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       # taz.de -- Türkisch-Unterricht: Eine lokal-nationale Affäre
       
       > Türkische Lehrkräfte erteilen Türkischunterricht an Schulen – vom
       > türkischen Generalkonsulat organisiert. Eine Mietforderung des Bezirks
       > Mitte sorgt für Streit.
       
   IMG Bild: Welche Spannungen im deutsch-türkischen Verhältnis? Ein Bild aus alten Tagen …
       
       „Türkçeme dokunma“ – „Rühr mein Türkisch nicht an“ steht auf den Plakaten,
       die Kinder und Eltern vor dem Rathaus Tiergarten hochhalten, und: „Wir
       wollen Türkischunterricht zurück.“ Dem Aufruf zur Kundgebung der Türkischen
       Gemeinde zu Berlin waren vor zehn Tagen etwa 40 Menschen gefolgt. Sie
       protestieren gegen den Bezirk Mitte. Denn der will neuerdings Miete für den
       vom türkischen Generalkonsulat organisierten und von Lehrkräften aus der
       Türkei erteilten Türkischunterricht, der an manchen Nachmittagen in den
       Räumen staatlicher Schulen stattfindet.
       
       Das türkische Konsulat weist die Mietforderung des Bezirks – 27.400 Euro –
       zurück. Sie sei ein Vorwand, sagt Botschaftsrat Cemal Yıldız. „Aus unserer
       Sicht reagieren die Behörden auf die politischen Spannungen zwischen
       Deutschland und der Türkei.“ Er sieht einen Verstoß gegen die bilateralen
       Absprachen einer deutsch-türkischen Expertenkommission, wonach die Türkei
       Lehrkräfte und Lehrpläne für den muttersprachlichen Unterricht zur
       Verfügung stelle und deutsche Behörden Räume – kostenlos.
       
       Weil es in dem Streit bisher keine Einigung gibt, fällt der
       Konsulatsunterricht in Mitte seit Schuljahresbeginn aus. Laut Konsulat sind
       davon rund 570 SchülerInnen aus 17 Schulen betroffen.
       
       Insgesamt nehmen laut Senatsbildungsverwaltung rund 2.350 Berliner
       SchülerInnen an 106 Grundschulen und zwei Gemeinschaftsschulen das Angebot
       wahr. Das türkische Konsulat gibt mit rund 3.800 eine weit höhere Zahl an.
       Belgin Tanik ist eine der Mütter, deren Kinder auf den Unterricht
       verzichten müssen. „Plötzlich hieß es, der Türkischlehrer kommt nicht
       mehr.“ Niemand habe die Eltern über den Grund aufgeklärt. Tanik glaubt ihn
       zu kennen: „Unsere Kinder leiden unter den Spannungen zwischen Deutschland
       und der Türkei.“
       
       ## Miete verlangen – das ist okay
       
       Der Schulstadtrat von Mitte, Carsten Spallek (CDU), bestreitet einen
       politischen Hintergrund. Schon seine Vorgängerin Sabine Smentek (SPD) habe
       vor zwei Jahren Miete für den Konsulatsunterricht gefordert. Damals seien
       die deutsch-türkischen Beziehungen noch nicht so problematisch gewesen.
       Wegen Personalwechseln seien Mitarbeiter damals der Sache nicht
       nachgegangen. Das tue er jetzt und weist auf eine „Nutzungs- und
       Entgeltordnung“ hin. Demnach könne der Bezirk vom Konsulat Miete für die
       Raumnutzung verlangen.
       
       Bekir Yılmaz von der Türkischen Gemeinde stellt diese Begründung nicht
       zufrieden. Auch er vermutet hinter den Mietforderungen ein politisches
       Motiv: „Jeden Tag beschwert man sich über den langen Arm von Ankara.
       Deshalb Miete zu verlangen und Berliner Kinder vom Unterricht
       abzuschneiden, das geht nicht.“
       
       Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg folgte Mitte unterdessen mit einer
       eigenen Mietforderung. Schulstadtrat Andy Hehmke (SPD) sagt offen, worum es
       dem Bezirk eigentlich geht: „Ich möchte eine Diskussion anregen über
       staatliche Angebote für den Türkischunterricht.“ In seinem Bezirk könnten
       ab 2018 elf Schulen betroffen sein. Die Linke beantragte im
       Bildungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung, „den türkischen
       Konsulatsunterricht aufzukündigen“.
       
       Die Bildungsverwaltung stellt sich in der Sache hinter die Bezirke:
       Staatssekretär Mark Rackles sagte im September im Bildungsausschuss des
       Abgeordnetenhauses, der Senat halte die Mietforderungen der Bezirke „für
       vertretbar“. Seit Monaten hinterfrage man das pädagogische Angebot der
       Konsulate. Die Lehrpläne des Türkischunterrichts enthielten
       „nationalistische und religiöse Inhalte“.
       
       ## Lehrpläne geändert – aber nicht genug
       
       Beispiele im Lehrplan sind Unterrichtseinheiten über die Nationalhymne und
       nationale und religiöse Feste. In diesem Zusammenhang werden der
       Stellenwert des Republikgründers Atatürk und des Propheten Mohammed
       abgehandelt. Erste Änderungen, die das Konsulat auf Wunsch der
       Schulverwaltung an den Lehrplänen vorgenommen hatte, gingen dem Senat nicht
       weit genug. Eine zweite, geänderte Version werde derzeit ausgewertet, sagt
       Pressesprecherin Beate Stoffers der taz.
       
       Ohnehin will die rot-rot-grüne Koalition mehrsprachigen Unterricht – nicht
       nur für Türkisch – ausbauen. Die Senatsbildungsverwaltung fragt derzeit an
       allen Berliner Schulen Sprachangebote und -bedarfe ab. Auch in diesem
       Zusammenhang sei der Konsulatsunterricht ein Thema, so Stoffers.
       
       In Berlin bieten laut dem Schulverzeichnis der Senatsbildungsverwaltung
       derzeit lediglich zehn staatliche Grund- und Oberschulen Türkisch als
       Lehrfach an. Derzeit gebe es 28 Lehrkräfte, die Türkischunterricht erteilen
       könnten, sagt Beate Stoffers. Das Konsulat stellt mit insgesamt 54
       Lehrkräften ein weitaus höheres Angebot zur Verfügung.
       
       Vergangene Woche haben auch die Kultusminister zum Thema beraten. In den
       einzelnen Bundesländern wird der Konsulatsunterricht unterschiedlich
       gehandhabt. Manche haben eigene muttersprachliche Angebote, andere
       überlassen den Unterricht in der Muttersprache ganz oder nur teilweise den
       Konsulaten.
       
       Sollte sich „weiterer Handlungsbedarf“ abzeichnen, werde die
       Kultusministerkonferenz (KMK) auch über gemeinsame Schritte mit der
       Bundesregierung beraten, sagt KMK-Präsidentin Susanne Eisenmann. „In diesem
       Zusammenhang steht dann auch die Frage im Raum, wie zeitgemäß die
       EU-Wanderarbeiterrichtlinie von 1977 noch ist.“ Diese Richtlinie ist
       bislang die regelnde Grundlage für den Konsulatsunterricht.
       
       16 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hülya Gürler
       
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