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       # taz.de -- Neuer Traditionserlass der Bundeswehr: Verbot von Wehrmachtsandenken
       
       > Das Regelwerk zum Umgang der Bundeswehr mit ihrer Geschichte wird
       > erneuert. In Zukunft soll mehr Distanz zu Wehrmacht und NVA bestehen.
       
   IMG Bild: Müssen sich bald an neue Regeln gewöhnen: Soldaten der Bundeswehr
       
       BERLIN taz | Das Verteidigungsministerium hat einen neuen Traditionserlass
       für die [1][Bundeswehr] erarbeitet. In dem [2][seit Montag kursierenden
       Entwurf] wird klargestellt, dass die Wehrmacht und die Nationale Volksarmee
       der DDR (NVA) als Institutionen keine Tradition der Bundeswehr begründen.
       Ausnahmen für einzelne Mitglieder der Wehrmacht und der NVA seien jedoch
       nach einer Einzelfallprüfung möglich, in der eine vorbildliche oder
       sinnstiftende Leistung erkennbar sein und mit der persönlichen Schuld
       abgewogen werden müsse.
       
       Als Beispiele für besondere Leistungen werden „die Beteiligung am
       militärischem Widerstand gegen das NS-Regime oder besondere Verdienste um
       den Aufbau der Bundeswehr“ beziehungsweise „die Auflehnung gegen die
       SED-Herrschaft oder besondere Verdienste um die Armee der Einheit“ genannt.
       
       Der Traditionserlass legt für die Bundeswehr fest, welche Werte
       „sinnstiftend“ und welche Persönlichkeiten Vorbilder sein können. In dem
       überarbeiteten Regelwerk wird die eigene Geschichte der Bundeswehr als
       „zentraler Bezugspunkt der Tradition“ genannt; eine Neuerung gegenüber dem
       bisherigen Erlass aus dem Jahr 1982. In den 35 Jahren seiner Gültigkeit hat
       sich die Armee durch das Ende des Kalten Krieges, die Wiedervereinigung,
       mehrere Auslandseinsätze und die Aussetzung des Wehrdienstes stark
       verändert.
       
       Ebenfalls neu in dem Erlass: Er benennt klar zentrale Werte, die sich aus
       dem Grundgesetz und den Aufgaben der Bundeswehr ergeben. Die Soldaten
       müssen die Menschenwürde achten, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht wahren
       und sind zu Menschlichkeit und auf Freiheit und Frieden verpflichtet.
       Soldatische Tugenden könnten in der Armee Anerkennung finden, jedoch nur
       unter Beachtung des geschichtlichen und politischen Kontextes. Hans-Peter
       Bartels, Wehrbeauftragter des Bundestages, bringt es gegenüber der taz auf
       die einfache Formel: „Bundeswehrsoldaten sollen nicht nur kämpfen können,
       sondern auch wissen wofür.“
       
       Für Diskussionsstoff dürfte der Abschnitt sorgen, der die Benennung von
       Kasernen und anderen Bundeswehrgebäuden regelt. Dafür sollen grundsätzlich
       weiterhin die Dienststellenleiter und Gemeinden zuständig sein. Allerdings
       müssen bestehende Namen „diesem Traditionserlass entsprechen“. Der
       Wehrbeauftragte Bartels versteht darunter die Absicht des
       Verteidigungsministeriums, umstrittene Kasernennamen zu überprüfen.
       Agnieszka Brugger, sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im
       Bundestag, lobt den Entwurf zwar in Bezug auf die „klare Sprache“ und den
       „umfassenden Blick auf die deutsche Geschichte“, findet aber auch, man
       hätte „den Umgang mit problematischen Kasernennamen klarer gestalten
       sollen.“
       
       Die verteidigungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Christine
       Buchholz, übt schärfere Kritik: „Es kann nicht angehen, dass es weiterhin
       örtlichen Dienststellen überlassen bleibt, wem gedacht wird und wem nicht,
       wenn diese wie im Falle der Lent-Kaserne in Rotenburg (Wümme) offenbar kein
       Interesse an einem scharfen Bruch mit NS-nahen Wehrmachtspiloten haben.“
       Zuletzt waren Forderungen laut geworden, diverse Kasernen aufgrund der Nähe
       ihrer Namensgeber zum Nationalsozialismus umzubenennen.
       
       Die Überarbeitung des Traditionserlasses wurde von Verteidigungsministerin
       [3][Ursula von der Leyen] im Mai dieses Jahres initiiert [4][und sollte
       ursprünglich noch vor der Bundestagswahl fertiggestellt werden]. Bei vier
       Workshops, die von August bis November stattfanden, diskutierten laut
       Bundesverteidigungsministerium rund 800 Personen aus Militär, Politik und
       Wissenschaft über das Traditionsverständnis der Bundeswehr.
       
       Auslöser waren Ermittlungen gegen den mutmaßlich rechtsextremen
       Bundeswehrsoldaten Franco A., [5][der sich als syrischer Flüchtling
       ausgegeben hatte und verdächtigt wird, einen terroristischen Anschlag
       geplant zu haben]. In der Kaserne im französischen Illkirch, in der A.
       stationiert war, war ein Aufenthaltsraum mit Wehrmachtsandenken dekoriert.
       Bei anschließenden Durchsuchungen in weiteren Kasernen [6][wurden über 400
       Wehrmachtsdevotionalien gefunden].
       
       ## Keine Wehrmachtsandenken als Dekoration
       
       Dieser Punkt wird in dem neuen Erlass ebenfalls geregelt: Andenken an die
       Wehrmacht oder die NVA sollen in Zukunft nicht mehr als Raumdekoration
       erlaubt sein, sofern keine der oben genannten Ausnahmen oder Bezüge zur
       Einheit oder persönlicher Natur bestehen.
       
       Auch ein klares Bekenntnis zur Bedeutung historischer Bildung für Soldaten
       ist in dem Papier enthalten. So solle der „Vermittlung von
       Traditionsverständnis“ in Bildungseinrichtungen als auch im alltäglichen
       Dienst „ausreichend Gelegenheit und Zeit“ gegeben werden. „Diese Forderung
       kann ich nur unterstützen, weil das bei dem Zeitdruck in manchen Verbänden
       nicht selbstverständlich ist“, äußert sich Bartels dazu und betont die
       Wichtigkeit geschichtlichen und politischen Wissens bei den Soldaten.
       
       Der Entwurf des neuen Traditionserlasses werde in den kommenden Wochen in
       Beratungsgremien und innerhalb der Bundeswehr diskutiert, verlautbarte ein
       Sprecher des Verteidigungsministeriums. Es sei davon auszugehen, dass er je
       nach Überarbeitungsnotwendigkeiten „zügig inkraft gesetzt“ werde. Formell
       kann er rein exekutiv erlassen werden. Bartels wünscht sich aber eine
       Beteiligung des Parlaments in Form einer vorherigen Beratung im
       Verteidigungsausschuss. Der muss jedoch erst einmal vom neuen Bundestag
       eingesetzt werden.
       
       22 Nov 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Bundeswehr/!t5008725/
   DIR [2] http://www.spiegel.de/media/media-42147.pdf
   DIR [3] /Ursula-von-der-Leyen/!t5008988/
   DIR [4] /Von-der-Leyen-zum-Fall-Franco-A/!5408631
   DIR [5] /Terrorverdacht-gegen-Franco-A/!5401532
   DIR [6] /In-Bundeswehr-Kasernen/!5417134
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jonas Schönfelder
       
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