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       # taz.de -- Gesetz gegen Ferienwohnungen: Für 60 Tage Vermieter sein
       
       > Das bisherige Verbot von Ferienwohnungen blieb weitestgehend wirkungslos.
       > Der Senat will das ändern – und die Vermietung auf Zeit erlauben.
       
   IMG Bild: Immer mehr Touristen landen in Berlin, immer mehr steigen in Ferienwohnungen ab
       
       Berlin taz | Mittlerweile sind 70 Mitarbeiter in den Bezirksämtern damit
       beschäftigt, illegale Ferienwohnungen zu verfolgen. Sie haben Strafgelder
       in Höhe von mehreren hunderttausend Euro verhängt. Mehr als 6.000 ehemalige
       Touri-Appartements stehen auf ihre Veranlassung hin wieder dem
       Wohnungsmarkt zur Verfügung. Und doch verlieren sie den Kampf gegen die
       wuchernde touristische Infrastruktur, die dazu beiträgt, dass sich der
       Markt für bezahlbaren Wohnraum weiter verkleinert.
       
       Trotz aller Bemühungen boomt das Geschäft mit Ferienwohnungen in Berlin.
       Nach Angaben des Marktführers, des kalifornischen Konzerns Airbnb, buchten
       2016 mehr als 600.000 Berlin-Besucher eine Bleibe über die Plattform. Auf
       der Website finden sich aktuell mehr als „26.000+ Unterkünfte“ – so viele
       wie nie zuvor.
       
       Angeboten werden nicht nur einzelne Zimmer, sondern auch ganze Wohnungen,
       viele davon hotelähnlich hergerichtet, von professionellen Anbietern,
       manche mit mehr als einer Immobilie. Dabei dürfte es solche Inserate
       eigentlich gar nicht geben: Nach dem seit Mai 2014 gültigen
       Zweckentfremdungsverbotsgesetz ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, nur
       das Vermieten von weniger als 50 Prozent des selbst genutzten Wohnraums
       legal.
       
       Was als restriktives Gesetz daherkam, hat seinen Praxistext trotz einzelner
       Erfolgsmeldungen nicht bestanden. Zu schwierig ist die Feststellung, wann
       tatsächlich eine Zweckentfremdung einer Wohnung vorliegt – vor allem weil
       Airbnb sich erfolgreich weigert, Daten wie Vermieternamen und Adressen
       herauszurücken. Zu findig sind die Anbieter, die zahlreiche Schlupflöcher
       nutzen, aber auch eine massive [1][Klagewelle bis hin zum
       Bundesverfassungsgericht] angestrengt haben. Zu langwierig ist die
       Sanktionierung von illegalen Angeboten.
       
       ## Gesetzt wird überarbeitet
       
       Nun arbeitet die Verwaltung von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher
       (Linke) an einer umfassenden Überarbeitung des Gesetzes. Kernstück ist die
       Neuregelung für die Genehmigung von Ferienwohnungen. Zukünftig soll es für
       60 Tage im Jahr legal sein, die eigene Wohnung zu vermieten. Das sagt
       Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im
       Abgeordnetenhaus; eine Kollegin der Linksfraktion bestätigt das Vorhaben.
       
       Aus der Senatsverwaltung heißt es auf Anfrage: „Es wird voraussichtlich
       eine Tagesregelung geben. Wie viele Tage es genau sein werden, wird noch
       geprüft.“ Noch in diesem Jahr soll dem Senat eine Neufassung des Gesetzes
       vorgelegt werden, im Mai nächsten Jahres soll es in Kraft treten. Er wird
       eine Abkehr vom bisherigen Pauschalverbot sein.
       
       Gegen dieses machen Airbnb und andere Betreiber seit jeher mobil. Das
       Gesetz treffe „tausende Berliner, die ihre Wohnung vermieten wollen, wenn
       sie im Urlaub, auf Dienstreise sind oder pendeln. Sie alle bewohnen ihre
       Wohnung selbst und nehmen daher niemandem Wohnraum weg“, so das
       Unternehmen.
       
       Mit dieser Argumentation werden [2][Politiker bequatscht], Plakatwände
       beklebt („Ich darf frei arbeiten. Aber nicht frei mein Zuhause teilen?“)
       oder [3][vermeintlich unabhängige Vereine gesponsert (Berliner Homesharing
       Club)]. In der Legende der Homesharer, also jener, die ihren Wohnraum
       teilen und damit sich und anderen Gutes tun, fallen die professionellen
       Anbieter, die durch Kurzzeitvermietungen viel Geld verdienen, wie
       selbstverständlich unter den Tisch.
       
       ## Homesharer als bessere Vermieter?
       
       Aus der Senatsverwaltung heißt es nun, man wolle mit dem Gesetz keine
       Homesharer treffen, sondern die professionellen Anbieter, die tatsächlich
       Wohnungen vom Markt nehmen. Schmidberger nannte das Teilen von eigenem
       Wohnraum Mitte September im Abgeordnetenhaus „nicht nur ein
       nachvollziehbares Bedürfnis, sondern auch Teil einer solidarischen
       Ökonomie“.
       
       Knicken Berlins Stadtentwicklungspolitiker also vor der Lobby ein?
       Schmidberger widerspricht: „Insgesamt werden wir das Gesetz eher
       verschärfen“, sagt sie. Eine 60-Tage-Regelung wäre restriktiver als in den
       meisten anderen Städten, die den Vermietungszeitraum reglementieren. In
       Hamburg etwa darf eine Wohnung an 182 Tagen im Jahr vermietet werden.
       
       Auf dieselbe Zahl einigte sich jüngst auch der Bezirk Pankow mit einem
       klagenden Wohnungsbesitzer in einem Vergleich. Zuvor hatte das
       Verwaltungsgericht Zweifel an der Gesetzgebung angemahnt. Aus dem Senat kam
       das deutliche Signal, dass es sich dabei um eine unabgestimmte
       Einzelfallentscheidung ohne Präzedenzfallcharakter handele. Der Verdacht,
       zukünftig großzügig mit Ferienwohnungsvermietern umzugehen, soll nicht
       aufkommen.
       
       ## Mehr Kontrolle
       
       Schmidberger findet eine 60-Tage-Regelung plausibel: „Das sind 30
       Urlaubstage plus Wochenenden.“ Wer seine Wohnung vermieten will, müsse dies
       beim Bezirksamt anmelden. Dafür soll es ein Registrierungssystem geben, wie
       es auch in Madrid und Barcelona angewandt wird; deren Erfahrungen würden
       ausgewertet. Bei einer Kontrolle, ob die Obergrenze eingehalten werde,
       „muss Airbnb mit uns zusammenarbeiten“, sagt Schmidberger: „Ich hoffe, dass
       die Auskunftspflicht verschärft wird.“ Es ist ein Knackpunkt einer
       Neuregelung.
       
       Das Gesetz mit dem schwierigen Namen soll außerdem noch in anderen Punkten
       überarbeitet werden. Reagiert werden soll damit auf Gerichtsurteile, die
       Zweitwohnungen als Ferienappartements erlauben. Dies solle ausgeschlossen
       werden. Der Antrag auf Genehmigung einer Ferienwohnung soll nicht mehr als
       angenommen gewertet werden, wenn innerhalb von 18 Wochen kein Bescheid
       erfolgte.
       
       Dazu kommt: Ohne Genehmigung soll eine Wohnung künftig nur noch drei statt
       sechs Monate leerstehen dürfen, damit sie nicht als zweckentfremdet gilt.
       Auch die Möglichkeit, noch intakte Wohnungen abzureissen, soll künftig
       eingedämmt werden.
       
       18 Oct 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Urteil-zum-Ferienwohnungsverbot/!5400429/
   DIR [2] /Zweckentfremdung-in-Berlin/!5351667/
   DIR [3] /!5349717/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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