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       # taz.de -- Nach Erdoğan-Schmähgedicht: Böhmermann droht Merkel mit Klage
       
       > Die Kanzlerin hatte Jan Böhmermanns Schmähkritik als „bewusst verletzend“
       > bezeichnet. Das sei rechtswidrig, meint Böhmermanns Anwalt.
       
   IMG Bild: Jan Böhmermann klagt vielleicht bald gegen die Bundeskanzlerin
       
       Berlin epd | Neue Runde in der Auseinandersetzung um das „Schmähgedicht“
       von Jan Böhmermann: Der ZDF-Satiriker will Bundeskanzlerin Angela Merkel
       (CDU) laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegels verklagen, sollte sie
       ihre öffentliche Bewertung seines umstrittenen Werkes nicht zurücknehmen.
       In einem Schreiben seines Rechtsanwaltes Christian Schertz werfe Böhmermann
       Merkel vor, sie habe mit ihrer Kritik an seinem Auftritt eine juristische
       Bewertung des Werkes vorgenommen, „die einer Vorverurteilung gleichkommt“,
       schreibt das Blatt.
       
       Der Satiriker hatte unter dem Titel „Schmähkritik“ in seiner ZDF-Sendung
       „Neo Magazin Royale“ am 31. März 2016 teils wüste Beschimpfungen gegen den
       türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen und ihm unter
       anderem Sex mit Tieren unterstellt und ihn in die Nähe von
       Kinderpornografie gerückt. Zur Begründung stellte der Moderator seinem
       Auftritt voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in
       Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.
       
       Bundeskanzlerin Merkel hatte die Satire unmittelbar nach der Sendung als
       „bewusst verletzend“ bezeichnet. Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen,
       da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals
       bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen
       Beleidigung eingeleitet gewesen sei, argumentiert laut Tagesspiegel nun der
       Anwalt Böhmermanns. In dem Schreiben halte Schertz Merkel vor, sie habe den
       Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Die Kanzlerin habe sich als
       „höchste Vertreterin der Exekutive“ zu dieser Rechtsfrage öffentlich
       geäußert „und damit erhebliche Folgen ausgelöst“. Schertz fordere binnen
       einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der
       Rückschau als rechtswidrig einstufen solle. Sonst werde er seinem Mandanten
       zur Klage raten.
       
       Schon Mitte Juli war bekanntgeworden, dass die juristische
       Auseinandersetzung um das Gedicht andauert. Erdogans Kölner Anwalt Mustafa
       Kaplan hat demnach Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts
       Hamburg eingelegt, das Böhmermanns Gedicht in weiten Teilen, aber nicht
       komplett verboten hatte. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte bereits
       im März Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Landgericht hatte dem
       ZDF-Satiriker im Februar untersagt, weite Teile des Gedichtes zu
       wiederholen. Von 24 Versen darf Böhmermann nur noch sechs vortragen. Die
       strittigen Passagen berührten das allgemeine Persönlichkeitsrecht Erdogans
       im Kernbereich, hieß es zur Begründung.
       
       5 Sep 2017
       
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