# taz.de -- Rechtsradikale im Beirat von Bergen-Belsen: Darf man die AfD aussperren?
> Die AfD-Fraktion hat Anspruch auf einen Sitz im Stiftungsrat der
> Niedersächsischen Gedenkstätten. SPD und CDU erwägen, das zu verhindern.
> Zu Recht?
IMG Bild: Ein Holocaust-Überlebender besucht die KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen
## Ja
AfDler, die die Arbeit der niedersächsischen NS-Gedenkstätten
kontrollieren? Geht’s noch? Eine Partei , in der man ungestraft vom
deutschen „Schuldkult“ schwadronieren darf, hat an dieser Stelle einfach
nichts zu suchen.
Man stelle sich das nur mal vor: Frühere Lagerhäftlinge von Bergen-Belsen
müssten mit Leuten an einem Tisch sitzen, die finden, es sei jetzt langsam
mal gut mit Gedenken. Unerträglich, aber es könnte viel schlimmer kommen:
Gerade ist bekannt geworden, dass fast ein Sechstel der
AfD-Bundestagsfraktion einer Facebook-Gruppe angehörte, in der die in
Bergen-Belsen ermordete Anne Frank als „die ofenfrische“ verhöhnt wird.
Wenn sich die Begegnung der Opfer mit solchen Leuten nicht auf anderem Wege
verhindern lässt, dann eben mit einer „Lex AfD“, die die Regeln so fasst,
dass die Rechten draußen bleiben.
Natürlich werden sie dann wieder rumheulen, die „Altparteien“ würden ihre
Pfründe sichern. Die AfD als demokratisch gewählte Partei, die von den
„Altparteien“ geschnitten wird – da gilt es zu unterscheiden: demokratisch
gewählt ist ja nicht gleich demokratisch. Wer jede Menge Antidemokraten in
seiner Partei duldet, muss sich nicht wundern, wenn er für Demokraten nicht
satisfaktionsfähig ist. Und ja: Kernbestandteil der deutschen Demokratie
ist nun mal die Anerkenntnis der deutschen Verbrechen.
Natürlich würde die AfD es nach Kräften ausschlachten, wenn sie aus dem
Stiftungsrat herausmanövriert würde. Aber die Frage ist doch, was
eigentlich besser ist: Eine AfD, die sich einmalig und unübersehbar im
eigenen Interesse über eine vermeintlich ungerechte Behandlung beklagt.
Oder eine AfD, die über vier Jahre jede Debatte im Stiftungsrat dafür
missbraucht, sich über das Gedenken an die Shoah an sich zu mokieren,
womöglich gewürzt mit genüsslich in den sozialen Medien breitgetretenen
Interna aus den Sitzungen.
Dass die gegenwärtige Rechtslage die Beteiligung aller Fraktionen an dem
Gremium vorsieht, ist kein Grund, es dabei zu belassen. Gesetze sollen
dafür sorgen, dass Gesellschaft funktioniert. Wo sie es nicht tun, muss man
sie ändern.
Das muss nicht heißen, dass nur die AfD als kleinste Fraktion
ausgeschlossen wird. Dann könnte man nach der nächsten Wahl dasselbe
Problem wieder auf dem Tisch haben. Vielleicht sollten die Parteien einfach
ganz auf ihr Belegrecht verzichten. Sie könnten stattdessen Personen des
öffentlichen Lebens für den Stiftungsrat nominieren, die vom Landtag mit
Mehrheit gewählt würden. Dann hätten Nominierte auf AfD-Ticket mutmaßlich
keine Chance. Es sei denn, es gelänge der Partei, Personal aufzustellen,
das das Gedenken an die NS-Verbrechen nicht grundsätzlich infrage stellt.
Die AfD hätte ihr Schicksal sozusagen selbst in der Hand. Jan Kahlcke
## Nein
Natürlich ist die Vorstellung ekelerregend, dass ein Abgeordneter jener
Partei einen Sitz im Stiftungsrat erhalten soll, deren bekannteste
Repräsentanten die NS-Zeit als „diese zwölf Jahre“ bezeichnen, die „unsere
Identität heute nicht mehr“ beträfen. Und die vom Holocaust-Mahnmal in
Berlin als „Denkmal der Schande“ faseln und deren Mitglieder gern mal
gemeinsam mit der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ auf die Straße
gehen. Aber: Auch so etwas muss manchmal schlichtweg ausgehalten werden.
Denn die AfD ist eine demokratisch legitimierte Partei – dass sie in den
niedersächsischen Landtag eingezogen ist, entspricht dem Ergebnis einer
demokratischen Wahl oder, um es noch deutlicher auszudrücken:
WählerInnenwillen, auch wenn das schwer auszuhalten ist. Zieht eine Partei
in Fraktionsstärke in ein Parlament ein, bedeutet das also auch, dass sie
ein Recht darauf hat, in Gremien zu sitzen, die nun einmal von Abgeordneten
der parlamentarischen Fraktionen besetzt werden. So sind die Regeln, und
die gelten auch für die AfD.
Jetzt das Gesetz zu ändern, um zu verhindern, dass ein AfDler einen Sitz im
Stiftungsrat erhält, hieße, den Willen von 6,2 Prozent der WählerInnen zu
unterlaufen – es sei denn, es dürften dann überhaupt keine Abgeordneten
mehr in den Stiftungsrat. Aber selbst diese Variante würde zum jetzigen
Zeitpunkt der AfD nur in die Hände spielen. Denn das Gesetz würde
ausschließlich wegen ihr geändert – und sie wird das für sich
ausschlachten.
Die Substanz der AfD besteht ja, wie bei allen Populisten, daraus, sich und
ihre AnhängerInnen stets als Angegriffene eines nicht näher bezeichneten
„Establishments“ zu stilisieren, das „Denkverbote“ erteilt und sie hindern
will, die „Wahrheit“ auszusprechen. Das würde jetzt wieder geschehen. Und
zwar lautstark. Es wäre falsch, das zuzulassen oder besser: auszulösen.
Vielleicht trägt die Stiftungsratsmitgliedschaft eines AfDlers ja sogar ein
bisschen zur ohnehin fortschreitenden Demontage der AfD bei. Denn
angesichts der dort tobenden Richtungskämpfe ist die Wahrscheinlichkeit
hoch, dass jedes Wort, das von ihrem Abgeordneten im Stiftungsrat fällt,
innerhalb der Partei für Zündstoff sorgen wird. Verhindert werden kann das
eigentlich nur, wenn der seine Mitgliedschaft schweigend ausüben würde –
was ja durchaus begrüßenswert wäre.
Jenseits solcher Spekulationen: Sowohl die Fraktionsvertreter als auch die
anderen Mitglieder des Stiftungsrats sowie die Opferverbände sind sich doch
einig in ihrer Haltung gegenüber der geschichtsrevisionistischen Haltung
der AfD. Sie sind also in der Mehrheit gegen einen einzigen Abgeordneten,
der die Stiftungsarbeit zwar nicht angenehmer machen wird – der sie aber
auch nicht zerstören kann. Womit auch? Simone Schnase
12 Nov 2017
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