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       # taz.de -- Verdeckte Überwachung von Linken: Sie erfuhren es nur von den Nachbarn
       
       > In Tübingen installiert die Polizei rechtswidrig eine Kamera am Eingang
       > eines linken Wohnprojekts. Wieder einmal werden die Betroffenen nicht
       > informiert.
       
   IMG Bild: Sonst sind Objektive eher auf Tübingens Neckarufer gerichtet. Die Polizei wählte für ihre Kamera eine andere Perspektive
       
       BERLIN taz | Dass Betroffene von einer Überwachungsmaßnahme auch im
       Nachhinein nicht erfahren sollen, ist in Deutschland gang und gäbe. In
       Tübingen observierte die Polizei über einen knappen Monat ein linkes
       Wohnprojekt und auch hier lief es wieder so: Zwar fanden die Beamten
       offenbar nichts Verwertbares, nachträglich informiert wurden die
       Beteiligten allerdings auch in diesem Fall nicht. Der Vorgang war offenbar
       rechtswidrig. Die Staasanwaltschaft handelte, ohne einen Richter zu fragen.
       
       Das zumindest geht aus einem Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten in
       Baden-Württemberg hervor, das der taz vorliegt.
       
       Demnach hatte die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen
       Brandstiftung „aufgrund verschiedener Indizien darauf geschlossen, dass der
       oder die Täter der autonomen Szene zuzuordnen seien und vom Beginn einer
       Tatserie auszugehen sei.“ Zwar ermittelten die Beamten gegen unbekannt und
       hatten offenbar auch sonst keine konkreten Beweise. Weil das Wohnprojekt in
       der Schellingstraße 6 ihnen allerdings „als Wohnsitz von Angehörigen der
       autonomen Szene bekannt sei“, installierten die Polizisten eine Kamera –
       die sie auf den Eingangsbereich richteten. In dem Wohnprojekt leben nach
       eigenen Angaben rund 110 BewohnerInnen. Vom 4. bis 29. Juli 2016 zeichnete
       die Kamera jeweils nachts die Bewegungen im Eingangsbereich auf. Ende Juli
       packten sie die Kamera wieder ein.
       
       In seinem Schreiben an einen der Betroffenen hält der
       Datenschutzbeauftragte, der den Fall geprüft hat, nun fest, dass es für die
       Videoobservation einer richterlichen Anordnung bedurft hätte – die aber
       nicht vorlag. Eine offizielle Beanstandung nimmt der Datenschutzbeauftragte
       nicht vor. Er verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft Besserung gelobt
       hat und angeblich künftig in vergleichbaren Konstellationen richterliche
       Anordnungen erwirken will. Das kann man glauben oder auch nicht. Immer
       wieder gelangten in der Vergangenheit Berichte über Observationsmaßnahmen
       an die Öffentlichkeit, bei denen auch im Nachhinein die Betroffenen nicht
       informiert wurden.
       
       ## Nachträgliche Benachrichtigung als Ärgernis
       
       Für besonders viel Aufmerksamkeit sorgte 2011 die massenhafte
       Handydatenerfassung in Dresden, wo die Polizei im Rahmen von
       Demonstrationen im großen Stil Funkzellendaten zehntausender Betroffener
       ausgewertet und ebenfalls auf eine aktive Benachrichtigung der Betroffenen
       verzichtet hatte. Damals waren unter anderem Rechtsanwälte, Journalisten
       und andere Schutzwürdige betroffen. Erst durch Veröffentlichungen der taz
       kam der Skandal ans Licht. Auch in anderen, wesentlich weniger
       spektakulären Fällen ist im Nachhinein oft nur per Zufall bekanntgeworden,
       dass Personen observiert oder etwa Handydaten heimlich ausgewertet wurden.
       Häufig handelt es sich bei solchen Observationen um Eingriffe in den
       Nahbereich von Personen.
       
       Wann und wie eine Person von einer verdeckten Maßnahme zu benachrichtigen
       ist, regelt der Paragraf 101 in der Strafprozessordnung. Viele Ermittler
       scheinen die nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen als lästige
       Arbeit und Ärgernis zu empfinden. Das Problem: Dass Betroffene während
       einer laufenden Überwachungsaktion nicht informiert werden, liegt in der
       Natur der Sache. Werden sie jedoch auch im Nachhinein nicht informiert,
       bleibt ihnen die Möglichkeit verwehrt, die Rechtmäßigkeit ihrer Überwachung
       überprüfen zu lassen. So war es auch im Fall des Tübinger Wohnprojekts. Die
       Betroffenen erfuhren von der Videoüberwachung, weil Nachbarn davon
       erzählten. Erst nachdem sie sich dann an den Datenschutzbeauftragten
       wandten, holte dieser weitere Informationen ein.
       
       Im Tübinger Fall macht es sich die Staatsanwaltschaft wieder einfach. Sie
       argumentiert laut Datenschutzbeauftragtem, dass eine Auswertung der
       Aufnahmen nicht erfolgt sei und keine Identifizierung stattgefunden habe.
       Außerdem ist sie demnach der Auffassung, dass „trotz der vierwöchigen Dauer
       der Observation nicht davon ausgegangen werden könne, dass alle Bewohner
       der Schellingstraße 6 von der Maßnahme betroffen waren“. Da „eine
       Benachrichtigung der potenziell von der Maßnahme betroffenen Hausbewohner
       vom Gesetz nicht vorgesehen sei, sei auch eine pauschale Benachrichtigung
       aller Hausbewohner nicht nötig gewesen“, wird die Staatsanwaltschaft im
       Schreiben des Datenschutzbeauftragten zitiert.
       
       ## Aufdeckung? Glückssache
       
       In dieser Logik wäre eine Benachrichtigung über eine Observationsmaßnahme
       also nie nötig, wenn es Personen gibt, die davon potenziell nicht betroffen
       sind. Moment mal: Kann nicht eigentlich immer irgendjemand nicht betroffen
       sein?
       
       Auch der Datenschutzbeauftragte kommt zu dem Schluss, dass eine
       nachträgliche Benachrichtigung „ohne weitere Nachforschungen und ohne
       größeren Aufwand (…) möglich und angemessen gewesen wäre“ – etwa indem die
       Beamten Informationsschreiben in die Briefkästen eingeworfen hätten.
       Einfordern, heißt es in dem Schreiben auch, ließe sich das „aufgrund des
       Wortlauts des Paragraf 101 StPO“ jedoch nicht. Das heißt konkret: Es ist
       auch in Tübingen weiterhin möglich, rechtswidrig zu observieren, ohne
       anschließend die Betroffenen davon in Kenntnis setzen zu müssen.
       Aufdeckung? Glückssache.
       
       Die Bewohner des Wohnprojekts wollen sich dagegen nun zur Wehr setzen. Sie
       haben eine sogenannte [1][„Meldestelle für heimliche Videoüberwachung“]
       gegründet. Dort sollen sich ihrer Vorstellung nach künftig alle melden
       können, die ähnliche Vorfälle kennen – um so wenigstens etwas Licht in das
       dunkel rechtswidriger Observationen zu bringen.
       
       19 Oct 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://meldestelle.mtmedia.org/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Martin Kaul
       
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