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       # taz.de -- Journalistin verklagt Jakob Augstein: „Unglücklich gelaufen“
       
       > Petra Reski klagt wegen mehreren Äußerungen des „Freitag“-Verlegers Jakob
       > Augstein. Das Gericht wird ihr in einigen Punkten Recht geben.
       
   IMG Bild: „Wir stehen nicht für Fake News“, tönte „Freitag“-Verleger Jakob Augstein
       
       Hamburg taz | Petra Reski, Ex-Autorin des Freitag, hat Jakob Augstein, den
       Verleger des Freitag, nie persönlich kennen gelernt. Und sie legt auch
       „keinen Wert darauf“, dies noch nachzuholen, wie sie sagt. Auch am
       Freitagvormittag vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg kam es nicht
       zu einem ersten Aufeinandertreffen; hier klagt Reski gegen den gern nach
       Gutsherrnart agierenden Verleger auf Unterlassung diverser Äußerungen, die
       sie als diffamierend empfindet. Die beiden Kontrahenten ließen den Streit
       allerdings von ihren Anwälten ausfechten.
       
       Dass Journalisten in so einem Kontext gegen den Verleger einer Zeitung
       vorgehen, ist äußerst ungewöhnlich. Ausgangspunkt des Streits ist ein
       Artikel, den die Schriftstellerin und Mafia-Expertin Reski 2016 für den
       Freitag geschrieben hatte. Sie nimmt darin Bezug auf ein Verfahren gegen
       den MDR, das den im November 2015 ausgestrahlten Film „Die Provinz der
       Bosse – Mafia in Mitteldeutschland“ betrifft. Ein Geschäftsmann aus
       Thüringen fühlte sich in dem Film erkannt, obwohl sein Klarname gar nicht
       genannt wurde. Der Mann ging erfolgreich gegen den Film vor, der Sender
       musste ihn überarbeiten.
       
       Reski wiederum erwähnte in ihrem Artikel den Klarnamen des Geschäftsmannes.
       Obwohl dieser seinen Namen durch seine Offensive gegen den MDR überhaupt
       erst in die öffentliche Diskussion gebracht hatte, ging er später auch
       gegen den Freitag-Artikel vor. Anders als üblich unterstütze aber die
       Wochenzeitung Reski in diesem Rechtsstreit nicht – diese Weigerung brachte
       Augstein im Frühjahr massive Kritik von Journalisten ein, auf die er
       wiederum ruppig konterte. Unter anderem brachte er die renommierte Autorin
       mit Fake News in Verbindung.
       
       In dem Hamburger Verfahren geht es nun um insgesamt fünf Äußerungen
       beziehungsweise um Bündel von Äußerungen, die Augstein im April dieses
       Jahres über seinen Twitter-Account, die Webseite des Freitag und in einem
       Interview mit dem Deutschlandfunk verbreitete. Die Verhandlung war
       notwendig geworden, weil Augstein eine entsprechende Abmahnung von Reskis
       Anwalt Michael Nesselhauf nicht akzeptiert hatte. Die Vorsitzende Richterin
       Simone Käfer machte in der rund 45-minütigen Verhandlung nun deutlich, dass
       die Kammer Reskis Unterlassungsbegehren zumindest teilweise stattgeben
       wird.
       
       Das gilt etwa für die Äußerung, in der Reski in die Nähe von Fake News
       gerückt wird. Auch Augsteins Äußerung, Reski habe gewusst, dass sie
       rechtlich in Anspruch genommen werde, wenn sie den Klarnamen des
       mutmaßlichen Mafiosi in ihrem Artikel erwähne, werde das Gericht verbieten,
       sagte Käfer. Reski habe das keineswegs gewusst. Sie sei, so die Vorsitzende
       Richterin, von einer rechtmäßigen Gerichtsberichterstattung ausgegangen. Es
       klingt schlüssig: Wer darüber berichtet, dass ein Gericht etwas verboten
       hat, muss natürlich auch darüber berichten können, was es verboten hat.
       
       Manche der von Reski angegriffenen Aussagen hält das Gericht wiederum für
       „zulässige Meinungsäußerungen“. Das gilt für die Einschätzung, sie habe dem
       Freitag den Klarnamen des Geschäftsmannes „untergejubelt“. Unschlüssig ist
       sich das Gericht noch, wie es mit Augsteins Äußerung, eine Redaktion sei
       keine „Rechtsschutzversicherung für mangelhafte Recherche“ umgehen soll.
       Handelt es sich tatsächlich nur um eine „generelle Erörterung“ des
       Verhältnisses zwischen Autoren und Verlagen, wie Augsteins Anwalt Dirk
       Wieddekind während der Verhandlung darlegte?
       
       Am Ende riet Käfer den Parteien, „dem Vorschlag der Kammer für eine
       Mediation zu folgen“, also eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung
       anzustreben. Dirk Wieddekind sagte, Augstein habe ihm vor der Verhandlung
       telefonisch zu verstehen gegeben, die „Kommunikation“ in dieser
       Angelegenheit sei „unglücklich gelaufen“. Der Freitag sei an einem guten
       Verhältnis zu seinen Autoren interessiert. Hat Augstein plötzlich Kreide
       gefressen? Bleibt die Frage, warum er es dann überhaupt auf eine
       gerichtliche Auseinandersetzung hat ankommen lassen.
       
       29 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR René Martens
       
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