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       # taz.de -- Ärztemangel auf dem platten Land: Studienplätze für Landärzte
       
       > Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) will Medizin-Studienplätze für
       > Bewerber reservieren, die sich verpflichten, Landarzt zu werden.
       
   IMG Bild: Soll in Niedersachsen verhindert werden: Landarztmangel
       
       Rostock taz | Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat
       wenige Tage vor der Landtagswahl die Einführung einer Landarztquote ins
       Spiel gebracht, um den drohenden Ärztemangel zu bekämpfen. Nach seiner
       Vorstellung könnten bis zu zehn Prozent der Medizin-Studienplätze künftig
       an Studierende vergeben werden, die sich verpflichten, nach ihrem Abschluss
       für zehn Jahre als Allgemeinmediziner im unterversorgten ländlichen Raum zu
       praktizieren.
       
       „Das ist rechtlich möglich und von der Sache her geboten“, sagte Weil.
       Während es in ländlichen Regionen zu wenig Ärzte gebe, würden sich diese in
       den Städten konzentrieren. „Wenn sich das nicht in überschaubarer Zeit
       durch Anreizprogramme der Kassenärztlichen Vereinigung ändert, werden wir
       eine Landarztquote in der medizinischen Ausbildung in Niedersachsen
       einführen“, kündigte er an.
       
       ## Jeder dritte Arzt steht vor dem Ruhestand
       
       Etwa ein Drittel der niedersächsischen Hausärzte werde in den kommenden
       Jahren in den Ruhestand gehen, sagte der Sprecher der Kassenärztlichen
       Vereinigung Niedersachsen (KVN), Uwe Köster: „Wir werden nicht mehr jede
       Praxis wiederbesetzen können, das ist ganz klar.“ Bereits jetzt fehlen ihm
       zufolge 370 Ärzte, um eine Vollversorgung im Land sicherzustellen.
       
       Eine Unterversorgung habe aber bisher durch Anreizprogramme flächendeckend
       verhindert werden können. Als unterversorgt gelten demnach Regionen, in
       denen der Versorgungsgrad unter 75 Prozent fällt. Es sei wichtig, Mediziner
       zu gewinnen, die auch wirklich Landärzte werden wollten. Eine
       Zwangsverpflichtung lehnt die KVN daher als „nicht zielführend“ ab.
       
       Weils Vorschlag selbst ist nicht neu: Er entspricht einem Kernpunkt des
       sogenannten Masterplans 2020 zur Reform des Medizinstudiums, den Bund und
       Länder im März verabschiedet hatten. Darin heißt es unter anderem, dass den
       Ländern die Einführung einer Quote ermöglicht werden solle. Bis zu zehn
       Prozent der Studienplätze könnten sie vorab an Bewerber vergeben, die sich
       verpflichten, danach für zehn Jahre im ländlichen Raum zu arbeiten.
       
       Auch abseits möglicher Quotenregelungen soll die Bedeutung der Abiturnote
       bei der Studienplatzvergabe sinken, stattdessen sollen soziale und
       kommunikative Fähigkeiten stärker gewichtet werden. Wie genau das umgesetzt
       und finanziert werden soll, ist noch offen. Eine Expertenkommission solle
       Detailfragen klären und die Vorschläge im Oktober 2018 vorlegen, sagte ein
       Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.
       
       Eine Änderung der bisherigen Vergabepraxis für Studienplätze würde auch die
       KVN begrüßen: „Wir verschleudern Potenzial, das wir an den Unis
       unterbringen könnten“, sagte Köster. Mit einer Landarztquote und anderen
       Vergabekriterien allein sei es aber nicht getan. Es müsse wieder mehr
       Medizin-Studienplätze geben.
       
       Mit seinen Vorschlag bringt Weil auch ein staatliches Steuerungsrecht bei
       der Medizinerausbildung ins Spiel. Da diese pro Kopf „wahrscheinlich eine
       Viertelmillion Euro“ koste, dürfe der Staat auch steuern, wo die Ärzte
       später arbeiteten. „Wenn sich die Betreffenden ihrer Verpflichtung
       entziehen, sollte es eine Rückzahlungspflicht geben“, sagte er.
       
       Über die genaue Höhe müsse noch diskutiert werden. Auch für die KVN sei es
       „legitim, die Frage nach Kompensation zu stellen“, wenn die Verpflichtung
       nicht erfüllt werde. „Ob sich das so umsetzen lässt, ist eine andere
       Frage“, sagte Köster.
       
       ## Der Numerus Clausus steht ohnehin zur Disposition
       
       Unabhängig von den Reformplänen wird die Vergabe von Medizin-Studienplätzen
       derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Im Mittelpunkt steht die
       Frage, ob das derzeitige Vergabeverfahren mit seiner Fokussierung auf die
       Abiturnote mit dem Grundrecht auf freie Berufswahl und dem
       Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.
       
       Derzeit werden 40 Prozent der Studienplätze je zur Hälfte nach Abiturnote
       oder Wartezeit vergeben, wobei heute ein Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,2
       oder eine Wartezeit von bis zu siebeneinhalb Jahren erforderlich ist.
       
       Die restlichen 60 Prozent werden direkt über Auswahlverfahren an den
       Hochschulen vergeben, bei denen jedoch ebenfalls die Abiturnote starken
       Einfluss hat. Insgesamt stehen nach Angaben des Gerichts derzeit 62.000
       Bewerber rund 11.000 Plätzen gegenüber. Mit einer Entscheidung wird in
       einigen Monaten gerechnet.
       
       5 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hannes Stepputat
       
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