# taz.de -- Gleichberechtigung in Niedersachsen: Frauenquote ins Niemandsland
> Am 15. Oktober wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. In dieser
> Serie widmen wir uns Themen, die wir für wichtig halten. In diesem Teil:
> Gleichberechtigung
IMG Bild: Gibt es nicht oft: Frauen in Führungspositionen. Dabei wird es in Niedersachsen erstmal bleiben.
Hannover taz | Tagesordnungspunkt 16 ist eine Provokation. Grüne und SPD
bringen am Mittwoch das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in
den Landtag ein. Das liegt nach monatelangem Feinschliff fertig in der
Schublade und wird wohl trotzdem in dieser Legislaturperiode nicht mehr zum
Gesetz . Schuld daran ist Elke Twesten. Die Ex-Grüne hat mit ihrem Wechsel
zur CDU nicht nur die Mehrheitsverhältnisse im Landtag verändert, sondern
auch ihr eigenes Herzensprojekt beerdigt.
Die CDU hat bereits signalisiert, dass sie nicht für das NGG stimmen will.
Daran ändert auch ihr Neumitglied nichts. Wahrscheinlich wird die Partei
die Novelle nach der ersten Beratung in den Ausschuss verweisen – und damit
ins Niemandsland. Denn das Septemberplenum ist die letzte Landtagssitzung
vor der vorgezogenen Neuwahl. Was jetzt noch in den Ausschuss geht, kommt
nicht mehr zurück.
Es liegt im Interesse der CDU, die Abstimmung zu verhindern. Denn sonst
läge die Entscheidung über das NGG wegen der dünnen Einstimmenmehrheit bei
Twesten: Entweder die 54-Jährige fiele dabei ihren neuen Parteifreunden in
den Rücken oder sie bricht ihr Wort. Denn auf Nachfrage versicherte Twesten
bei ihrem ersten Interview vor einem CDU-Pappaufsteller, dass sie nur ihrem
Gewissen verpflichtet sei: „Sie alle kennen mich als Frauenpolitikerin. Ich
habe großes Interesse daran, dass wir das NGG in Kürze verabschieden“,
sagte sie an diesem Tag im August.
Mit dem novellierten Gesetz sollen Frauen in der niedersächsischen
Verwaltung endlich richtig gleichberechtigt werden. Das heißt 50 Prozent
von allem. Wenn es in einer Behörde, an einer Uni, einem Gericht oder sonst
irgendwo in der Verwaltung in einem Bereich oder einer Gehaltsklasse
weniger als 50 Prozent Frauen gibt, sollen diese bei der Besetzung neuer
Stellen oder bei Beförderungen bevorzugt werden.
Warum das notwendig ist, zeigt ein Blick in die Statistik: Von den 230.270
Beschäftigten der niedersächsischen Landesverwaltung, wozu etwa die
Ministerien gehören, waren laut dem niedersächsischen Landesamt für
Statistik im Jahr 2015 rund 58 Prozent Frauen. Das ist nur auf den ersten
Blick ein gutes Ergebnis, denn während mit 49 Prozent fast jede zweite Frau
in Teilzeit arbeitete, machten das nur 13 Prozent der Männer.
Dieses Ungleichgewicht setzt sich auch in der Bezahlung fort. Umso mehr
Geld verdient wird, umso höher also die Besoldungsgruppe ist, desto
geringer wird der Anteil der Frauen. Insgesamt liegt er in den höheren
Laufbahngruppen nie bei mehr als 35 Prozent.
Das geplante NGG sieht vor, das „Handeln der Verwaltung stärker durch
Frauen zu prägen“. Damit das klappt, sollen bei Bewerbungen auch „in der
familiären und sozialen Arbeit gewonnene Fähigkeiten“ wie etwa Team- oder
Organisationsfähigkeit berücksichtigt werden – zumindest, wenn sie
irgendwie für den zukünftigen Job wichtig sind. Zudem sollen
Führungspositionen in Teilzeit angeboten werden. Das würde Frauen, die ja
besonders häufig in Teilzeit arbeiten, weil sie sich gleichzeitig um ihre
Familie kümmern, einen Weg an die Spitze erst ermöglichen.
18 Sep 2017
## AUTOREN
DIR Andrea Scharpen
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