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       # taz.de -- Verschärfung des Sexualstrafrechts: Ein Jahr „Nein heißt Nein“
       
       > Vor einem Jahr wurde das Sexualstrafrecht verschärft. Seitdem wurden
       > deutlich mehr sexuelle Übergriffe angezeigt als in der Vergangenheit.
       
   IMG Bild: Nicht länger schweigsam. Seit der Verschärfung des Sexualstrafrechts zeigen mehr Frauen Verbrechen an
       
       Berlin taz | Im Juli 2016 wurde das Sexualstrafrecht durch den sogenannten
       [1][„Nein heißt Nein“]-Passus [2][verschärft], im November trat das Gesetz
       in Kraft: Früher war es schwer, manche sexuellen Übergriffe anzuzeigen,
       weil sie – wie das Grapschen – [3][nicht als Straftat galten]. In anderen
       Fällen mussten die Opfer, falls der Täter keine Gewalt anwendete, ihre
       Ablehnung durch Schreien, Boxen, Treten, Wegrennen ausdrücken. Geschah das
       nicht, wurde das oft nicht als Vergewaltigung bewertet.
       
       Nun liegen neue Zahlen vor. 38.191 Fälle gegen die sexuelle
       Selbstbestimmung hat das Bundeskriminalamt bis Dezember 2016 gezählt – von
       Vergewaltigungen und mit Waffengewalt erzwungenem Geschlechtsverkehr bis zu
       Fällen, bei denen jemand begrapscht oder auf andere Weise sexuell belästigt
       wurde. Zum Ende des Jahres wurden mehr Übergriffe und sexuelle
       Nötigungsdelikte angezeigt als zu Jahresbeginn: im Dezember 499 Fälle, im
       Januar nur 25, insgesamt 1.742 Fälle.
       
       Ob das neue Gesetz dafür gesorgt hat, dass die Zahl der Anzeigen in die
       Höhe geschnellt ist, ist unklar. Für ein solches Fazit sei die Zeit zu
       kurz, sagt Katja Grieger, Leiterin des Bundesverbands
       Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) in Berlin. Möglich sei aber,
       dass die Debatten im Vorfeld der Gesetzesreform jene Opfer sexueller
       Gewalt, die früher nicht angezeigt hätten, Mut gemacht hätten. „Betroffene
       haben die Botschaft bekommen, dass sie nicht allein sind.“
       Frauenberatungsstellen verzeichneten im vergangenen Jahr einen Anstieg von
       Beratungen und Anfragen, sagt Grieger.
       
       Möglicherweise reagieren auch Gerichte mit härteren Strafen. Eva Risse von
       der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF) in Bonn
       berichtet der taz von einem Fall von schwerer Vergewaltigung in der
       Partnerschaft in Nordrhein-Westfalen. Der Täter sei deshalb kürzlich zu
       rund fünf Jahren Haft verurteilt worden. „Ein solches Urteil haben wir
       selten erlebt“, sagt Risse.
       
       ## Damit die Nachbarn egal sind
       
       Von den jährlich rund 8.000 angezeigten Vergewaltigungen kommen laut
       Bundesamt für Justiz bislang im Schnitt 1.300 zur Anklage, rund 1.000 Täter
       werden verurteilt. Die Verfahren würden oft eingestellt, weil die
       Beweislage nicht eindeutig sei oder Aussage gegen Aussage stünde – das
       müssen Beraterinnen von Hilfsorganisationen, die Opfer während der
       Verfahren begleiten, immer wieder erleben. In manchen Fällen meinte das
       Gericht, das Opfer hätte sich nicht ausreichend gewehrt.
       
       So war es in einem Fall in Essen im Herbst 2012, der von zahlreichen Medien
       aufgegriffen wurde: Das Landgericht hatte einen damals 31-jährigen Mann vom
       Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen freigesprochen. Wegen des
       „Fehlens einer schutzlosen Lage“ des Opfers, wie das Gericht befand. Die
       Schülerin habe lediglich gesagt: „Lass das“, es sei aber nicht weggelaufen
       und habe nicht geschrien. Das Mädchen selbst sagte, die Nachbarn hätten
       nichts hören sollen.
       
       Der Freispruch war nach dem alten Recht korrekt. Der Gesetzestext, also der
       frühere § 177 des Sexualstrafrechts, sei „an dieser Stelle unbefriedigend“,
       kommentierte damals die Strafrechtsexpertin Tatjana Hörnle von Berliner
       Humboldt-Universität. Sie war maßgeblich daran beteiligt, dass das
       Sexualstrafrecht vor einem Jahr nachgebessert wurde.
       
       21 Aug 2017
       
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