# taz.de -- Optionen für die Regierungsbildung: Der lange Weg weg von Jamaika
> Wie geht es nach dem Scheitern der Sondierungen weiter? Wir haben das
> Grundgesetz gelesen, damit Sie es nicht machen müssen.
IMG Bild: Endlich mal relevant: In Schloss Bellevue entscheidet der Präsident jetzt über die nächste Regierung
Berlin taz | Nach [1][dem Scheitern der Jamaika-Sondierungen] wird Angela
Merkel (CDU) am Montagmittag in Schloss Bellevue erwartet. Die Kanzlerin
will mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) erörtern, wie es
jetzt weitergeht. Neue Sondierungen, eine Minderheitsregierung oder
Neuwahlen? Auf der Suche nach der Antwort sind die Details der Verfassung
entscheidend.
Kann Steinmeier die SPD zu Koalitionsverhandlungen bewegen?
Die einzige denkbare Bundestagsmehrheit neben Jamaika wäre eine Neuauflage
der Großen Koalition. Die Sozialdemokraten haben diese Variante allerdings
schon am Wahlabend [2][ausgeschlossen]. Der Wortlaut des Grundgesetzes
sieht für den Bundespräsidenten keine Kuppler-Rolle vor; er kann die SPD
also nicht damit beauftragen oder sie gar dazu verdonnern, doch über eine
gemeinsame Koalition zu verhandeln. Es steht ihm aber natürlich frei, in
nächster Zeit auch die SPD-Spitze nach Bellevue einzuladen und sie zu
bitten, ihre Entscheidung zu überdenken.
Bis wann muss eine Entscheidung fallen?
Das Grundgesetz sieht im Wortlaut keine Frist dafür vor, wann eine
Regierung stehen muss. Artikel 63 sagt lediglich, dass der „Bundeskanzler
auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage“ gewählt wird – aber
nicht, wie lange der Präsident für diesen Vorschlag Zeit hat.
Verfassungsrechtler gehen zwar davon aus, dass er zumindest eine
„angemessene Frist“ einhalten muss. Angemessen ist aber ein dehnbarer
Begriff, vor allem in der aktuellen Situation mit ihren komplizierten
Mehrheitsverhältnissen. Steinmeier kann sich also erst einmal Zeit lassen.
Was passiert bis zu einer Entscheidung?
Die alte Bundesregierung bleibt geschäftsführend im Amt – sowohl die
Kanzlerin als auch die Minister. Sie behalten fast alle ihre Rechte und
Pflichten und können auch weiterhin Gesetze in den Bundestag einbringen.
Vertrauensfrage oder konstruktives Misstrauensvotum sind für die
geschäftsführende Regierung aber nicht möglich. Weder Merkel noch die
Opposition im Bundestag können einfach so Neuwahlen erzwingen.
Wie kommt es dann zu Neuwahlen?
Als erstes muss der Bundespräsident dem Bundestag einen Kanzlerkandidaten
vorschlagen. Das kann Merkel sein oder jemand anderes, der Präsident ist an
keine Vorgaben gebunden. Bekommt der Kandidat im ersten Wahlgang keine
absolute Mehrheit, beginnt die zweite Wahlphase. Sie dauert 14 Tage. In
dieser Zeit kann der Bundestag eigene Kandidaten vorschlagen und so viele
Wahlgänge durchführen, wie er will – bis doch jemand eine absolute Mehrheit
bekommt. Falls es dazu nicht kommt, startet die dritte Wahlphase. Wenn
jetzt ein Kandidat die relative Mehrheit bekommt (also Merkel zum Beispiel
nur mit den Stimmen der Union die Abstimmung gewinnt), hat der
Bundespräsident sieben Tage für eine Entscheidung: Entweder ernennt er den
Kandidaten zum Kanzler – oder er schreibt dem Bundestagspräsidenten, dass
er das Parlament auflöst. Dann gibt es innerhalb von sechzig Tagen
Neuwahlen.
Und wie käme es zu einer Minderheitskanzlerin Merkel?
Variante 1: Merkel wird in der dritten Wahlphase mit relativer Mehrheit
gewählt und Steinmeier löst das Parlament nicht auf, sondern ernennt sie.
Variante 2: Die Union einigt sich mit anderen Fraktionen darauf, Merkel in
einer der drei Wahlphasen mit absoluter Mehrheit zur Kanzlerin zu wählen –
auch ohne Koalitionsvertrag und ohne Konsequenzen für das Verhalten in der
restlichen Legislaturperiode.
Und wie würde so eine Minderheitsregierung funktionieren?
Eigentlich wie jede andere auch. Der Präsident ernennt weiterhin auf
Vorschlag des Kanzlers die Minister, die Regierung behält alle Rechte und
Pflichten. Nur bei der Gesetzgebung wird es schwierig: Für jedes Gesetz,
für jeden Haushalt und für jedes Bundeswehrmandat müsste die Regierung
wahrscheinlich aufs Neue eine Bundestagsmehrheit finden und dafür mit der
Opposition zusammenarbeiten. Für das vorzeitige Ende einer
Minderheitsregierung gelten die ganz normalen, hohen Hürden: Entweder die
Vertrauensfrage (die nur die Kanzlerin beantragen kann) oder das
konstruktive Misstrauensvotum (für das es einen neuen Kandidaten mit
Mehrheit im Bundestag bräuchte).
20 Nov 2017
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## AUTOREN
DIR Tobias Schulze
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