# taz.de -- Undurchsichtige Transparenzregeln: Transparenzgesetz ist mangelhaft
> Hamburgs Handelskammer muss nicht von sich aus ihre Daten
> veröffentlichen, hat das Verwaltungsgericht geurteilt und so eine
> Schwäche des geltenden Rechts offengelegt
IMG Bild: In der Handelskammer: Nicht alles, wo man rein gucken kann, lässt sich auch durchschauen
Das [1][Hamburgische Transparenzgesetz] gilt für die Handelskammer nur zum
Teil. Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil [2][(Az. 17 K 273/15)]
des Verwaltungsgerichts muss die staatlich vorgeschriebene
Standesvertretung der Wirtschaft zwar auf Anfrage Auskünfte erteilen.
Allerdings muss sie Informationen nicht aktiv für die Öffentlichkeit
bereitstellen.
Das Urteil offenbart einen Widerspruch in dem Gesetz, mit dem Hamburg eine
Vorreiterrolle spielte. Demnach müssen nicht nur die Behörden sondern auch
die städtischen Unternehmen wie die Hochbahn ihre Daten im
Informationsregister beim Staatsarchiv einstellen. Das gilt aber nicht für
Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die
Handelskammer – obwohl diese staatsnah sind.
Das Transparenzgesetz geht zurück auf die Volksinitiative „Transparenz
schafft Vertrauen“, die vom Chaos Computer Club, von Transparency
International und Mehr Demokratie angeschoben wurde. Die Bürgerschaft
übernahm deren Gesetzentwurf und beschloss ihn bis auf kleine Änderungen
einhellig.
Weil sich die Kammer weigerte, ihre Daten in das Informationsregister
einzustellen, wurde sie 2015 von dem Computer Club verklagt. „Es war von
vornherein vorgesehen und klar formuliert, dass auch die Handelskammer und
andere Körperschaften des öffentlichen Rechts vollständig unter das
Transparenzgesetz fallen sollen“, behauptete Michael Hirdes vom Club.
Vorgesehen vielleicht, aber offenbar uneindeutig formuliert und von der
damals SPD-geführten Justizbehörde durchgewunken. Das Gericht unterscheidet
auf Basis des Gesetzestextes feinsinnig Akteure, die eine Auskunftspflicht
haben und solche, die eine Veröffentlichungspflicht – oder beides – haben.
Öffentliche Körperschaften hätten demnach nur eine Auskunftspflicht.
„Wenn das so interpretiert werden kann, muss man das Transparenzgesetz
anpassen“, fordert Gregor Hackmack von Mehr Demokratie. Erklärtes Ziel des
Gesetzgebers sei es gewesen, der mittelbaren Staatsverwaltung, zu der die
Kammern, aber auch die Universitäten gehören, eine Veröffentlichungspflicht
aufzuerlegen.
„Wir haben lange auf so ein Urteil gewartet“, sagt Helena Peltonen von
Transparency International. Es sei zwar ein Schlag ins Kontor, mache aber
den Weg frei für eine Gesetzesnovelle. Auch der Beauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, sieht den Gesetzgeber gefordert,
„die Anwendbarkeit des Transparenzgesetzes auf die mittelbare
Staatsverwaltung zu erweitern“.
Bei dem grünen Justizsenator Till Steffen rennt er dabei offene Türen ein.
Die Behörde arbeitet bereits an einer Novellierung. Eine entsprechende
Klarstellung betrachte er als „besonders wichtig“, sagte der Senator.
Die Handelskammer selbst hat längst reagiert. Im Juli beschloss das
Kammerplenum, sich freiwillig der Veröffentlichungspflicht zu unterwerfen.
Alles andere wäre auch merkwürdig: Denn im Februar hat dort eine Gruppe das
Ruder übernommen, die eine größere Transparenz der Kammer gefordert hatte.
23 Oct 2017
## LINKS
DIR [1] https://www.hamburg.de/transparenzgesetz/
DIR [2] http://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/9754222/pressemitteilung/
## AUTOREN
DIR Gernot Knödler
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