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       # taz.de -- Gesperrte Indymedia-Website: Klagen gegen „linksunten“-Verbot
       
       > Die angeblichen Betreiber klagen gegen das Verbot der Indymedia-Website
       > „linksunten“. Die Seite bleibt zunächst weiter unerreichbar.
       
   IMG Bild: Samstag demonstrierten Indymedia-Unterstützer_innen – nun folgte die Klage
       
       Freiburg taz | Eine Gruppe von Anwälten um den Göttinger Sven Adam klagt im
       Namen der Betroffenen gegen das Verbot der linksradikalen Webseite
       „Indymedia linksunten“ sowie gegen die damit zusammenhängenden
       Hausdurchsuchungen. Die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung, das
       Verbot von „linksunten“ bleibt damit zunächst bestehen.
       
       Am Freitag hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den
       [1][angeblichen Verein „linksunten.indymedia“ verboten] und auch verfügt,
       dass dessen Webseite abgeschaltet werden soll. [2][Die Seite laufe den
       Strafgesetzen zuwider], denn sie habe es „ermöglicht und erleichtert“, dass
       dort Delikte wie die „Billigung von Straftaten“ oder die „Anleitung zu
       Straftaten“ begangen werden konnten. Die Posts von anonymen Dritten wurden
       den Betreibern der Webseite zugerechnet, weil jene die strafbaren Beiträge
       bewusst auf der moderierten Seite stehen ließen.
       
       Gegen das Verbot klagen nun drei in der Verfügung namentlich genannte
       Personen sowie zwei weitere Personen, denen die Polizei die Verfügung am
       Freitag übergeben hat oder dies zumindest versuchte. Die Kläger machen
       darin zunächst nur geltend, dass sie mit den anderen genannten Personen
       „keinen Verein“ gebildet haben. Eine nähere Begründung enthalten die Klagen
       noch nicht. Sie dienen zum einen der Wahrung von Fristen, zum anderen
       beantragen die Anwälte damit auch Akteneinsicht, insbesondere in Vermerke
       und Dossiers des Verfassungsschutzes.
       
       Zuständig für die Klagen gegen das Vereinsverbot ist in erster und einziger
       Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort wird der Fall auch
       mündlich verhandelt werden. Voraussichtlich wird es dann vor allem um vier
       Fragen gehen: Gehören die fünf Personen überhaupt zu Indymedia linksunten?
       Sind die Betreiber der Webseite ein Verein mit gemeinsamer Willensbildung?
       Müssen sich die Betreiber strafbare und verfassungsfeindliche Postings der
       Nutzer zurechnen lassen? Haben diese strafbaren und verfassungsfeindlichen
       Inhalte die Wirkung der Webseite „geprägt“?
       
       Da bei allen fünf Personen Hausdurchsuchungen stattfanden, haben die
       Betroffenen auch dagegen Klage eingereicht. Zuständig hierfür ist das
       Verwaltungsgericht Freiburg. Die Durchsuchungen seien rechtswidrig gewesen,
       so die Kläger, was aber ebenfalls noch nicht begründet wurde. In einer
       separaten Klage wendet sich das Freiburger autonome Zentrum KTS dagegen,
       dass es [3][am Freitag ebenfalls durchsucht wurde].
       
       30 Aug 2017
       
       ## LINKS
       
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   DIR [2] /Verbotsverfuegung-gegen-linksunten/!5442346
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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