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       # taz.de -- Zukunft der Mietpreisbremse: Bremse noch, wer kann!
       
       > Die Chancen für eine Verschärfung der Mietpreisbremse stehen mit Union,
       > FDP und Grünen schlecht. Und auch die mangelnde Anwendung ist ein
       > Problem.
       
   IMG Bild: Die Erhöhung von Neumieten ist nur eine Baustelle, an der die Mietpreisbremse ansetzen soll
       
       BERLIN taz | Altbauwohnung im Berliner Szeneviertel Neukölln. Drei Zimmer,
       Küche, Bad. Die Luft ist stickig. Fast 100 Leute schieben sich über die
       knarzenden Dielen des Flurs aneinander vorbei. Einige tuscheln miteinander,
       tauschen vielsagende Blicke aus. Ein kurzer Blick in jedes Zimmer, hier an
       den weißen Herd geklopft, dort hinter den Duschvorhang gespäht.
       
       Was nach einer schrägen Szene klingt, ist für Wohnungssuchende in
       Großstädten längst Alltag: der Kampf um rares Gut – bezahlbaren Wohnraum.
       Mit der im Juni 2015 eingeführten Mietpreisbremse hat die Große Koalition
       auf die Wohnungsnot reagiert. Nur: Das Gesetz wirkt kaum. Grüne,
       Linkspartei und SPD sprechen sich deshalb für eine Verschärfung aus, die
       FDP will es ganz abschaffen.
       
       Dass es funktionieren kann, zeigt der Fall von Sophia Heinzmann und ihrer
       Mitbewohnerin. Nach stundenlanger Recherche, etwas Mut und viel Glück
       konnten die Studentinnen ihre Miete um fast 40 Prozent drücken. Kohleöfen
       und mangelhafte Ausstattung begünstigten die Situation der Studentinnen,
       eine Ausnahme in Berlin.
       
       Als sie im Februar 2016 die Mietbremse zogen, lag der Mietspiegel in
       Neukölln, unter Berücksichtigung der Mängel, bei 2,45 Euro pro
       Quadratmeter. Laut Gesetz dürfen Vermieter*innen zehn Prozent über der
       ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen – das wären damals 2,70 Euro
       gewesen. Die Immobiliengesellschaft, der das Haus gehört, verlangte 7,51
       Euro – ein Aufpreis von fast 70 Prozent. Die Studentin schrieb eine
       qualifizierte Rüge, den formellen Hinweis auf einen überhöhten Preis.
       
       Fast zwei Monate später reagierte die Hausverwaltung mit einem Verweis auf
       Vergleichswohnungen und bot einen Mietpreis von 5,65 Euro pro Quadratmeter
       an. „Damit versuchten die, uns auszutricksen“, so die 25-Jährige:
       „Vergleichswohnungen werden in Gebieten angewendet, in denen es keinen
       qualifizierten Mietspiegel gibt – das ist in Berlin nicht so.“ Unter
       Vorbehalt zahlten die Mitbewohnerinnen die Miete, widersprachen jedoch auch
       diesem Angebot. Einen weiteren Monat später kam Post von einem Anwaltsbüro.
       „Da hatten wir kurz Schiss“, sagt die Studentin und lacht. Jedoch: Die
       beharrlichen Mieterinnen bekamen recht.
       
       ## Es gibt mehrere Hürden
       
       Das Gesetz zum Schutz von Mieter*innen ist seit Juni 2015 in „angespannten“
       Wohngebieten in Kraft. Grund waren die zunehmenden Schwierigkeiten wenig
       und durchschnittlich Verdienender, bezahlbare Wohnungen zu finden. Für gut
       eine Million Haushalte in deutschen Großstädten verschlucken die Mietkosten
       mehr als die Hälfte ihres Nettoverdienstes. Haushalte an der Armutsgrenze
       geben rund 40 Prozent ihres Einkommens für ein Dach über dem Kopf aus. Wo
       die Wohnlage „angespannt“ ist, entscheiden die Landesregierungen. Das sind
       vor allem beliebte Viertel in Groß- und Universitätsstädten.
       
       Kern des Gesetzes ist die Deckelung von Neuvermietungen auf maximal zehn
       Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Um die zu erfahren, hilft
       der Mietspiegel. Liegt die Miete darüber, lohnt es sich, weitere Faktoren
       zu prüfen. Denn es gibt Ausnahmen: Das Einzugsdatum muss nach dem 1. Juni
       2015 liegen, die Wohnung darf nicht umfassend modernisiert worden sein oder
       nach Oktober 2014 gebaut. Eine Hürde ist außerdem der „Bestandsschutz“: Lag
       die Miete des Vormieters bereits über den zehn Prozent, darf der
       Vermietende diesen Betrag weiterhin verlangen.
       
       ## Die Jamaika-Positionen sind nicht gerade deckungsgleich
       
       Heinzmann und ihre Freundin hatten Glück: Sie erfuhren von der Höhe der
       vorherigen Miete allein durch einen Zufall: „Ein Paketbote, der uns Post
       zustellte, offenbarte sich als Vormieter. Er hat uns sofort eine Kopie
       seines Mietvertrags gegeben“, erinnert sich Heinzmann. Dass Vermieter*innen
       nicht verpflichtet sind, bei Neuvermietungen Auskunft über die vorherige
       Miete zu geben, ist laut dem Berliner Mieterverein eine der vielen
       Barrieren, die das Gesetz unwirksam machen. „Die Mieter sind auf
       Informationen des Vermieters angewiesen“, kritisiert die stellvertretende
       Geschäftsführerin, Wibke Werner. Im September beschloss der Berliner Senat
       deshalb eine Bundesratsinitiative, um Mieter*innen durch eine
       Auskunftspflicht der Vermietenden zu entlasten. Werner fürchtet allerdings,
       dass die Initiative unter den Tisch fallen wird: „Mit Verbesserungen der
       Mietpreisbremse kann man in der neuen Koalition nicht rechnen.“
       
       Die Positionen der Verhandelnden bei den gerade begonnenen
       Jamaika-Sondierungsgesprächen könnten durchaus kompatibler sein: Christian
       Kühn, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen, warnt jetzt vor einem
       Einfluss der Liberalen im Mietrecht: „Die letzte schwarz-gelbe Regierung
       hat den Mieterschutz massiv ausgehöhlt. Das darf sich nicht wiederholen“,
       so der Abgeordnete. Die Grünen hätten „dafür gekämpft, die Ausnahmen bei
       der Mietpreisbremse abzuschaffen und die Rügepflicht durch eine
       Auskunftspflicht zu ersetzen“. Kühn: „Wir Grüne wollen für den Mieterschutz
       in einer möglichen Jamaika-Koalition sorgen.“
       
       ## Die FDP will das Gesetz loswerden
       
       Doch es ist unwahrscheinlich, dass die grünen Befürworter des Gesetzes eine
       Verbesserung der auf fünf Jahre beschränkten Mietpreisbremse durchsetzen
       können. Weitere Verschärfungen zugunsten von Mieter*innen sind nicht in
       Sicht. Im RBB-Radio hat CDU-Generalsekretär Peter Tauber bereits
       angedeutet, dass die Union keinen Anlass dafür sieht.
       
       Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, kritisierte
       Taubers Äußerungen am Montag scharf: „Offensichtlich hat die CDU den
       Wählerwillen nicht verstanden.“
       
       Die FDP will das Gesetz ganz loswerden. Auf Anfrage der taz verweist ein
       Sprecher auf das Wahlprogramm der Partei. In neun Zeilen handelt man dort
       das Thema ab. Die starke Regulierung im Wohnungsbau und die
       „Wohnraumbremse“ seien verantwortlich für steigende Wohnkosten und sinkende
       Privatinvestitionen.
       
       ## Vier Monate Suche
       
       Dass die Mietpreisbremse nicht funktioniere, liege an den vielen
       Ausnahmeregelungen, ist demgegenüber Lukas Siebenkotten vom Mieterbund
       überzeugt. „Die Konsequenz zu ziehen, das Gesetz abzuschaffen, weil sich
       niemand daran hält, ist absurd“, findet er.
       
       Vier Monate lang befanden sich Sophia Heinzmann und ihre Freundin im
       Getümmel der Wohnungssuchenden. „Wir hatten vier solcher
       Horrorbesichtigungen die Woche“, erinnert sich die Studentin, „aber es war
       alles zu teuer.“ Als die beiden endlich eine Zusage bekamen, war ihnen auch
       das zu teuer. „Ein befreundeter Jurist hat dann zu uns gesagt: Bei den
       Preisen müsste doch die Mietpreisbremse gelten. Dann haben wir das einfach
       ausprobiert“, erzählt Heinzmann.
       
       ## Der Mieterverein fordert Bußgelder für Vermietende
       
       So viel Glück wie die Studentinnen haben wenige Mieter*innen, die um ihre
       Wohnkosten zu streiten bereit sind. Viele trauen sich aber gar nicht erst,
       sich auf ihr Recht zu berufen. „Wir vermuten, dass viele Mieter davor
       zurückschrecken, weil sie erst mal froh sind, eine Wohnung zu haben, die
       man bezahlen kann. Da sucht man nicht gleich als Erstes die
       Auseinandersetzung mit dem Vermieter“, so Werner. Die Zahl der
       Mieter*innen, die sich im vergangenen Jahr zu ihren Rechten in
       Neuvermietungsfragen beraten lassen, schätzt Werner auf 150 bis 200. „Der
       Anteil ist gering“, so Werner. „Die Fälle steigen aber, je mehr die
       Mietpreisbremse im Gespräch ist.“
       
       Grundsätzlich hält Werner die Mietpreisbremse für ein sinnvolles
       Instrument. Man müsse allerdings die zahlreichen Schlupflöcher füllen.
       „Fakt ist, dass Vermieter das Gesetz ignorieren. Das Einzige, was sie
       befürchten müssen, ist ein Rückzahlungsanspruch ab dem Zeitpunkt der Rüge.“
       Der Mieterverein fordert deshalb Bußgelder für Vermietende.
       
       24 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Antonia Groß
       
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