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       # taz.de -- Streit um Koloniales Erbe in Berlin: Namibier pochen auf Entschädigung
       
       > In New York sind Schädel von Ovaherero und Nama aus einer Berliner
       > Sammlung aufgetaucht. Das sei typisch für den Umgang mit „Human Remains“,
       > sagen Kritiker
       
   IMG Bild: Vertreter von Ovaherero und Nama am Donnerstag vor dem New Yorker Distrikt-Gericht
       
       In der privaten Sammlung des Berliner Anthropologen Felix von Luschan, die
       nach dessen Tod 1924 dem New Yorker Museum für Naturgeschichte verkauft
       wurde, befinden sich auch Schädel und Knochen (human remains) von Ovaherero
       und Nama aus dem heutigen Namibia. Mit „Schock und Entsetzen“ habe man
       davon jetzt erfahren, erklärte die Vorsitzende der Ovaherero Genocide
       Foundation, Esther Muinjangue, am Freitag.
       
       Muinjangue ist Teil einer Delegation beider Volksgruppen, die am Wochenende
       in Berlin an einer [1][internationalen Konferenz über das koloniale Erbe
       Preußens] teilnimmt. Die Delegation schlage vor, dass die Gebeine in New
       York bleiben, sagte sie. Man betrachte die Anwesenheit der Vorfahren dort
       als „gutes Zeichen für unseren Prozess gegen die Bundesrepublik“.
       
       Seit März läuft vor einem New Yorker Gericht eine Klage von Vertretern der
       Nama und Ovaherero gegen Deutschland auf Entschädigung wegen des Genozids
       von 1904 bis 1908 sowie auf Teilhabe an den seit 2016 stattfindenden
       Aussöhnungsgesprächen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik und von
       Namibia. Doch auch zum dritten Verhandlungstag an diesem Donnerstag sei
       niemand von deutscher Seite vor Gericht erschienen, berichtete Muinjangue.
       „Sie können sich nicht verstecken. Wir haben 100 Jahre gewartet, wir können
       noch länger warten“, sagte sie.
       
       Bis heute erkennt Deutschland die Rechtmäßigkeit dieses Zivilprozesses
       nicht an. Auch Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte sich im
       Juli geweigert, die Klage zuzustellen. Er ist dafür zuständig, weil die
       Bundesregierung ihren Sitz in Berlin hat. Man habe die Klage zwar
       „wohlwollend geprüft“, so Behrendts Sprecher am Freitag zur taz, „aber wir
       können die Klage nicht zustellen“.
       
       Gegenüber dem Spiegel hatte Behrendt dies im Sommer mit dem
       völkerrechtlichen Grundsatz erklärt, „dass Staaten vor ausländischen
       Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit, also zum Beispiel dem
       Handeln ihrer Soldaten, verklagt werden dürfen“. Er bedauere das, so
       Behrendt. „Umso mehr sollte die Bundesregierung jetzt den Klägern
       entgegenkommen und eine kollektive Entschädigung anbieten.“
       
       Vertreter der Bundesregierung hatten erstmals 2015 den Völkermord der
       Deutschen an den Ovaherero und Nama als solchen anerkannt. Zuvor war die
       Vokabel „Genozid“ offiziell sorgsam vermieden worden, offenkundig aus Angst
       vor daraus folgenden Reparationsforderungen.
       
       Etwas später begannen offizielle Gespräche mit der Regierung Namibias, für
       die Deutschland explizit die Bedingung stellte, dass Namibia auf
       Reparationen verzichtet. Stattdessen möchte man sich finanziell an
       Entwicklungshilfsprojekten beziehungsweise einem „Zukunftsfonds“ beteiligen
       und/oder auch an der Finanzierung einer Landreform. Bis heute gehört in
       Namibia ein Großteil des Landes weißen Farmern.
       
       Über Ergebnisse aus den Gespräche zwischen beiden Ländern ist nichts
       bekannt. Nach Medienberichten hat Namibia inzwischen doch ein Gutachten zu
       möglichen Reparationsforderungen in Auftrag gegeben, dort soll die Rede von
       30 Milliarden Euro sein.
       
       Die Ovaherero und Nama möchten an den Regierungsgesprächen beteiligt
       werden. Nach ihrer Ansicht vertritt die namibische Regierung nicht die
       Interessen beider Volksgruppen. Es gebe zum Beispiel bis heute in Namibia
       keine offiziellen Gedenkfeiern oder einen staatlichen Feiertag, der an den
       Genozid erinnere, erklärte Kambanda Veii, ein weiteres Mitglied der
       Delegation, der taz. Zudem verweigere die Regierung Vertretern beider
       Volksgruppen den Zugang zu jenen menschlichen Überresten von Vorfahren, die
       bereits aus Berlin zurück nach Namibia gebracht worden sind.
       
       Seit 2011 hat die Charité die Überreste von 91 Menschen an deren
       Heimatländer – Namibia, Australien, Argentinien und Paraguay –
       zurückgeschickt, weitere sollen folgen, erklärte der Krankenhauskonzern im
       Sommer. Im Medizinhistorischen Institut der Charité lagerte bis 2012 ein
       Gutteil der human remains, die der Anthropologe Luschan unter anderem für
       „rassekundliche“ Forschungen sammelte, vor allem für das frühere
       Völkerkundemuseum, das heute Ethnologisches Museum heißt. In New York
       landete nur der private Teil seiner Sammlung.
       
       ## Hoch problematische Sammlungen
       
       Sammlungen dieser Art gelten heute als ethisch hoch problematisch, weil die
       Knochen, wenigstens teilweise, in gewaltsamen Zusammenhängen „gesammelt“
       respektive gestohlen wurden – und weil sie auch aus – wie man heute sagen
       würde – rassistischen Motiven gesammelt wurden. Zudem gelten die Knochen
       von Vorfahren in vielen Kulturen als „heilig“ und müssen nach bestimmten
       Riten bestattet werden. Daher sieht sich Berlin (wie auch andere Städte mit
       anthropologischen Sammlungen) heute vielfachen Forderungen nach Rückgabe
       der Gebeine konfrontiert.
       
       2012 überließ die Charité die Knochen-Sammlung der Stiftung Preußischer
       Kulturbesitz (SPK) als Betreiberin der Berliner Museen. Diese will nun in
       einem zweijährigen Forschungsprojekt die genaue Herkunft eines Teils der
       Überreste klären, wie ihr Vorsitzender Herrmann Parzinger vorige Woche
       erklärte. Danach werde – gemeinsam mit den Herkunftsländern – über deren
       weiteren Verbleib respektive ihre Rückgabe entschieden. „Wir wollen sie
       nicht behalten“, stellte Parzinger klar.
       
       Unklar bleibt dagegen, was mit der so genannten Virchow-Sammlung passiert.
       Der Berliner Pathologe und Anthropologe Rudolf Virchow hatte ebenfalls im
       19. Jahrhundert eine große Schädel-Knochen-Sammlung angelegt, die heute der
       privaten Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und
       Urgeschichte gehört und von Wissenschaftlern aus aller Welt für
       Forschungszwecke – etwa medizinische – benutzt wird.
       
       Dass jetzt nur auf Nachfrage herauskam, dass auch in New York Schädel von
       Ovaherero und Nama aus Berlin gelandet sind, sei typisch für den Umgang von
       Museen mit diesen fragwürdigen Sammlungen, erklärte der Historiker
       Christian Kopp am Freitag. Seine Initiative Berlin Postkolonial hat die
       bereits erwähnte Konferenz am Wochenende mitorganisiert und setzt sich seit
       Jahren für die Rückgabe von human remains sowie anderen ethnologischen
       Objekten ein. „Das ist wie bei der SPK und dem Humboldt-Forum: Warum haben
       sie nichts von sich aus gesagt?“
       
       13 Oct 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.berlin-postkolonial.de/cms/index.php/9-news/kurzmeldungen/127-conference-prussian-colonial-heritage
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
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