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       # taz.de -- Aufenthalt für palästinensisches Kind: Merkels „Mädchen“ darf bleiben
       
       > Die Schülerin Reem hat vor zwei Jahren Merkel mit den Folgen deutscher
       > Migrationspolitik konfrontiert. Nun erhielt sie eine
       > Niederlassungserlaubnis.
       
   IMG Bild: Darf in Deutschland bleiben: die heute 17-jährige Reem
       
       Rostock dpa | Das vor gut zwei Jahren durch ihre Begegnung mit Kanzlerin
       Angela Merkel (CDU) bundesweit bekannt gewordene Palästinensermädchen Reem
       aus Rostock darf in Deutschland bleiben.
       
       Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, hat die heute 17-Jährige eine
       unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie sei damit sicher von einer
       Abschiebung. Auch ihre Eltern seien davor geschützt, hieß es mit Blick auf
       die gesetzlich festgelegten Regularien. Die sogenannte
       Niederlassungserlaubnis sei auch eine Voraussetzung für die spätere
       Einbürgerung des fließend Deutsch sprechenden Mädchens. Im Oktober wäre die
       vorläufige Aufenthaltserlaubnis abgelaufen.
       
       [1][Ihr Auftritt in einer Diskussionsrunde] mit Merkel hatte die damals
       14-jährige Reem im Juli 2015 in die Schlagzeilen gebracht. Sie hatte der
       Kanzlerin mit bewegenden Worten von ihrem Schicksal und dem ihrer Familie
       berichtet. Als Merkel antwortete, dass Deutschland nicht alle Flüchtlinge
       aufnehmen könne, fing Reem an zu weinen. Merkel versuchte zu trösten und
       streichelte sie. Im Internet war kurze Zeit später ein Sturm der Entrüstung
       über die nüchterne, angeblich kaltherzige Antwort Merkels ausgebrochen.
       
       Unter dem Titel „Ich habe einen Traum – Als Flüchtlingskind in Deutschland“
       hat Reem vor wenigen Wochen eine Autobiografie veröffentlicht.
       
       29 Sep 2017
       
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