# taz.de -- Gesperrte Indymedia-Website: Klagen gegen „linksunten“-Verbot
> Die angeblichen Betreiber klagen gegen das Verbot der Indymedia-Website
> „linksunten“. Die Seite bleibt zunächst weiter unerreichbar.
IMG Bild: Samstag demonstrierten Indymedia-Unterstützer_innen – nun folgte die Klage
Freiburg taz | Eine Gruppe von Anwälten um den Göttinger Sven Adam klagt im
Namen der Betroffenen gegen das Verbot der linksradikalen Webseite
„Indymedia linksunten“ sowie gegen die damit zusammenhängenden
Hausdurchsuchungen. Die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung, das
Verbot von „linksunten“ bleibt damit zunächst bestehen.
Am Freitag hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den
[1][angeblichen Verein „linksunten.indymedia“ verboten] und auch verfügt,
dass dessen Webseite abgeschaltet werden soll. [2][Die Seite laufe den
Strafgesetzen zuwider], denn sie habe es „ermöglicht und erleichtert“, dass
dort Delikte wie die „Billigung von Straftaten“ oder die „Anleitung zu
Straftaten“ begangen werden konnten. Die Posts von anonymen Dritten wurden
den Betreibern der Webseite zugerechnet, weil jene die strafbaren Beiträge
bewusst auf der moderierten Seite stehen ließen.
Gegen das Verbot klagen nun drei in der Verfügung namentlich genannte
Personen sowie zwei weitere Personen, denen die Polizei die Verfügung am
Freitag übergeben hat oder dies zumindest versuchte. Die Kläger machen
darin zunächst nur geltend, dass sie mit den anderen genannten Personen
„keinen Verein“ gebildet haben. Eine nähere Begründung enthalten die Klagen
noch nicht. Sie dienen zum einen der Wahrung von Fristen, zum anderen
beantragen die Anwälte damit auch Akteneinsicht, insbesondere in Vermerke
und Dossiers des Verfassungsschutzes.
Zuständig für die Klagen gegen das Vereinsverbot ist in erster und einziger
Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort wird der Fall auch
mündlich verhandelt werden. Voraussichtlich wird es dann vor allem um vier
Fragen gehen: Gehören die fünf Personen überhaupt zu Indymedia linksunten?
Sind die Betreiber der Webseite ein Verein mit gemeinsamer Willensbildung?
Müssen sich die Betreiber strafbare und verfassungsfeindliche Postings der
Nutzer zurechnen lassen? Haben diese strafbaren und verfassungsfeindlichen
Inhalte die Wirkung der Webseite „geprägt“?
Da bei allen fünf Personen Hausdurchsuchungen stattfanden, haben die
Betroffenen auch dagegen Klage eingereicht. Zuständig hierfür ist das
Verwaltungsgericht Freiburg. Die Durchsuchungen seien rechtswidrig gewesen,
so die Kläger, was aber ebenfalls noch nicht begründet wurde. In einer
separaten Klage wendet sich das Freiburger autonome Zentrum KTS dagegen,
dass es [3][am Freitag ebenfalls durchsucht wurde].
30 Aug 2017
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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