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       # taz.de -- Abschiebungen nach Afghanistan: Flug ins Kriegsgebiet
       
       > Das Innenministerium zwingt erneut Asylbewerber zur Ausreise nach Kabul.
       > Manche stammen aus dem Iran und waren noch nie in Afghanistan.
       
   IMG Bild: Am 12. September startete ein Flugzeug mit abgeschobenen Flüchtlingen an Bord Richtung Kabul
       
       Leipzig taz | Einen Tag vor der Innenministerkonferenz in Leipzig lässt das
       Bundesinnenministerium (BMI) erneut Flüchtlinge nach Afghanistan
       abschieben. Die abgelehnten Asylbewerber sollen nach Informationen des
       Bayerischen Flüchtlingsrates am Mittwoch vom Frankfurter Flughafen nach
       Kabul geflogen werden. Das BMI wollte die Abschiebung nicht bestätigen.
       Beim Besuch des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am
       Mittwochmorgen bekräftigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), an
       der Abschiebepraxis festzuhalten. Demnach sollen trotz der schlechten
       Sicherheitslage in Afghanistan Gefährder, schwere Straftäter und
       hartnäckige Identitätsverweigerer abgeschoben werden.
       
       Die Kategorien treffen jedoch offenbar nicht auf alle Abschiebekandidaten
       zu: Einer der Männer gehört der bedrohten Minderheit der Hazara an. Laut
       seiner Berliner Anwältin Myrsini Laaser ist seine Familie vor vierzig
       Jahren in den Iran geflohen, wo er geboren wurde. In Afghanistan war er
       noch nie. „Er hat sich mehrmals um einen Pass beim afghanischen Konsulat
       bemüht, bekam aber keinen, da er keine Tazkira hat“, sagt Laaser. Die
       Tazkira ist ein afghanischer Identitätsnachweis, der ohne Familie in
       Afghanistan kaum zu beschaffen ist. Darauf habe ihr Mandant die
       Ausländerbehörde auch hingewiesen.
       
       Dennoch wurde er am Dienstag in Abschiebehaft genommen, ihm wird
       hartnäckige Identitätsverweigerung vorgeworfen. Laaser will mit einem
       Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht dagegen vorgehen. In einem ähnlich
       gelagerten Fall hatte Laaser im Oktober die Abschiebung eines Mandanten
       vorerst [1][verhindern] können. Auch er war Hazara und wurde im Iran
       geboren. Sein Fall wird derzeit noch von den Gerichten geprüft.
       
       Der bayerische Flüchtlingsrat sieht bei zwei weiteren Fällen ebenfalls
       keine Identitätsverweigerung vorliegen. Bei einem verhafteten Afghanen
       liegt eine gültige Tazkira vor, das Amtsgericht in Bayreuth hatte daher
       einer Verhaftung nicht zugestimmt, dafür aber das Bayreuther Landgericht.
       Bei einem zweiten Abschiebekandidaten liege ebenfalls eine Tazkira vor,
       sagte Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat der taz. Nach seinen
       Informationen sollen aus Bayern acht weitere Personen abgeschoben werden.
       Dünnwald hält die weitgefasste Auslegung der Kategorie „hartnäckige
       Identitätsverweigerer“ für unverhältnismäßig, da viele im Iran geborene
       Afghanen keine Identitätsnachweise haben: „Die Politik muss klarstellen,
       was genau damit gemeint ist, damit nicht doch wieder jeder Afghane
       abgeschoben werden kann.“
       
       Nach einem schweren Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul im Mai
       dieses Jahres waren die Abschiebungen nach Afghanistan zunächst
       [2][ausgesetzt] worden. Im Oktober startete dann trotz Landewarnungen für
       den Kabuler Flughafen eine Sammelabschiebung vom Leipziger Flughafen. Laut
       Medieninformationen behandelt das Bundesinnenministerium Abschiebungen nach
       Afghanistan mit politischer Priorität. Am Donnerstag und Freitag findet in
       Leipzig die Innenministerkonferenz statt. Dort soll auch darüber diskutiert
       werden, ob ab 2018 nach Syrien abgeschoben werden kann.
       
       6 Dec 2017
       
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