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       # taz.de -- Gerichtsbeschluss zum dritten Geschlecht: Vielfalt gegen die Norm
       
       > Die Welt ist nicht binär, sondern divers: Das erkennt nun das
       > Bundesverfassungsgericht an. Es füllt eine seit Jahren bestehende
       > Leerstelle.
       
   IMG Bild: Vanja hat einen Sieg errungen, der für viele andere das Leben erleichtert
       
       Ein junges Mädchen kommt in die Pubertät. Bei ihren Freundinnen setzt die
       Menstruation irgendwann ein. Bei ihr nicht. Ihre Freundinnen bekommen einen
       Busen. Sie nicht. Irgendwann findet ein*e Ärzt*in heraus, warum: Die
       äußeren Geschlechtsorgane des Kindes sind die einer Frau, der
       Chromosomensatz ist männlich. XY.
       
       Eine Situation, die das deutsche Personenstandsrecht lange überfordert hat.
       Vorgesehen waren: Männer und Frauen. Seit 2013 gibt es eine weitere
       Möglichkeit: den Eintrag ganz wegzulassen.
       
       Damit hatten intergeschlechtliche Menschen die Möglichkeit, weder offiziell
       männlich noch weiblich zu sein – sondern eine Leerstelle. Das
       Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat dem Gesetzgeber am Mittwoch nun
       aufgetragen, diesen Missstand bis Ende 2018 zu beheben und eine Möglichkeit
       zu schaffen, ein drittes Geschlecht „positiv eintragen zu lassen“. Denkbare
       Varianten wären etwa „inter“ oder „divers“. Als weitere Möglichkeit könnte
       der Eintrag des Geschlechts auch ganz abgeschafft werden, schlägt das
       Gericht vor.
       
       „Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Beschluss die Rechte von
       Menschen gestärkt, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen
       Geschlecht zuordnen lassen“, sagt René_ Hornstein von der Bundesvereinigung
       Trans*, die sich auch für die Rechte von nicht-binären Trans*personen
       einsetzt. „Sich nicht als Mann oder Frau zu identifizieren darf nicht dazu
       führen, von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen zu werden oder gar
       weniger vor Diskriminierung geschützt zu sein.“
       
       ## Wer nicht passte, wurde passend gemacht
       
       In Deutschland sind Schätzungen zufolge etwa 80.000 Menschen intersexuell.
       Dabei geht es um mehr als die Frage, welche Toilette benutzt werden darf:
       Lange Zeit wurde, wer in das Schema Mann/Frau nicht passte, [1][passend
       gemacht] – und wird es zum Teil noch heute. Und zwar durch operative
       Eingriffe oder hormonelle Behandlung. Kinder, die bei der Geburt keine
       eindeutigen Geschlechtsmerkmale aufwiesen, wurden chirurgisch an eines der
       beiden Normgeschlechter angepasst. Da eine Vagina leichter zu formen ist
       als ein Penis, formten die Ärzt_innen der Einfachheit halber meist ein
       weibliches Genital. Ob das in Zukunft zum gefühlten Geschlecht des Kindes
       passen würde, war zweitrangig.
       
       Laut einer Studie der Humboldt-Universität Berlin wird das auch heute noch
       praktiziert. Demnach seien zwischen 2005 und 2014 trotz neuer medizinischer
       Leitlinien rund 1.700 Kinder jährlich operiert worden – im Alter von 0 bis
       9 Jahren.
       
       „Intersexuelle Menschen sind in erster Linie Menschen. Von der Medizin
       [werden] diese natürlichen Varianten menschlichen Lebens jedoch zu
       ‚Syndromen‘ erklärt“, heißt es auf der Webseite des Vereins „Intersexuelle
       Menschen“. Intersexualität zählt zu den „Sexualdifferenzierungsstörungen“
       (DSD, disorders of sex development) – eine Pathologisierung, gegen die sich
       intersexuelle Menschen entschieden wehren.
       
       Es ist das starre Festhalten an einer binären Welt, die in der Realität
       viel diverser ist. Denn das oben beschriebene Beispiel ist nur eines von
       vielen Szenarien, die der Begriff Intersexualität umfasst. Manche Menschen
       unterscheiden sich in ihren Chromosomen vom reinen Männer/Frauen-Schema,
       andere hormonell, wieder andere anatomisch.
       
       Über die Geschlechtsidentität dieser Menschen sagt ihr biologisches
       Geschlecht noch wenig aus: Manche Inter* Menschen definieren sich als
       Männer, andere als Frauen und wieder andere als weder noch – was nicht
       gleichzusetzen ist mit geschlechtslos, wie es im Geburtenregister bisher
       als einzige Möglichkeit vorgesehen ist.
       
       Seit 2010 beschäftigt sich der Deutsche Ethikrat mit dem Thema. Er kam in
       seiner Stellungnahme 2012 zu dem Schluss, dass intersexuelle Menschen „mit
       ihrer Besonderheit und als Teil gesellschaftlicher Vielfalt Respekt und
       Unterstützung der Gesellschaft erfahren“ müssen. Vielen Intersexuellen sei
       „in der Vergangenheit schlimmes Leid widerfahren“, ihre Behandlung habe auf
       „ausgrenzenden gesellschaftlichen Vorstellungen von geschlechtlicher
       Normalität“ beruht. Der Ethikrat empfahl damals, im Personenstandsregister
       ein drittes Geschlecht zu ermöglichen – daraufhin wurde die Leerstelle
       eingeführt.
       
       „Wir hoffen, dass nun noch deutlicher wird: Die eigentliche Norm ist
       Vielfalt“, sagt Dan Christian Ghattas, Ko-Vorsitzender der Internationalen
       Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (OII) Europe und
       Vorstandsmitglied von IVIM-OII Germany. Was den Personenstand anginge, sei
       Deutschland mit der Entscheidung international weit vorne. „In anderen
       Bereichen sieht es da leider anders aus“, sagt Ghattas. „So gibt es in
       Deutschland noch kein Verbot der uneingewilligten Eingriffe an
       intergeschlechtlichen Kindern. Im Bereich Antidiskriminierung erfasse nur
       das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung von
       intergeschlechtlichen Personen. „Da sind andere Länder weiter.“ Ghattas
       setzt besonders auf einen Aspekt des neuen Beschlusses: „Ich hoffe, dass
       die Kategorie Geschlecht in offiziellen Papieren in Zukunft irgendwann
       gänzlich obsolet wird.“
       
       8 Nov 2017
       
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