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       # taz.de -- Junge Geflüchtete unter Zugzwang: Ohne Ausbildung droht Abschiebung
       
       > Das Problem: Das Schulsystem hat sich bei weitem noch nicht auf die
       > Flüchtlinge eingestellt und kommt mit unterschiedlichen Bildungsniveaus
       > nicht zurecht.
       
   IMG Bild: Weiter Weg zur Ausbildungsreife: Deutschunterricht.
       
       BREMEN taz | Wer sich nicht bildet, der fliegt. Doch viele Geflüchtete
       können direkt nach der Schule noch keine Ausbildung beginnen. Der Grund:
       Ihnen fehlt die Ausbildungsreife, weil die Schule sie nicht richtig
       vorbereitet. Das sagt zumindest der Bremer Flüchtlingsrat, und fordert von
       den zuständigen Behörden mehr Unterstützung.
       
       In Bremen leben 4.000 Geflüchtete in 43 Unterkünften. Alle 109 Vorkurse,
       die auf die Schule vorbereiten, sind voll. Für die Jahrgänge sieben und
       acht sind die Wartelisten lang – so lang, dass laut Flüchtlingsrat über 100
       Kinder in den Notunterkünften „rechtswidrig“ beschult werden.
       
       „Junge Geflüchtete kommen zu mir und suchen eine Ausbildung, weil sie sonst
       abgeschoben werden“ sagt Claudia Jacob vom Integrationsnetz „BIN“ (siehe
       Infokasten). Im kommenden Jahr werden rund 850 Geflüchtete die Schule
       verlassen. Aber dass sie direkt eine Ausbildung finden, ist fraglich. Die
       Wirtschaft sucht zwar Fachkräfte, und es gibt in Bremen auch genügend
       Ausbildungsplätze für Geflüchtete. Aber vielen fehlt die Bildungsreife.
       
       Schuld sei das System: „Wir sollen in Geflüchtete den Stoff reindrücken,
       den deutsche SchülerInnen in neun Jahren lernen“, sagt Lehrerin Sandra
       Pilster. Bei unterschiedlichem Vorwissen – die einen können nicht lesen und
       schreiben, andere gingen schon jahrelang zur Schule – sei der Unterricht
       chaotisch.
       
       Der Verein „Fluchtraum“ kritisiert auch, dass die Ausländerbehörde nur im
       Einzelfall entscheidet. So werde schnell abgeschoben, wer nach der Schule
       keine Ausbildung vorweist. „Dieses Damoklesschwert hindert die jungen
       Menschen in ihrer Entwicklung“, sagt Sprecherin Anna Schroeder. Letztlich
       sei es dann abhängig vom Glück und wer wen kennt, ob ein Geflüchteter
       bleiben kann. „Wir wünschen uns, dass das Migrationsamt mehr Feingefühl
       beweist und während des Übergangs nicht abschiebt“, so Schroeder.
       
       Laut Rebecca Karbaumer ist die Situation belastend: „Als wir das Amt
       betraten, wussten wir nicht, ob wir es mit einer Duldung oder einem
       Abschiebebescheid wieder verlassen würden“, sagt sie. Karbaumer betreut
       einen jungen Mann aus Guinea, der als Analphabet nach Deutschland kam und
       Altenpfleger werden möchte.
       
       Es gibt auch einen Betrieb, der ihn ausbilden will. „Aber er würde die
       Berufsschule nicht schaffen“, so Karbaumer. Ein Freiwilliges Soziales Jahr
       (FSJ) akzeptierte das Migrationsamt erst nicht als Duldungsgrund. Karbaumer
       und ihr Mündel fühlten sich „hilflos“. „Wir hatten alles versucht“, sagt
       sie. Geholfen habe der Zufall: Die Jugendberufsagentur bezeichnete ein FSJ
       in einem Nebensatz als einer Einstiegsqualifikation „ähnlich“. Das reichte
       dem Migrationsamt.
       
       Betroffene und Fachpersonal hatten vergangene Woche auf der
       Podiumsdiskussion „Zukunft möglich machen“ die aktuelle Situation in Bremen
       diskutiert. Das Ergebnis ist ein Forderungskatalog, der Bildungssenatorin
       Claudia Bogedan, Innensenator Ulrich Mäurer und Sozialsenatorin Anja
       Stahmann jetzt übergeben werden soll.
       
       ## Schulpflicht bis 27
       
       Die Beteiligten fordern darin, die Schulpflicht auf das 27. Lebensjahr
       auszuweiten. Auch müssten Geflüchtete schneller die Schule besuchen können.
       „Wir wünschen uns einen Vertrauensvorschuss von der Innenbehörde“, so
       Schroeder weiter. Denn Geflüchtete bräuchten eine Perspektive, und keine
       Angst.
       
       Auch das Sozialamt sei gefragt: „Viele müssen eine Ausbildung aus
       finanziellen Nöten abbrechen“, so Schroeder. Denn wer eine Ausbildung
       macht, bekommt zwar die Ausbildungsförderung „Bafög“, aber keine
       Sozialhilfe mehr. So finde eine Leistungsselektion statt. „Diese
       Verwertungslogik lehnen wir ab“, sagt Schroeder.
       
       Die Innenbehörde prüft derzeit, wie sie mit fehlender Ausbildungsreife bei
       Geflüchteten umgeht: „Wir haben dazu noch keine feste Meinung“, sagt
       Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler. Fest stehe nur: Wer eine schriftliche
       Ausbildungszusage hat, wird nicht abgeschoben.
       
       Ob die Hausbeschulung in Notunterkünften rechtswidrig ist, möchte Annette
       Kemp von der Bildungsbehörde nicht bewerten. Eine Schulpflicht bis 27
       „machen wir aber nicht“, so Kemp. Das könne die Behörde nicht leisten. Sie
       bemühe sich aber, schnell zu integrieren: „Dass jemand ein halbes Jahr auf
       einen Platz im Vorkurs warten musste, habe ich noch nicht erlebt“, sagt
       Kemp.
       
       29 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lukas Thöle
       
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