URI:
       # taz.de -- Leichen bleiben unterm Fernsehturm
       
       > Urteil Das Gericht entschied am Mittwoch zugunsten des Menschen Museums.
       > Die Ausstellung muss aber umgebaut werden
       
       Ein Herz liegt auf dem Richtertisch, direkt vor dem Vorsitzenden Richter.
       Im Inneren befindet sich ein transparenter Anhänger, der das Herz als das
       von Frau F. ausweist. Wieder einmal befasst sich das Berliner
       Verwaltungsgericht mit menschlichen Leichen, die nach einem vom Anatom
       Gunter von Hagens in den Siebzigern entwickelten Verfahren konserviert
       wurden. Das Bezirksamt Mitte hatte darauf beharrt, dass sie unter das
       Bestattungsgesetz fallen und nicht im Menschen Museum unterm Fernsehturm
       ausgestellt werden dürfen. Das Gericht entschied am Mittwoch nun zumindest
       teilweise zugunsten des Museums.
       
       Der Rechtsstreit um die 2015 eröffnete Ausstellung währt schon gut drei
       Jahre und dürfte auch mit der neuesten Entscheidung nicht abgeschlossen
       sein: Danach verstoße die Ausstellung nicht gegen das Bestattungsverbot,
       wenn für jedes Exponat eine Einwilligungserklärung des Körperspenders
       vorliegt. So hat das Berliner Verwaltungsgericht bereits zum zweiten Mal
       zugunsten der Ausstellungsmacher entschieden.
       
       Im Dezember 2014 urteilte es, dass die ausgestellten Exponate als
       Anatomieleichen zu betrachten seien, die der Gesetzgeber vom
       Bestattungsgesetz ausgenommen hat. Diese Entscheidung wurde vom
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Jahr später mit der
       Begründung gekippt, dass es sich bei der Art & Sciences GmbH, der damaligen
       Betreiberin des Menschen Museums, nicht um ein anatomisches Institut
       handelt und dass die Ausstellungsmacher nicht nachweisen könnten, welcher
       Spender zu welchem Exponat verarbeitet wurde. Die Ausstellungsmacher
       reagierten auf die Kritik: Träger des Museums ist nun das „Institut für
       Plastination“. Außerdem ersetzten sie sämtliche Teilkörperplastinate durch
       solche, deren Herkunft sie eindeutig belegen können. Bei den höchst
       aufwendig hergestellten Ganzkörperplastinaten konnten bislang nur drei
       ersetzt werden. Zeitgleich rettete sich das Menschen Museum mit diversen
       rechtlichen Mitteln vor der Schließung, die das Bezirksamt wiederkehrend
       verlangte.
       
       Mit dem Urteil des Gerichts haben die Museumsbetreiber um Gunter von Hagens
       nun eine Verschnaufpause bekommen. Die vom Gericht monierten zehn
       Ganzkörperexponate, für die eine ausreichende Einwilligungserklärung des
       Körperspenders nicht vorliegt, dürfen allerdings nicht mehr gezeigt werden.
       Uta Eisenhardt
       
       14 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Eisenhardt
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA