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       # taz.de -- Konflikt um katalanische Unabhängigkeit: Haftbefehl gegen Puigdemont
       
       > Belgien muss den katalanischen Exregierungschef nun ausliefern. Spaniens
       > Sondergerichtshof ordnet zudem U-Haft gegen mehrere Minister an.
       
   IMG Bild: Die Estelada vor der Generalitat in Barcelona
       
       MADRID taz | Freiheitsentzug für mehrere Minister: Der spanische
       Sondergerichtshof für Terror, Bandenkriminalität und Finanzdelikte in
       Madrid hat am Donnerstag einen Haftbefehl gegen die abgesetzte katalanische
       Regierung erlassen. Vizeregierungschef Oriol Junqueras sowie acht Minister
       wurden noch am Abend in U-Haft überführt. Nur Santi Vila, Minister für
       Unternehmensfragen, kann bei Zahlung einer Kaution von 50.000 Euro noch
       freigelassen werden.
       
       Regierungschef Carles Puigdemont und vier weitere Minister waren nicht zur
       Anhörung erschienen. Sie befinden sich seit Montag in Belgien. Das Gericht
       erließ am Donnerstag einen europäischem Haftbefehl gegen sie. Der gesamten
       katalanischen Regierung wird Rebellion, Aufstand und Veruntreuung
       öffentlicher Gelder vorgeworfen. Darauf stehen bis zu 55 Jahre Gefängnis.
       
       Richterin Carmen Lamela gab damit Anträgen der Staatsanwaltschaft statt.
       Sie begründete die Haft mit der Gefahr, dass die Angeklagten Beweise
       vernichten und weiter Straftaten begehen könnten. Die katalanische
       Regierung hatte am 1. Oktober trotz Verbots durch das spanische
       Verfassungsgericht ein Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens
       abgehalten. Über 90 Prozent der Teilnehmer stimmten dafür. 43 Prozent der
       Wahlberechtigten gingen trotz schwerer Polizeigewalt an die Urnen.
       
       Nach längerem politischen Streit mit der spanischen Regierung unter Mariano
       Rajoy stimmte das Autonomieparlament vergangenen Freitag für die
       Unabhängigkeit der nordostspanischen Region. Madrid setzte daraufhin mit
       dem Verfassungsartikel 155 in der Hand die Regierung Puigdemonts ab,
       übernahm die Verwaltung der Region, löste das Autonomieparlament auf und
       rief Neuwahlen für den 21. Dezember aus.
       
       Puigdemonts Anwalt in Belgien, Paul Bekaert, hatte bereits angekündigt,
       gegen einen Auslieferungsantrag aus Spanien vorzugehen. Bekaert hatte einst
       Mitglieder der baskischen Terrororganisation ETA vertreten und auch gegen
       deren Auslieferung nach Spanien gekämpft. Nach einem EU-Haftbefehl muss das
       Land, in dem die Person festgenommen wird, diese innerhalb von höchstens 60
       Tagen nach der Festnahme an das Land übergeben, in dem der Haftbefehl
       ausgestellt worden war.
       
       Puigdemont und seine „legitime Regierung Kataloniens“ veröffentlichten am
       Mittwochabend in Brüssel ein Kommuniqué. Darin beschuldigen sie die Justiz,
       „auf Anordnung der Regierung des spanischen Staates“ unter
       Ministerpräsident Mariano Rajoy zu handeln.
       
       ## Einige Anhörungen vertagt
       
       Fast alle vor Gericht erschienenen Angeklagten beantworteten nur die Fragen
       ihrer Verteidiger. Nur Santi Vila ging auch auf die Richterin und die
       Staatsanwaltschaft ein. Er erklärte, dass er den Dialog gesucht habe, um
       die Unabhängigkeitserklärung zu verhindern, aber keinen Erfolg hatte. Vila
       hatte seinen Rücktritt einen Tag vor der Ausrufung der katalanischen
       Republik erklärt. Vor wenigen Tagen hatte er angekündigt, sich um das Amt
       des Spitzenkandidaten seiner und Puigdemonts Partei PDeCAT für die von
       Madrid angesetzten Wahlen zu bewerben.
       
       Der Oberste Gerichtshof vertagte am Donnerstag die zeitgleich angesetzte
       Anhörung der katalanischen Parlamentspräsidentin Carme Forcadell und fünf
       Mitglieder des Parlamentspräsidiums. Sie soll am 9. November stattfinden.
       Richter Pablo Llarena gab damit einem Antrag der Verteidigung statt, die
       mehr Zeit für eine effektive Prozessvorbereitung gefordert hatte. Gegen die
       sechs wurde polizeiliche Aufsicht verhängt, sie müssen jederzeit
       telefonisch erreichbar sein und angeben, wo sie sich aufhalten. Auch sie
       werden der Rebellion, des Aufstandes und der Veruntreuung beschuldigt.
       
       Anders als die Mitglieder der Regierung stehen sie nicht vor dem
       Sondergerichtshof, da sie bis zu den Neuwahlen parlamentarische Immunität
       genießen und so nur der Oberste Gerichtshof gegen sie ermitteln darf.
       
       2 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Reiner Wandler
       
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