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       # taz.de -- Fall Yücel vor dem EGMR in Straßburg: Vorwurf der Terrorpropaganda
       
       > Deniz Yücel klagte in Strassburg wegen Verletzung seiner Menschenrechte.
       > Die türkische Regierung weist das zurück – mit teilweise dünnen
       > Argumenten.
       
   IMG Bild: Man kann es nicht oft genug sagen: Free Deniz! Der Mann hat nur seine Arbeit gemacht
       
       Freiburg taz | Seit Februar ist der deutsch-türkische Journalist und
       Ex-tazler Deniz Yücel in türkischer Haft. Die türkische Regierung hat jetzt
       beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ihre Stellungnahme
       vorgelegt. Der 52-seitige Schriftsatz liegt der taz vor.
       
       Was bisher geschah: Yücel sitzt seit Februar in türkischer
       Untersuchungshaft. Ihm wird die „Verbreitung von Propaganda terroristischer
       Organisationen“ und die „Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit“
       vorgeworfen. Yücel hat Anfang April [1][den Straßburger Gerichtshof
       angerufen]. Er werde ohne vernünftigen Grund festgehalten, dies verletzte
       sein Recht auf Freiheit und die Pressefreiheit. Im Juli forderte der EGMR
       die Türkei zur Stellungnahme auf. Die türkische Regierung antwortete nun am
       letzten Tag der gesetzten Frist.
       
       Zulässigkeit: Die Türkei hält Yücels Beschwerde nicht einmal für zulässig,
       da er den Rechtsweg in der Türkei noch nicht erschöpft habe. Zehn Tage vor
       seiner Klage in Straßburg habe Yücel das türkische Verfassungsgericht
       angerufen, das noch nicht entschieden habe. Das Verfahren dort gehe
       durchaus voran. So habe das Verfassungsgericht Ende Oktober die türkische
       Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert.
       
       Recht auf Freiheit: Yücel sei auch nicht willkürlich inhaftiert, sondern
       wegen konkreter strafrechtlicher Vorwürfe, so die türkische Regierung. Die
       Ermittlungen gegen Yücel seien im Dezember 2016 aufgrund einer anonymen
       Email aufgenommen worden. Darin wurde die linksradikale Hackergruppe
       Redhack beschuldigt, den Email-Account des türkischen Energieministers
       geknackt zu haben.
       
       Der Zugang zu den Emails des Ministers sei in einem Twitter-Chatroom
       weitergegeben worden. Die Sicherheitsbehörden hätten daraufhin die
       Identität von 9 der 18 Twitter-Nutzer aus dem Chatroom herausgefunden.
       Einer sei Deniz Yücel gewesen. Der Vorwurf, Yücel sei Mitglied in einer
       bewaffneten Terrororganisation und habe diverse Hacking-Straftaten
       begangen, werde zwar weiter untersucht, so die Regierung, doch darauf werde
       die am 27. Februar 2017 verhängte Untersuchungshaft nicht gestützt.
       
       ## U-Haft wegen acht journalistischen Texten
       
       Die Untersuchungshaft stütze sich vielmehr auf acht Artikel Yücels, die
       dieser zwischen August 2015 und Februar 2017 in türkischen Zeitungen
       publiziert hat. Die Artikel wurden in der Stellungnahme nur sehr
       auszugsweise wiedergegeben.
       
       Danach lässt sich ein Drittel der Artikel dem Vorwurf zuordnen, Yücel
       verbreite Propaganda der verbotenen kurdischen Organisation PKK. So heißt
       es, ein Interview Yücels mit dem PKK-Gründungsmitglied Cemil Bayik erwecke
       den Eindruck, dass die PKK eine „legitime Struktur“ sei. Yücel habe
       PKK-Chef Öcalan auch gelobt, indem er ihn als „Oberbefehlshaber“ der PKK
       bezeichnete.Außerdem habe Yücel unwahre Nachrichten verbreitet, indem er
       schrieb: „Die Sicherheitskräfte verbrannten wahrscheinlich eine 19jährige
       Person namens H.A. im Untergeschoss eines Hauses in Cizre.“
       
       Ein weiteres Drittel der Texte führten zu dem Vorwurf, Yücel verbreite
       Propaganda der Terrororganisation Fetö des Prediger Fetullah Gülen, der
       hinter dem Putschversuch vom Juli 2016 stecke. So schrieb Yücel, es sei
       noch immer ein Rätsel, wer die verantwortlichen Personen hinter dem Coup
       waren. Es gebe keinen endgültigen Beweis, dass Fetö hinter dem
       Putschversuch steckt. In einer Überschrift werde Erdogan als
       Coup-Verschwörer bezeichnet.
       
       ## „Aufstachelung zu Hass“
       
       Im übrigen sollen die monierten Texte Feindschaft und Hass erzeugen, etwa
       zwischen Türken und Kurden, die doch „Geschwister“ seien. So erzählt Yücel
       in einem Text die Anekdote, dass ein Kurde und ein Türke zum Tode
       verurteilt werden. Der Kurde will dabei als letzten Wunsch seine Mutter
       noch einmal sehen. Dagegen wünscht sich der Türke nur, dass der Kurde
       sterben muss, ohne seine Mutter noch einmal gesehen zu haben. Eine solche
       Haltung kennzeichne die Politik der Türkei gegenüber den Kurden. Auch
       Kritik an Erdogans Referendum über eine auf ihn zugeschnittene neue
       Verfassung wird von der türkischen Justiz wohl als Aufstachelung zu Hass
       eingestuft.
       
       Dass Yücel mit diesen Texten den Verdacht erweckte, er habe Straftaten
       begangen, sei von unabhängigen Gerichten schon mehrfach bestätigt worden,
       so die Stellungnahme der türkischen Regierung. Der Verdacht gegen Yücel
       werde weiter untersucht. Aber keinesfalls sei der Journalist grundlos
       inhaftiert.
       
       Pressefreiheit: Die Inhaftierung Yücels wegen dieser Artikel verletze auch
       nicht die Pressefreiheit, die die Türkei achte. Von der Untersuchung sei
       nämlich nicht seine Arbeit als Journalist betroffen, sondern Aktivitäten,
       die er im Interesse von terroristischen Organisationen durchgeführt habe.
       Die Pressefreiheit schütze nicht das Befürworten von Gewalt, so die
       türkische Regierung. Es würde den Kampf gegen Kriminalität behindern, wenn
       gegen Angehörige bestimmter Berufe gar nicht ermittelt werden dürfe.
       
       Verfahrensdauer: Die türkische Regierung wies den Vorwurf zurück, das
       Verfahren vor dem türkischen Verfassungsgericht dauere unnötig lange. Seit
       dem Putschversuch und den nachfolgenden Maßnahmen habe es mit rund 105 000
       Verfassungsbeschwerden eine außergewöhnlich hohe Arbeitsbelastung des
       Verfassungsgerichts gegeben. Im Fall Yücel sei es „extrem angemessen“, dass
       nach neun Monaten noch keine Entscheidung gefallen ist.
       
       Maßstab: Eine Beschwerde beim EGMR wird an der Europäischen
       Menschenrechtskonvention gemessen, die auch die Türkei unterzeichnet hat.
       Allerdings hat die Türkei nach dem Putschversuch mitgeteilt, dass sie nun
       Maßnahmen treffen müsse, die von der Konvention abweichen. Sie nutzte dabei
       eine Möglichkeit, die die Konvention vorsieht, wenn Krieg oder ein anderer
       öffentlicher Notstand das Leben einer Nation bedroht. Diese Notlage halte
       in der Türkei immer noch an, so die Regierung. Sie habe in einer solchen
       Situation einen weiten Einschätzungsspielraum für die erforderlichen
       Maßnahmen.
       
       Einschätzung: Wenn der EGMR in den kommenden Monaten über die Klage Yücels
       entscheidet, stehen dessen Chancen schlecht. Denn solange der EGMR den
       Eindruck hat, dass sich das türkische Verfassungsgericht einigermaßen
       ernsthaft um Yücels Fall kümmert, hat jener den türkischen Rechtsweg noch
       nicht erschöpft und dann wäre seine Beschwerde in Straßburg (noch)
       unzulässig.
       
       Die türkische Stellungnahme offenbart aber zugleich, wie dünn die
       strafrechtlichen Vorwürfe gegen Yücel sind. Die vermeintlichen Straftaten
       wirken konstruiert, der Verdacht gegen Yücel an den Haaren herbeigezogen.
       Mit keinem Wort wird erklärt, warum Yücel sich gleichzeitig in den Dienst
       der PKK und von Fetö stellen sollte, obwohl beide Organisationen völlig
       unterschiedliche Ziele haben. Eine Untersuchungshaft sollte in keinem
       demokratischen Staat auf solch hanebüchene Vorwürfe gestützt werden können.
       Auch im Ausnahmezustand ist es nicht erforderlich, politische Gegner mit
       derart fabrizierten Strafverfahren auszuschalten.
       
       2 Dec 2017
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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