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       # taz.de -- BKA zu Akkreditierung beim G20-Gipfel: Datensammlung geht klar
       
       > Journalisten wurden beim G20 die Akkreditierungen entzogen. Das BKA
       > verteidigt nun die Datengrundlage für die Entscheidung.
       
   IMG Bild: BKA-Chef Münch (Archivbild) will keinen Fehler erkennen
       
       Berlintaz | BKA-Chef Holger Münch hat die Speicherpraxis der Polizei
       verteidigt. „Das Bundeskriminalamt und die Polizeien der Länder speichern
       nicht massenhaft Daten unbescholtener Bürger“, erklärte er am Freitag in
       Berlin.
       
       Zwar gestand er Fehler beim Entzug von Akkreditierungen während des
       G20-Gipfels ein. „Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit darf nicht
       passieren. Wir ziehen unsere Lehren daraus“, sagte Münch. Grundsätzlich
       verteidigte er aber die Praxis, Daten von Personen zu speichern, auch wenn
       diese nicht von Gerichten verurteilt wurden.
       
       Das BKA betreibt in Zusammenarbeit mit den Landespolizeien verschiedene
       Dateien, darunter eine mit dem Titel „PMK-links-Z“ für vermeintliche
       Linksextremisten. In die Datei können Personen laut Errichtungsanordnung
       gelangen, wenn sie Beschuldigte in einem Strafverfahren sind, aber auch,
       wenn sie als „Kontakt- und Begleitpersonen“ eines Verdächtigen aufgefallen
       sind oder wenn andere Gründe „die Annahme rechtfertigen, dass die
       Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden“.
       
       Rein kommt man in diese Datei also relativ leicht, raus dagegen viel
       schwieriger. Fällt ein Richter im Strafverfahren einen Freispruch, weil er
       von der Unschuld der Person überzeugt ist, sollte der Eintrag im Normalfall
       automatisch aus der Datei gelöscht werden. „Ein Problem ist aber, dass der
       Sachbearbeiter der Polizei wissen muss, mit welchem Ergebnis das Verfahren
       geendet“ hat, sagte Münch. Oft teile die Justiz das Urteil nicht mit,
       obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sei. Das müsse sich ändern.
       
       ## Lange Lösch- und Prüfungsfristen
       
       Aber auch ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung, von der die
       Polizei erfährt, führt nicht automatisch zur Löschung. Endet das
       Strafverfahren nur aus Mangel an Beweisen oder wegen Geringfügigkeit,
       bleibt der Eintrag oft in der Datei. „Ist noch ein Restzweifel da, darf der
       Eintrag bleiben“, sagte Münch. Laut einem Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 ist dafür zwar eine
       „eingehenden Würdigung“ des Einzelfalls nötig; ob diese in jedem Fall
       erfolgt, ist aber unklar.
       
       Bleibt eine Person auch nach Ende des Verfahrens in der Datei, erfolgt die
       nächste Prüfung meist erst nach einer Frist, die in vielen Fällen zehn
       Jahre beträgt. Laut Münch werden dann über 90 Prozent der verbliebenen
       Einträge gelöscht. Allerdings sagte der BKA-Chef auch: Kamen
       zwischenzeitlich „weitere Informationen dazu“, die zu der Einschätzung
       führen, dass die Polizei die Person „im Auge behalten muss“, werden die
       alten Einträge auch nach der Frist nicht gelöscht. So können selbst
       Bagatellen Jahrzehnte im System bleiben.
       
       1 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Tobias Schulze
       
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