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       # taz.de -- Rechtswidriger Polizeieinsatz beim G20: Falken fordern Schmerzensgeld
       
       > Der Einsatz gegen Mitglieder der Jugendorganisation „Die Falken“ beim
       > G20-Gipfel war rechtswidrig. Ihr Anwalt fordert Entschädigung.
       
   IMG Bild: Hier wurden die jugendlichen Falken festgehalten, obwohl sie nichts getan hatten: G20-Gesa
       
       Hamburg taz | Die Falken geben nicht auf: In allen drei Fällen, in denen
       die sozialistische Jugendorganisation der Hamburger Polizei rechtswidriges
       Handeln vorwirft, hat die Polizeiführung den Vorwurf mittlerweile
       eingeräumt. Trotzdem klagen die Falken weiter und fordern jetzt
       Schmerzensgeld.
       
       Am 8. Juli, dem Tag der Großdemonstration gegen den G20-Gipfel, waren
       Mitglieder der Falken, der alevitischen Jugend, der Gewerkschaftsjugend und
       der Grünen Jugend aus Nordrhein-Westfalen mit dem Bus nach Hamburg
       gefahren. Gegen 7 Uhr morgens fingen Polizeifahrzeuge den Bus auf der
       Autobahn ab und lenkten ihn auf eine Raststätte um. Dort umstellten
       behelmte Beamt*innen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) den
       Bus und untersagte den 44 jungen Menschen, unter ihnen auch Minderjährige,
       jede hektische Bewegung.
       
       Anschließend leiteten sie den gesamten Bus direkt zur eigens eingerichteten
       G20-Gefangenensammelstelle (Gesa) nach Harburg. Dort hielten die
       Beamt*innen die Jugendlichen bis zu viereinhalb Stunden fest,
       fotografierten sie und untersuchten einige von ihnen bis auf die
       Unterwäsche.
       
       Zwei Mitglieder des Landesvorstands der Falken klagten und bekamen Recht
       vom Hamburger Verwaltungsgericht. Auch eine dritte Falkin, die sich bis auf
       die Unterwäsche ausziehen musste, im Intimbereich abgetastet wurde und nur
       unter den Augen einer Polizistin die Toilette benutzen durfte, bekam nun
       Recht. Auch in diesem Fall erkannte die Polizei die Rechtswidrigkeit an.
       Der Anwalt der Falken, Jasper Prigge, will nun noch in einem
       zivilrechtlichen Verfahren Schmerzensgeld für acht Betroffene einklagen.
       
       „Es ist ein Skandal, dass es derartige Zustände in einer Gesa überhaupt
       geben kann“, sagte Prigge. Das Vorgehen der Polizei habe gleich mehrfach
       die Grundrechte verletzt. Auch sei seinen Mandant*innen versagt worden,
       ihre Familien oder Anwält*innen anzurufen – bei Minderjährigen besonders
       heikel und klar rechtswidrig. Das müsste auch allen Polizist*innen bewusst
       sein, sagte Prigge.
       
       Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Ralf Meyer hatten sich
       öffentlich für den Einsatz gegen die Jugendgruppe entschuldigt – es habe
       sich um eine Verwechselung gehandelt. Eigentlich hätte die Polizei einen
       Bus mit vermummten Autonomen abfangen wollen.
       
       „Die Entschuldigung haben wir zur Kenntnis genommen, aber sie reicht nicht
       aus“, sagte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Falken, Paul
       Erzkamp. „Es erklärt nicht, warum uns Grundrechte vorenthalten wurden.“
       
       Außerdem fordern die Falken die Aufklärung darüber, welche Anweisung die
       Polizei genau hatte. Das Dezernat Interne Ermittlungen sei jetzt ebenfalls
       mit dem Fall befasst, sagte Erzkamp. Einige Falken seien schon als
       Zeug*innen vorgeladen worden. Den Ergebnissen der polizeiinternen
       Ermittlungen sehen die Falken „gespannt bis skeptisch“ entgegen. Das
       Schmerzensgeld wollen sie dem Republikanischen Anwaltsverein spenden.
       
       12 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Schipkowski
       
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