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       # taz.de -- Kommentar Mietpreisbremse: Gescheitert – nicht verfassungswidrig
       
       > Die Mietpreisbremse ist verfassungswidrig, behauptet das Landgericht
       > Berlin. Falsch. Aber sie ist aus anderen Gründen gescheitert.
       
   IMG Bild: Bis das Wasser bis zum Hals steht: die Mieten werden weiter steigen
       
       Mietenpolitik ist ein wichtiges Thema in diesem Wahlkampf. In vielen
       Städten [1][galoppieren die Mieten], bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Die
       Konzepte der Parteien unterscheiden sich deutlich: SPD, Linke und Grüne
       wollen die 2015 eingeführte Mietpreisbremse verschärfen. Union und AfD sind
       skeptisch und die FDP will sie gleich ganz abschaffen.
       
       Wenn nun das Landgericht [2][Berlin] die Mietpreisbremse für
       verfassungswidrig hält, sieht das so aus, als hätten Union/AFD/FDP schon
       vor der Wahl gewonnen – am Richtertisch. Doch es besteht kein Grund zur
       Aufregung. Der Beschluss der Berliner Richter hat fast keinerlei Bedeutung.
       
       Ein Gesetz kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht für
       verfassungswidrig erklärt werden; ein Landgericht kann die Karlsruher
       Richter nur um Prüfung bitten. Doch auch das hat das Landgericht Berlin
       nicht getan, denn die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse war für die
       Lösung des konkreten Falls gar nicht relevant. Die Berliner Richter haben
       ihre Position zwar mit einem Hinweisbeschluss in den Prozess eingeführt und
       diesen nun veröffentlicht. Letztlich ist das aber nur eine juristische
       Meinungsäußerung von drei Berliner Juristen.
       
       Dass die Mietpreisbremse verfassungswidrig sei, hat man auch vorher schon
       gehört, etwa vom Eigentümer-Verband „Haus und Grund“. Bisher wurde sie von
       Kritikern aber immer als übermäßiger Eingriff ins Grundrecht auf Eigentum
       gebrandmarkt. Die Berliner Richter rügen nun eine Verletzung des
       Gleichheitssatzes und fangen damit eine ganz andere, eher marginale
       Diskussion an.
       
       ## Dynamik bremsen statt einheitlich beschränken
       
       Zwar stimmt der Einwand, dass die Mietpreisbremse in Berlin bei einer
       Miethöhe ansetzt, die 70 Prozent niedriger liegt als etwa in München. Das
       ist aber keine unsachliche Benachteiligung von Berliner Vermietern, wie das
       Landgericht nun meint. Vielmehr gibt es in fast allen Ballungsräumen einen
       überhitzten Wohnungsmarkt mit schnell steigenden Mieten. Die
       Mietpreisbremse soll die Dynamik dieses Anstiegs jeweils brechen, nicht
       eine bundesweit einheitliche Miet-Obergrenze sichern.
       
       Der Beschluss des Berliner Landgerichts wird in der juristischen Debatte
       also keine große Wellen schlagen. Dass er dennoch viel Medienecho fand, ist
       nur dem Wahlkampf geschuldet – und der hohen Symbolwirkung der
       Mietpreisbremse, deren Name so klingt, als würde sie tatsächlich
       funktionieren.
       
       Das eigentliche Problem der Mietpreisbremse ist aber kein rechtliches,
       sondern ein praktisches. Denn trotz Mietpreisbremse steigen die Mieten
       recht ungebremst weiter. Die Befürworter machen dafür die vielen Ausnahmen
       verantwortlich und wollen die Mietpreisbremse verschärfen. Doch selbst wenn
       eine verschärfte Mietpreisbremse den Mietanstieg tatsächlich stoppen würde
       (was keineswegs sicher ist), dann wären weiterhin Wohnungen in
       Ballungsräumen zu knapp. Und es ist unwahrscheinlich, dass in der
       Konkurrenz um die weiterhin zu knappen Mietwohnungen nun plötzlich vor
       allem die einkommensschwachen und besonders schutzbedürftigen Bewerber zum
       Zuge kämen.
       
       Auch wenn die Mietpreisbremse schön klingt, ist doch der Bau von
       hunderttausenden öffentlich geförderter günstiger Wohnungen mit
       Sozialbindung viel wichtiger. Hierfür sind aber wiederum die Länder
       zuständig, weshalb diese Diskussion im Bundestagswahlkampf leider auch
       ziemlich symbolisch ist.
       
       20 Sep 2017
       
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