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       # taz.de -- Nach den G20-Krawallen: Ermittlungen gegen Demo-Anmelder
       
       > Gegen die OrganisatorInnen zweier Demonstrationen gegen den G20-Gipfel
       > ermittelt jetzt die Hamburger Staatsanwaltschaft.
       
   IMG Bild: Landfriedensbruch: Rechtsanwalt Andreas Beuth auf einer Pressekonferenz
       
       Hamburg taz | Fast drei Monate nach dem G20-Gipfel geht der Stress für
       einige ProtagonistInnen des Protests erst richtig los: Die
       Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen die Anwälte und Aktivisten der
       Roten Flora Andreas Beuth und Andreas Blechschmidt, sowie gegen die
       Sprecherin der Interventionistischen Linken (IL) Emily Laquer und eine
       vierte Person, deren Namen sie nicht nennt.
       
       Die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft Nana Frombach bestätigte,
       dass mehrere Anzeigen wegen „schweren Landfriedensbruchs“ gegen die vier
       eingegangen seien. Allerdings kamen die Anzeigen aus anderen Städten: In
       Bielefeld und Braunschweig gingen mehrere Menschen zur Polizei, um
       diejenigen anzuzeigen, die sie in der Verantwortung für die Krawalle beim
       G20-Gipfels sehen.
       
       Des Landfriedensbruchs macht sich laut Strafgesetz schuldig, wer sich an
       „Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen beteiligt“ oder Menschen mit
       Gewalttätigkeit bedroht, vorausgesetzt es passiert mit vereinten Kräften
       aus einer Menschenmenge heraus und gefährdet die öffentliche Sicherheit.
       Auch wer „auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen
       Handlungen zu fördern“, macht sich strafbar. Bei schwerem Landfriedensbruch
       drohen bis zu zehn Jahre Haft.
       
       Den vier AktivistInnen eine Beteiligung an den Ausschreitungen
       nachzuweisen, dürfte allerdings schwierig werden. Blechschmidt, Beuth und
       Laquer hatten sich nach dem Gipfel öffentlich von Gewalttaten distanziert
       und auch sonst sind keine Hinweise auf eine direkte Beteiligung an
       gewaltsamen Konfrontationen mit der Polizei bekannt.
       
       ## Straftatbestand kann sich noch ergeben
       
       Frombach sagte aber auch, dass es bei Ermittlungen nie von vornherein um
       ein bestimmtes Delikt gehe, sondern sich erst während der Ermittlungen
       zeige, welche Straftat die TäterInnen gegebenenfalls begangen hätten. In
       diesem Fall könnte es also eher um die Billigung von Straftaten oder um das
       öffentliche Aufrufen zu Straftaten gehen.
       
       Beuth und Blechschmidt waren im Bündnis „Welcome to Hell“ aktiv, das die
       gleichnamige Demo am Vorabend des G20-Gipfels geplant und angemeldet hatte.
       Als es am Tag nach der Demo zu Krawallen und Plünderungen im
       Schanzenviertel kam, distanzierten sich beide umgehend öffentlich. Beuth
       äußerte allerdings auch „gewisse Sympathien mit solchen Aktionen“, wenn sie
       in anderen Vierteln stattfänden. Im Nachhinein entschuldigte er sich dafür.
       
       „Eine solche Äußerung kann für die Staatsanwaltschaft durchaus genügen, um
       ein Ermittlungsverfahren einzuleiten“, sagte der emeritierte Professor für
       Rechtswissenschaften der Universität Hamburg, Ulrich Karpen. Ob es für eine
       Anklage reiche, könne man jetzt noch nicht sagen. Die Gefahr sei
       allerdings, dass es zu einer Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit
       komme. Das heißt, dass obgleich die Ermittlungen am Ende vielleicht nichts
       ergeben, die Beschuldigten als TäterInnen in der Öffentlichkeit dastehen.
       
       Emily Laquer ist, was die Ermittlungen gegen sie angeht, entspannt. „Das
       sind irgendwelche Wutbürger, die mich im Fernsehen gesehen haben. Die
       werfen mit Dreck und hoffen, dass irgendwas hängenbleibt“, sagt sie.
       
       27 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Schipkowski
       
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