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       # taz.de -- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Dritte Option neben Mann und Frau
       
       > Die intersexuelle Person Vanja erreicht die Anerkennung eines „weiteren
       > Geschlechts“. Der Bundestag hat bis Ende nächsten Jahres Zeit, das
       > umzusetzen.
       
   IMG Bild: Welches Geschlecht? Nun gibt es die dritte Option neben Frau und Mann
       
       Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat [1][anerkannt], dass es
       eine „dritte Möglichkeit“ geben muss, sich zwischen den Geschlechtern
       „männlich“ und „weiblich“ zu verorten. Erfolg hatte damit die
       Verfassungsbeschwerde einer Person, die sich „Vanja“ nennt. Die Richter
       sprechen nicht von einem „dritten Geschlecht“, sondern von einem „weiteren
       Geschlecht unter einer einheitlichen dritten Bezeichnung“.
       
       Vanja wurde 1989 geboren. Im Geburtsregister wurde Vanja als Mädchen
       eingetragen. Als die Pubertät ausblieb, wurde festgestellt: Vanja hat eine
       ungewöhnliche Chromosomen-Konstellation, zwischen Mann und Frau. Zunächst
       nahm Vanja Östrogen, also weibliche Sexualhormone, um fraulicher
       auszusehen. Doch auf Dauer fühlte Vanja sich damit nicht wohl. Seit einigen
       Jahren nimmt Vanja Testosteron, das männliche Sexualhormon, und trägt jetzt
       einen Bart. Vanja wählte für öffentlichen Auftritte mit Bedacht einen
       Vornamen, der je nach Kulturkreis männlich oder weiblich verstanden wird.
       Vanja sieht sich nach wie vor nicht als Frau und nicht als Mann.
       
       Mit Unterstützung der Kampagne „Die dritte Option“ versuchte Vanja, den
       Eintrag im Personenstandsregister zu ändern. Statt „weiblich“ sollte dort
       „inter/divers“ oder nur „divers“ stehen. Eine dritte Möglichkeit ist aber
       weder in den Formularen noch im Gesetz vorgesehen. Deshalb scheiterte Vanja
       zunächst in allen Instanzen, zuletzt 2016 beim Bundesgerichtshof.
       
       Der Gesetzgeber hatte allerdings zwischenzeitlich reagiert und das
       Personenstandsgesetz geändert. Seit 2013 heißt es dort: „Kann das Kind
       weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so
       ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister
       einzutragen.“
       
       Das Bundesverfassungsgericht hält diese Reform nicht für ausreichend.
       Menschen wie Vanja hielten sich schließlich nicht für geschlechtslos.
       Erforderlich sei eine „dritte Möglichkeit“, ein Geschlecht neben Mann und
       Frau einzutragen. Das Personenstandsgesetz sei in der bisherigen Form
       verfassungswidrig.
       
       ## Selbstbestimmte Entwicklung gefährdet
       
       Der Personenstand sei „keine Marginalie“, erklären die Richter, sondern
       zentral für die rechtlich relevante Identität einer Person. Wenn die
       rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität verweigert wird,
       gefährde dies eine selbstbestimmte Entwicklung. Das Grundgesetz schreibe
       auch keineswegs vor, dass es nur zwei Geschlechter geben dürfe. Im
       Gegenteil: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze auch die sexuelle
       Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem
       weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Und wenn es im Grundgesetz heiße:
       „Niemand darf wegen seines Geschlechts (…) benachteiligt werden“, dann sei
       damit auch ein weiteres Geschlecht neben Mann und Frau gemeint.
       
       Nun muss der Bundestag bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung
       beschließen. Bis dahin ist das alte Recht nicht mehr anwendbar.
       Gerichtsverfahren wie das von Vanja sind auszusetzen. Der Gesetzgeber hat
       nun zwei Möglichkeiten, das Personenstandsgesetz nachzubessern. Entweder er
       verzichtet völlig auf die Zuordnung zu Geschlechtern oder er räumt eine
       zusätzliche Möglichkeit ein, positiv ein Geschlecht zu bestimmen, „das
       nicht männlich oder weiblich ist“. Auch den Namen dieser Option müsste der
       Bundestag dann festlegen.
       
       Die Richter betonen, dass eine Neuregelung niemandem etwas wegnehme.
       Weiterhin könnten sich intersexuelle Personen auch als Mann oder Frau
       registrieren lassen, falls sie sich so fühlen, oder auf eine
       Geschlechtszuordnung verzichten.
       
       Eine neue Option werde zwar in der Verwaltung für gewissen „Mehraufwand“
       sorgen. Es stellten sich jedoch die gleichen Zuordnungsprobleme wie bei der
       geltenden Rechtslage, die ja bereits den Verzicht auf eine
       Geschlechtsangabe erlaube.
       
       8 Nov 2017
       
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