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       # taz.de -- Hausprojekt gegen Gebühren: Ein Rundfunkbeitrag für 43 Personen
       
       > Ist ein Hausprojekt mit zwei mal vier Etagen eine große Wohngemeinschaft?
       > Die Klage läuft, die Erfolgschancen stehen gut.
       
   IMG Bild: In dieser Straße liegt das Hausprojekt, das gegen den Rundfunkbeitrag klagt
       
       Ein Berliner Hausprojekt mit 43 Bewohnern will nur einen einzigen
       Rundfunkbeitrag für alle bezahlen. Begründung: Es sei eine große
       „Wohngemeinschaft“. Den Streit mit dem Beitragservice (Ex-GEZ) des
       öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss jetzt das Verwaltungsgericht Berlin
       entscheiden.
       
       Die Frage, was eine Wohngemeinschaft ist und wie groß sie sein darf, stellt
       sich erst seit 2013. Bis dahin wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über
       Rundfunkgebühren finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites
       Gerät besaß. Seit 2013 gibt es den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag.
       Zahlen muss nun jeder Wohnungsinhaber. Grundlage ist ein Staatsvertrag der
       Bundesländer.
       
       Pro Wohnung werden derzeit 17,50 Euro pro Monat fällig. Über 44 Millionen
       Wohneinheiten in Deutschland sind betroffen. Dass auch Personen zahlen
       müssen, die keine öffentlich-rechtlichen Sender nutzen, gilt schon lange.
       Jetzt hilft aber auch die Behauptung nicht mehr, man besitze überhaupt kein
       Empfangsgerät. Ob diese Reform verfassungskonform ist, wird nächstes Jahr
       das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Vor allem rechte Kreise haben
       eine Kampagne gegen den „Zwangsbeitrag“ gestartet. Bisher hat Karlsruhe den
       öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber immer unterstützt, weil er wichtig sei
       für die Demokratie.
       
       Die Bewohner der Kohlfurter Straße 40 in Berlin-Kreuzberg argumentieren
       nicht grundsätzlich gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie wenden
       sich auch nicht gegen das neue Beitragsmodell: Sie sehen gerade im
       Anknüpfen an die „Wohnung“ die Chance, ihre Beitragslast deutlich zu
       reduzieren.
       
       ## 43 WG-Angehörige, davon acht Kinder
       
       Wohngemeinschaften sind ohnehin die großen Gewinner der Reform. Musste
       früher jeder Mitbewohner seine eigene Rundfunkgebühr bezahlen, ist jetzt
       pro WG nur noch ein Beitrag fällig. Die Berliner sagen nun, ihre ganzes
       Hausprojekt sei eine einzige Wohngemeinschaft.
       
       Konkret leben 43 Personen in der Kohlfurter Straße 40, davon acht Kinder.
       Im Vorderhaus sind vier Etagen bewohnt, im Hinterhaus vier weitere. Die
       Bewohner streiten dabei nicht nur für sich, sondern auch für andere.
       „Allein in Berlin kennen wir acht ähnliche Hausprojekte“, sagt die
       Musikerin Anke Wisch, die auch in der Kohlfurter Straße wohnt. „Wir finden
       es ignorant, dass unsere Wohnform nicht als WG anerkannt wird.“
       
       Der Staatsvertrag definiert nicht, was eine Wohngemeinschaft ist. Das Wort
       taucht dort überhaupt nicht auf. Entscheidender Begriff ist dort die
       „Wohnung“, und auch das wird nicht bis ins Letzte bestimmt. Zwei Punkte
       aber sind wichtig: Die Wohnung ist „unabhängig von der Zahl der darin
       enthaltenen Räume“. Und sie muss durch einen „eigenen Eingang unmittelbar
       von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen“ betreten werden.
       
       ## Haustür als „eigener Eingang“
       
       Für Marten Mittelstädt, den Anwalt des Projekts, ist der „eigene Eingang“
       die Haustür zur Kohlfurter Straße 40. Diese Tür ist abschließbar. Sie
       stelle sicher, dass „fremde“ Personen keinen freien Zugang zum Projekt
       habe. Hinter dieser Tür beginne der kollektiv genutzte Privatbereich. Die
       Etagen seien für alle Bewohner „ungehindert zugänglich“.
       
       Anke Wisch erklärt: „Wir haben eine zentrale Gemeinschaftsküche im
       Erdgeschoss des Hinterhauses. Dort kocht jeden Abend jemand anderes und
       alle können mitessen.“ Die Etagenküchen würden dagegen nur gelegentlich
       genutzt. Auch die sanitären Anlagen seien nicht exklusiv bestimmten Etagen
       zugeordnet. „Wenn in meinem Stockwerk das Bad besetzt ist, dann gehe ich
       eben in eine andere Etage“, erzählt Anke Wisch.
       
       Das Projekt hat dem Beitragsservice bereits die Räumlichkeiten gezeigt,
       konnte ihn dabei aber nicht überzeugen. Deshalb wurde Ende Juli Klage beim
       Verwaltungsgericht Berlin eingelegt. Ein Verhandlungstermin steht noch
       nicht fest. Stattdessen hat der Beitragsservice eine außergerichtliche
       Lösung vorgeschlagen. Danach sollen die Bewohner „für jede bewohnbare
       Etage“ einen Rundfunkbeitrag bezahlen. Das wären dann acht Beiträge für 43
       Personen. Vermutlich werde man auf das Angebot nicht eingehen, sagt Anke
       Wisch.
       
       1 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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