesse begründet. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen
       geklagt und auf die vom Grundgesetz geschützte Sonntagsruhe verwiesen. Die
       Senatsverwaltung für Arbeit kündigte an, gegen den Beschluss wegen seiner
       grundsätzlichen Bedeutung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
       Berlin-Brandenburg einzulegen.
       
       Der Senat argumentiert, Grüne Woche, Berlinale und ITB zögen viele Besucher
       aus dem In- und Ausland an. Die Ereignisse hätten eine Bedeutung für die
       gesamte Stadt, weshalb eine flächendeckende Geschäftsöffnung auch am
       Sonntag nötig sei.
       
       Dem widersprach die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts. Allein der Umstand,
       dass ein Ereignis „berlinweite Bedeutung“ habe, reiche für ein öffentliches
       Interesse an einer ausnahmsweise genehmigten Sonntagsöffnung nicht aus. Je
       weitreichender die Freigabe der Ladenöffnung sei, umso stärker müssten die
       Sachgründe dafür sein.
       
       Zwar könne ein starker Besucherstrom ein Bedürfnis nach offenen
       Verkaufsstellen zur Folge haben, im konkreten Fall sei dies aber zu
       verneinen. Denn die Veranstaltungen seien alle mehrtägig, Besucher könnten
       also werktags und damit zu 80 Prozent der Veranstaltungszeit einkaufen,
       führte das Gericht aus. Zudem lasse das Ladenöffnungsgesetz Ausnahmen für
       Messeverkauf und Touristenbedarf zu.
       
       Berlin hat im Bundesvergleich das liberalste Ladenöffnungsgesetz.
       Einzelhändler dürfen ihre Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr
       öffnen. Acht davon legt der Senat zentral fest, zwei weitere dürfen die
       Bezirke ausrufen. Für 2018 hatte sich der Senat bisher auf die drei Termine
       festgelegt, die das Gericht nun kippte. Von Montag bis Samstag gibt es
       keine Einschränkungen.
       
       Hätte der Gerichtsbeschluss in letzter Instanz Bestand, stünde die Praxis
       der Festlegung verkaufsoffener Sonntage generell in Frage, denn Anlässe
       waren zuletzt immer wieder Großveranstaltungen. 2017 gehörten neben Grüner
       Woche und ITB etwa die Internationale Funkausstellung, das Jazzfest oder
       das Berliner Theatertreffen dazu.
       
       Der Handelsverband Berlin-Brandenburg wertete die Entscheidung des
       Verwaltungsgerichtes als „schlechte Nachricht für Berlin, die Beschäftigten
       des Einzelhandels und die Besucher der Stadt“. „Sollte das Bestand haben,
       hat das natürlich negative Auswirkungen“, sagte Hauptgeschäftsführer Nils
       Busch-Petersen der Deutschen Presse-Agentur. Berlin stehe international im
       touristischen Wettbewerb mit anderen Metropolen. „Wenn hier weiter
       gegenreguliert wird, kommen wir in eine missliche Lage. Das kann
       Arbeitsplätze kosten.“
       
       Die Senatsverwaltung für Arbeit verwies darauf, dass die Berliner Regelung
       zur Sonntagsöffnung vom Bundesverfassungsgericht im Dezember 2009 als
       vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe gebilligt
       worden sei. (dpa)
       
       29 Dec 2017
       
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