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       # taz.de -- Flughafenmurks in Berlin: Möglich, aber komisch
       
       > Die Justizverwaltung unter Senator Dirk Behrendt (Grüne) stellt ein
       > Rechtsgutachten zur Offenhaltung des Flughafens Tegel vor.
       
   IMG Bild: Soll er auf bleiben? Oder besser geschlossen werden? Fragen über Fragen
       
       Was genau bedeutet das Wörtchen „ausgeschlossen“? So viel wie „unmöglich“?
       Oder doch eher „komplett abwegig“? Solche Fragen taten sich am Mittwoch bei
       der Vorstellung eines Rechtsgutachtens auf. Mit dem wollte die
       Justizverwaltung unter Senator Dirk Behrendt (Grüne) stellvertretend für
       den Senat ein für allemal Klarheit in der Frage schaffen, ob die
       Offenhaltung des Flughafens Tegel rechtlich möglich ist – oder eben nicht.
       
       Rechtsanwalt Reiner Geulen, der das Gutachten erstellt hatte und
       präsentierte, wand sich dann aber doch bei den Nachfragen der Journalisten.
       Und obwohl schon auf Seite 5 von 33 seines Gutachtens klipp und klar steht,
       der Weiterbetrieb sei „ausgeschlossen“, musste er einräumen, dass die
       formal korrekte Antwort anders lauten müsse, nämlich: „Ja, es ist
       grundsätzlich möglich, Tegel offen zu halten.“
       
       Allein der Versuch jedoch, so der altgediente Verwaltungsrechtler, der
       einst als Anwalt der „Bombodrom“-Gegner in Brandenburg einen großen Erfolg
       feierte, sei dermaßen absurd – um das zu tun, „müsste man schon ein sehr
       komischer Senat sein“. Beim Planungsrecht lägen die Hürden extrem hoch,
       hinzu kämen praktisch unüberwindbare Anforderungen bei den
       immissionschutzrechtlichen, sprich: Lärmschutz-Aspekten. Ein Widerruf des
       Widerrufs der Tegel-Betriebsgenehmigung trete den Minderheiten- und
       Vertrauensschutz der Tegel-Anwohner mit Füßen. Den Initiatoren des
       Volksbegehrens attestierte Geulen ein „Defizit an rechtsstaatlichem
       Verständnis“.
       
       Mehrere „K.-o.-Punkte“ sprechen für Geulen gegen den Wunsch nach einer
       Tegel-Offenhaltung – allen voran das abgeschlossene Planungsverfahren für
       den Luftverkehr in der Region. Hier gebe es ein „enges Junktim“ zwischen
       dem Schicksal der beiden Flughäfen BER und TXL. Genau genommen sei Tegel
       bereits seit 2004 geschlossen, nur die Bedingung der BER-Inbetriebnahme
       stehe noch aus.
       
       ## Anwohnerklagen
       
       Sollte der Senat sich dazu versteigen, den Widerruf zu widerrufen, rechnet
       der Jurist mit Anwohnerklagen und Verfahren, die sich bis zu fünf Jahren
       hinziehen könnten. Eröffne aber in dieser Zeitspanne der BER, trete die
       Tegel-Schließung automatisch in Kraft: „Dann ist für TXL alles aus.“
       
       Im unwahrscheinlichen, vielleicht aber nicht undenkbaren Fall, dass der BER
       auch in fünf Jahren noch seiner Fertigstellung harren sollte, entstünde
       dagegen ein ganz anderes Problem: Tegel bliebe – vielleicht – auf, dafür
       wäre nun die Planfeststellung und somit die Eröffnung des BER gefährdet.
       
       Geulens Fazit: „Der Senat hat keine nach menschlichem Ermessen realistische
       Möglichkeit, Tegel offenzuhalten.“ Die TXL-Befürworter dürften das dennoch
       als erneuten Beweis dafür interpretieren, dass „unrealistisch“ eben nicht
       „unmöglich“ ist – auch wenn es jeglicher Vernunft widerspricht.
       
       6 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
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