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       # taz.de -- Wirkungslose Verordnung: Umwandlungen trotz Milieuschutz
       
       > Das Geschäft mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geht
       > weiter. Das belegen die aktuellen Zahlen aus Friedrichshain-Kreuzberg.
       
   IMG Bild: Traum vom Eigentum? In der Schillerpromenade für andere ein Albtraum
       
       Eigentlich, so dachten die Mieterinnen und Mieter der Böhmischen Straße 9,
       seien sie vor einer möglichen Umwandlung ihrer Wohnungen in
       Eigentumswohnungen sicher. Schließlich liegt ihr Haus in einem der 42
       Berliner Milieuschutzgebiete. Doch dann kam im November dieser Brief vom
       Bezirksamt Neukölln. In dem heißt es, dass sich der Eigentümer verpflichtet
       habe, die Eigentumswohnungen sieben Jahre lang nur den Mietern anzubieten.
       „Mit Vorlage dieser Verpflichtung muss das Stadtentwicklungsamt (…) die
       Umwandlung genehmigen“, steht in dem Schreiben.
       
       Jochen Biedermann, der zuständige Stadtrat, kennt das Problem. Bei einem
       ähnlichen Fall in der Weserstraße musste der Antrag der Immobilienfirma ADO
       auf Umwandlung ebenfalls genehmigt werden. Auch da hatte sich der
       Eigentümer bereit erklärt, sieben Jahre lang ausschließlich an die Mieter
       zu verkaufen. Biedermann nannte das eine „Scheunentorausnahme“.
       
       Ursprünglich galt die Umwandlungsverordnung als das wichtigste Instrument,
       um den Boom bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzudämmen.
       Sie besagt, dass jede Umwandlung in einem Milieuschutzgebiet vom Bezirk
       versagt werden kann, wenn damit die Verdrängung der Wohnbevölkerung drohe.
       Die CDU hatte sich lange gegen die Verordnung gewehrt. 2015 wurde sie
       schließlich erlassen.
       
       Doch nicht in allen Fällen greift die Verordnung. So muss der Bezirk die
       Umwandlung genehmigen, wenn das Gebäude nicht zu Wohnzwecken genutzt wird.
       Die laut Berliner Mieterverein inzwischen aber häufigste Ausnahme ist jener
       Passus im Baugesetzbuch, in dem es heißt: „Die Genehmigung ist ferner zu
       erteilen, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben
       Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter
       zu veräußern.“
       
       Was zunächst nach einer Atempause klingt, ist freilich nur ein geringer
       Trost. Denn wer kann sich schon die Preise leisten, die Eigentumswohnungen
       inzwischen kosten. Neuköllns Baustadtrat Biedermann sprach beim Beispiel
       der Weserstraße von einem „Riesenproblem“: „In vielen Fällen laufen dann
       Menschen mit Geldkoffern durchs Haus und bieten Aufhebungsverträge an.“
       
       Biedermanns grüner Stadtratskollege Florian Schmidt ist ebenfalls
       ernüchtert. „Da ist kein Effekt mehr zu sehen“, sagt er und verweist auf
       die aktuellen Zahlen aus Friedrichshain-Kreuzberg. So wurden 2014 pro
       Halbjahr etwa 1.450 Wohnungen in Eigentum umgewandelt. Bevor die Verordnung
       im März 2015 in Kraft trat, erhöhte sich die Zahl auf 2.500, laut Schmidt
       war das ein „Vorzieheffekt“. Seitdem geht sie zwar zurück, doch in den
       „absoluten Zahlen“, so der Baustadtrat, „ist kein spürbarer Rückgang zu
       erkennen“. Im zweiten Halbjahr 2016 lag die Zahl der Umwandlungen bei 1.885
       Wohnungen, im ersten Halbjahr 2017 bei 1.569. „Damit sind wir wieder bei
       den Zahlen von 2014“, meint Florian Schmidt.
       
       Der Grünenpolitiker Schmidt fordert deshalb, die Siebenjahresregelung so
       schnell wie möglich aus dem Baugesetzbuch zu streichen. Das freilich ist
       Bundesangelegenheit. Den Bezirken bleibt, wie in der Böhmischen Straße,
       nur, die Mieter über die Genehmigungen zu informieren. „Wir schreiben alle
       betroffenen Mieter an“, sagt Neuköllns Baustadtrat Biedermann. Der einzige
       Trost, den er hat: Nach Ablauf der Siebenjahresfrist greift noch einmal das
       generelle Verbot von Eigenbedarfskündigungen. Das beträgt in Berlin fünf
       Jahre.
       
       17 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uwe Rada
       
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