# taz.de -- Ärztemangel auf dem platten Land: Studienplätze für Landärzte
> Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) will Medizin-Studienplätze für
> Bewerber reservieren, die sich verpflichten, Landarzt zu werden.
IMG Bild: Soll in Niedersachsen verhindert werden: Landarztmangel
Rostock taz | Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat
wenige Tage vor der Landtagswahl die Einführung einer Landarztquote ins
Spiel gebracht, um den drohenden Ärztemangel zu bekämpfen. Nach seiner
Vorstellung könnten bis zu zehn Prozent der Medizin-Studienplätze künftig
an Studierende vergeben werden, die sich verpflichten, nach ihrem Abschluss
für zehn Jahre als Allgemeinmediziner im unterversorgten ländlichen Raum zu
praktizieren.
„Das ist rechtlich möglich und von der Sache her geboten“, sagte Weil.
Während es in ländlichen Regionen zu wenig Ärzte gebe, würden sich diese in
den Städten konzentrieren. „Wenn sich das nicht in überschaubarer Zeit
durch Anreizprogramme der Kassenärztlichen Vereinigung ändert, werden wir
eine Landarztquote in der medizinischen Ausbildung in Niedersachsen
einführen“, kündigte er an.
## Jeder dritte Arzt steht vor dem Ruhestand
Etwa ein Drittel der niedersächsischen Hausärzte werde in den kommenden
Jahren in den Ruhestand gehen, sagte der Sprecher der Kassenärztlichen
Vereinigung Niedersachsen (KVN), Uwe Köster: „Wir werden nicht mehr jede
Praxis wiederbesetzen können, das ist ganz klar.“ Bereits jetzt fehlen ihm
zufolge 370 Ärzte, um eine Vollversorgung im Land sicherzustellen.
Eine Unterversorgung habe aber bisher durch Anreizprogramme flächendeckend
verhindert werden können. Als unterversorgt gelten demnach Regionen, in
denen der Versorgungsgrad unter 75 Prozent fällt. Es sei wichtig, Mediziner
zu gewinnen, die auch wirklich Landärzte werden wollten. Eine
Zwangsverpflichtung lehnt die KVN daher als „nicht zielführend“ ab.
Weils Vorschlag selbst ist nicht neu: Er entspricht einem Kernpunkt des
sogenannten Masterplans 2020 zur Reform des Medizinstudiums, den Bund und
Länder im März verabschiedet hatten. Darin heißt es unter anderem, dass den
Ländern die Einführung einer Quote ermöglicht werden solle. Bis zu zehn
Prozent der Studienplätze könnten sie vorab an Bewerber vergeben, die sich
verpflichten, danach für zehn Jahre im ländlichen Raum zu arbeiten.
Auch abseits möglicher Quotenregelungen soll die Bedeutung der Abiturnote
bei der Studienplatzvergabe sinken, stattdessen sollen soziale und
kommunikative Fähigkeiten stärker gewichtet werden. Wie genau das umgesetzt
und finanziert werden soll, ist noch offen. Eine Expertenkommission solle
Detailfragen klären und die Vorschläge im Oktober 2018 vorlegen, sagte ein
Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.
Eine Änderung der bisherigen Vergabepraxis für Studienplätze würde auch die
KVN begrüßen: „Wir verschleudern Potenzial, das wir an den Unis
unterbringen könnten“, sagte Köster. Mit einer Landarztquote und anderen
Vergabekriterien allein sei es aber nicht getan. Es müsse wieder mehr
Medizin-Studienplätze geben.
Mit seinen Vorschlag bringt Weil auch ein staatliches Steuerungsrecht bei
der Medizinerausbildung ins Spiel. Da diese pro Kopf „wahrscheinlich eine
Viertelmillion Euro“ koste, dürfe der Staat auch steuern, wo die Ärzte
später arbeiteten. „Wenn sich die Betreffenden ihrer Verpflichtung
entziehen, sollte es eine Rückzahlungspflicht geben“, sagte er.
Über die genaue Höhe müsse noch diskutiert werden. Auch für die KVN sei es
„legitim, die Frage nach Kompensation zu stellen“, wenn die Verpflichtung
nicht erfüllt werde. „Ob sich das so umsetzen lässt, ist eine andere
Frage“, sagte Köster.
## Der Numerus Clausus steht ohnehin zur Disposition
Unabhängig von den Reformplänen wird die Vergabe von Medizin-Studienplätzen
derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Im Mittelpunkt steht die
Frage, ob das derzeitige Vergabeverfahren mit seiner Fokussierung auf die
Abiturnote mit dem Grundrecht auf freie Berufswahl und dem
Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.
Derzeit werden 40 Prozent der Studienplätze je zur Hälfte nach Abiturnote
oder Wartezeit vergeben, wobei heute ein Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,2
oder eine Wartezeit von bis zu siebeneinhalb Jahren erforderlich ist.
Die restlichen 60 Prozent werden direkt über Auswahlverfahren an den
Hochschulen vergeben, bei denen jedoch ebenfalls die Abiturnote starken
Einfluss hat. Insgesamt stehen nach Angaben des Gerichts derzeit 62.000
Bewerber rund 11.000 Plätzen gegenüber. Mit einer Entscheidung wird in
einigen Monaten gerechnet.
5 Oct 2017
## AUTOREN
DIR Hannes Stepputat
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