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       # taz.de -- Wohnst du noch, oder lebst du schon?
       
       > Rund 631.000 Haushalte bezogen im vergangenen Jahr Wohngeld, so das
       > Statistische Bundesamt
       
       Von Antonia Groß 
       
       Steigende Preise und knappere Wohnräume, insbesondere in Großstädten –
       nicht wenige MieterInnen in der Bundesrepublik leiden unter der Entwicklung
       auf dem Wohnungsmarkt. Wer bestimmte Kriterien zu Einkommen und Miete
       erfüllt, kann jedoch staatliche Zuschüsse beziehen. Und das waren laut
       Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr etwa 171.000 Haushalte mehr als
       2015.
       
       Rund 631.000 Haushalte – und damit 1,5 Prozent aller Haushalte in
       Deutschland – haben Ende 2016 Wohngeld bezogen, teilte das Statistische
       Bundesamt am Donnerstag mit. Im Jahr 2015 waren es noch etwa 460.000
       Haushalte. Das entspricht einer Zunahme von etwa 0,4 Prozentpunkten. Oder,
       noch dramatischer: 2016 bezogen rund 38 Prozent mehr Haushalte Wohngeld als
       noch im Jahr zuvor.
       
       Doch das liegt nicht daran, dass viele MieterInnen im vergangenen Jahr
       ärmer geworden wären. Vielmehr lässt sich das Mehr an wohngeldberechtigten
       Haushalten im Wesentlichen auf die Wohngeldreform 2016 zurückführen. Der
       Wohngeldbetrag wurde darin sowohl an die Mieten- als auch die
       Einkommensentwicklung seit 2009 angepasst. Die Reformmaßnahmen werden nun
       in der Statistik sichtbar.
       
       Das Bundesland mit dem größten Anteil privater Haushalte, die auf Wohngeld
       angewiesen sind, war 2016 Mecklenburg-Vorpommern mit einem Anteil von 3,3
       Prozent, während nur 0,9 Prozent der Bayern den Zuschuss bekamen.
       
       2016 gaben Bund und Länder zusammen 1.146,7 Millionen Euro für Wohngeld
       aus, das entspricht im Vergleich zu 2015 einem Anstieg von 68 Prozent. Für
       Haushalte, in denen alle Personen einen Anspruch auf Wohngeld hatten, stieg
       der Beitragssatz von durchschnittlich 115 auf 157 Euro.
       
       Auch die Miethöchstsätze wurden Anfang 2016 angehoben – also die
       Mietbeträge, innerhalb welcher MieterInnen wohngeldberechtigt sind. Wegen
       der steigenden Mieten waren einige jedoch aus der Berechtigung
       herausgefallen – Nun können wieder mehr Leute Anspruch auf Wohngeld
       erheben.
       
       Laut Statistischem Bundesamt profitierten vor allem Rentner und Familien
       von der Reform.
       
       6 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Antonia Groß
       
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