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       # taz.de -- Wissen, wer’s war
       
       > PolizistInnen künftig mit Nummern
       
       Von Hannes Stepputat
       
       In Mecklenburg-Vorpommern sollen Bereitschaftspolizisten ab dem neuen Jahr
       mit einer individuellen fünfstelligen Nummer gekennzeichnet werden, um sie
       im Bedarfsfall identifizieren zu können. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
       ist davon erwartungsgemäß alles andere als angetan: „Es gibt keinen
       sachlichen Grund für eine Kennzeichnungspflicht“ schreibt der
       GdP-Landesvorsitzende Christian Schumacher in Großbuchstaben auf der
       Website seines Verbandes. Warum schreit er bloß so? Wenn sich alle
       Polizisten an Regeln und Gesetze halten, kann ja schließlich nichts
       passieren.
       
       Durch die Nummern würde die Polizei unter Generalverdacht gestellt, darin
       sind sich Schumacher und Innenminister Lorenz Caffier (CDU) einig. Und
       unnötig sei die Kennzeichnungspflicht außerdem, denn bislang seien im
       Nordosten keine Fälle bekannt, in denen Polizisten nicht identifiziert
       werden konnten, wenn Vorwürfe gegen sie erhoben wurden. Doof nur: Das
       stimmt nicht.
       
       Im Jahr 2014 etwa wurde der hauptamtliche Fanbeauftragte des Fußballvereins
       Hansa Rostock im Ostseestadion von einem Polizisten erst umgerannt –
       mutmaßlich gezielt – bevor ein zweiter Beamter auf den am Boden Liegenden
       eintrat und ihn verletzte. Gegen den „Rempler“ wurden die Ermittlungen
       wegen Körperverletzung im Amt eingestellt, doch der tretende Polizist
       konnte, Sie ahnen es, „trotz umfangreicher Ermittlungen“ nicht
       identifiziert werden, erklärte die Staatsanwaltschaft Rostock in dieser
       Woche.
       
       Man müsste schon sehr naiv sein, um zu glauben, dass dies der einzige Fall
       in einem Bundesland sein soll, dessen Bereitschaftspolizei nach über zehn
       Jahren unter Law-and-Order-Minister Caffier nicht als besonders zimperlich
       bekannt ist, weder gegenüber Demonstrierenden noch gegenüber Fußballfans.
       Letztere im Gegenzug allerdings auch nicht.
       
       Angesichts der Ablehnung der Nummernschildchen stellt sich die Frage, was
       der Innenminister im Gegenzug bekommt. Die Linksfraktion hegt den Verdacht,
       dass es einen „Tauschhandel“ gegeben habe – Kennzeichnungspflicht gegen
       „finalen Rettungsschuss“. Der ist allerdings auch bisher schon erlaubt, er
       wird nur nicht wörtlich im Gesetz erwähnt. Der Minister will das bei einer
       geplanten Gesetzesnovelle ändern, obwohl die Koalitionspartnerin SPD keinen
       Regelungsbedarf sieht. Einen Tauschhandel weisen beide Parteien zurück. Wie
       auch immer diese Diskussion ausgehen wird, neues Spielzeug bekommt die
       Polizei jetzt schon: Fußfesseln für sogenannte Gefährder und Bodycams für
       Polizisten.
       
       23 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hannes Stepputat
       
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