# taz.de -- Gerichtsbeschluss zum dritten Geschlecht: Vielfalt gegen die Norm
> Die Welt ist nicht binär, sondern divers: Das erkennt nun das
> Bundesverfassungsgericht an. Es füllt eine seit Jahren bestehende
> Leerstelle.
IMG Bild: Vanja hat einen Sieg errungen, der für viele andere das Leben erleichtert
Ein junges Mädchen kommt in die Pubertät. Bei ihren Freundinnen setzt die
Menstruation irgendwann ein. Bei ihr nicht. Ihre Freundinnen bekommen einen
Busen. Sie nicht. Irgendwann findet ein*e Ärzt*in heraus, warum: Die
äußeren Geschlechtsorgane des Kindes sind die einer Frau, der
Chromosomensatz ist männlich. XY.
Eine Situation, die das deutsche Personenstandsrecht lange überfordert hat.
Vorgesehen waren: Männer und Frauen. Seit 2013 gibt es eine weitere
Möglichkeit: den Eintrag ganz wegzulassen.
Damit hatten intergeschlechtliche Menschen die Möglichkeit, weder offiziell
männlich noch weiblich zu sein – sondern eine Leerstelle. Das
Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat dem Gesetzgeber am Mittwoch nun
aufgetragen, diesen Missstand bis Ende 2018 zu beheben und eine Möglichkeit
zu schaffen, ein drittes Geschlecht „positiv eintragen zu lassen“. Denkbare
Varianten wären etwa „inter“ oder „divers“. Als weitere Möglichkeit könnte
der Eintrag des Geschlechts auch ganz abgeschafft werden, schlägt das
Gericht vor.
„Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Beschluss die Rechte von
Menschen gestärkt, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen
Geschlecht zuordnen lassen“, sagt René_ Hornstein von der Bundesvereinigung
Trans*, die sich auch für die Rechte von nicht-binären Trans*personen
einsetzt. „Sich nicht als Mann oder Frau zu identifizieren darf nicht dazu
führen, von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen zu werden oder gar
weniger vor Diskriminierung geschützt zu sein.“
## Wer nicht passte, wurde passend gemacht
In Deutschland sind Schätzungen zufolge etwa 80.000 Menschen intersexuell.
Dabei geht es um mehr als die Frage, welche Toilette benutzt werden darf:
Lange Zeit wurde, wer in das Schema Mann/Frau nicht passte, [1][passend
gemacht] – und wird es zum Teil noch heute. Und zwar durch operative
Eingriffe oder hormonelle Behandlung. Kinder, die bei der Geburt keine
eindeutigen Geschlechtsmerkmale aufwiesen, wurden chirurgisch an eines der
beiden Normgeschlechter angepasst. Da eine Vagina leichter zu formen ist
als ein Penis, formten die Ärzt_innen der Einfachheit halber meist ein
weibliches Genital. Ob das in Zukunft zum gefühlten Geschlecht des Kindes
passen würde, war zweitrangig.
Laut einer Studie der Humboldt-Universität Berlin wird das auch heute noch
praktiziert. Demnach seien zwischen 2005 und 2014 trotz neuer medizinischer
Leitlinien rund 1.700 Kinder jährlich operiert worden – im Alter von 0 bis
9 Jahren.
„Intersexuelle Menschen sind in erster Linie Menschen. Von der Medizin
[werden] diese natürlichen Varianten menschlichen Lebens jedoch zu
‚Syndromen‘ erklärt“, heißt es auf der Webseite des Vereins „Intersexuelle
Menschen“. Intersexualität zählt zu den „Sexualdifferenzierungsstörungen“
(DSD, disorders of sex development) – eine Pathologisierung, gegen die sich
intersexuelle Menschen entschieden wehren.
Es ist das starre Festhalten an einer binären Welt, die in der Realität
viel diverser ist. Denn das oben beschriebene Beispiel ist nur eines von
vielen Szenarien, die der Begriff Intersexualität umfasst. Manche Menschen
unterscheiden sich in ihren Chromosomen vom reinen Männer/Frauen-Schema,
andere hormonell, wieder andere anatomisch.
Über die Geschlechtsidentität dieser Menschen sagt ihr biologisches
Geschlecht noch wenig aus: Manche Inter* Menschen definieren sich als
Männer, andere als Frauen und wieder andere als weder noch – was nicht
gleichzusetzen ist mit geschlechtslos, wie es im Geburtenregister bisher
als einzige Möglichkeit vorgesehen ist.
Seit 2010 beschäftigt sich der Deutsche Ethikrat mit dem Thema. Er kam in
seiner Stellungnahme 2012 zu dem Schluss, dass intersexuelle Menschen „mit
ihrer Besonderheit und als Teil gesellschaftlicher Vielfalt Respekt und
Unterstützung der Gesellschaft erfahren“ müssen. Vielen Intersexuellen sei
„in der Vergangenheit schlimmes Leid widerfahren“, ihre Behandlung habe auf
„ausgrenzenden gesellschaftlichen Vorstellungen von geschlechtlicher
Normalität“ beruht. Der Ethikrat empfahl damals, im Personenstandsregister
ein drittes Geschlecht zu ermöglichen – daraufhin wurde die Leerstelle
eingeführt.
„Wir hoffen, dass nun noch deutlicher wird: Die eigentliche Norm ist
Vielfalt“, sagt Dan Christian Ghattas, Ko-Vorsitzender der Internationalen
Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (OII) Europe und
Vorstandsmitglied von IVIM-OII Germany. Was den Personenstand anginge, sei
Deutschland mit der Entscheidung international weit vorne. „In anderen
Bereichen sieht es da leider anders aus“, sagt Ghattas. „So gibt es in
Deutschland noch kein Verbot der uneingewilligten Eingriffe an
intergeschlechtlichen Kindern. Im Bereich Antidiskriminierung erfasse nur
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung von
intergeschlechtlichen Personen. „Da sind andere Länder weiter.“ Ghattas
setzt besonders auf einen Aspekt des neuen Beschlusses: „Ich hoffe, dass
die Kategorie Geschlecht in offiziellen Papieren in Zukunft irgendwann
gänzlich obsolet wird.“
8 Nov 2017
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## AUTOREN
DIR Dinah Riese
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