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       # taz.de -- Übernahme von Hannover 96: Mitglieder klagen gegen Martin Kind
       
       > Der Präsident vom Fußballclub Hannover 96 versucht mit allen Mitteln, den
       > Profiklub zu übernehmen. Exkanzler Schröder unterstützt ihn dabei.
       
   IMG Bild: Strategen auf der Aufsichtstribüne: Martin Kind (l.) im Gespräch mit Gerhard Schröder und Carsten Maschmeyer
       
       Hannover taz | Der Hass klingt so: „Komm raus, wir bringen dich um, du
       Drecksau!“ Das drohen einige Hannoveraner Ultras im Oktober 2016. Sie
       fahren gerade in einem ICE, in dem zufällig auch Martin Kind sitzt. Ihr
       Vereinspräsident und ihr Hassobjekt. Tätlich werden sie nicht, und
       mittlerweile ist der Vorfall längst vergessen, Kind verzichtete sogar auf
       eine Anzeige.
       
       Der 73-Jährige, der seine Millionen mit Hörgeräten verdient, gilt als
       robust. So führt er auch den Kampf um die Macht im Klub. Gegen die Ultras,
       aber vor allem gegen die Faninitiative „Pro Verein“. Beide Gruppen wollen
       den Profifußball nicht komplett vom Breitensport lösen, Kind will das
       schon.
       
       Seit 1997 präsidiert er im e. V., anfangs galt er als Retter des damals
       klammen Vereins. Kind würde gern so uneingeschränkt herrschen wie etwa der
       russische Geldgeber Roman Abramowitsch beim englischen Spitzenklub Chelsea
       FC. An Kinds Seite steht Exkanzler Gerhard Schröder.
       
       Alles dreht sich um die Kerndebatte der Branche, die 50+1-Regel. Kind will
       ihre Aufhebung bis zum 30. September beantragen, auch wenn unklar ist, ob
       er überhaupt alle Voraussetzungen erfüllt. Die Regel garantiert, dass der
       e. V. mindestens 51 Prozent der Stimmenanteile an seinem Fußballunternehmen
       besitzt – und die Investoren maximal 49 Prozent. Dadurch kann der e. V. den
       Geschäftsführer bestimmen, der die gesamten Kapitalanteile verwaltet und
       alle wichtigen strategischen Entscheidungen trifft.
       
       ## Das 96-Modell ist ein echtes Kind-Modell
       
       In Hannover ist das so: Der e. V. hält zwar kein Kapital an seiner
       Profifußball-KGaA, weil 100 Prozent in Investorenhand liegen. Aber der e.
       V. bestimmt über eine Tochtergesellschaft zu 100 Prozent, wie das Kapital
       eingesetzt wird, weil das Stimmenverhältnis 100:0 ist. Scheiß aufs Kapital,
       sozusagen. Bei einem Stimmenverhältnis von 51:49 säße immer noch der e. V.
       am längeren Hebel. Mehrheit ist Mehrheit.
       
       Nun ist das 96-Modell ein echtes Kind-Modell. Kind amtiert als Präsident
       des e. V., zugleich ist er der KGaA-Geschäftsführer, und zusätzlich ist er
       auch noch Hauptinvestor der KGaA. In der Realität verfügt 96 deshalb nur
       noch über eine Kontrollinstanz, die nicht Martin Kind heißt: Das ist die
       Mitgliederversammlung des e. V. Sie zu entmachten, davon träumt Kind schon
       lange. Das soll ihm gelingen, indem er 50+1 aus Hannover verbannt.
       
       Dass das gelingt, daran mehren sich die Zweifel. Brisant war eine
       Vereinsentscheidung vom 5. Juli, wonach der e. V. 119 Anträge auf
       Mitgliedschaft abgelehnt hat, mindestens. Offiziell begründet wurde das mit
       dem „Interesse des Vereins Hannover 96“. Mehr nicht. Auf taz-Anfrage hieß
       es, man wolle sich nächste Woche dazu äußern, und Kind stehe dann für ein
       Interview zur Verfügung.
       
       Die 119 Mitgliedsanträge kamen gebündelt im Namen von Pro Verein. Der
       argumentiert, man habe 96 lediglich bei der Mitgliederwerbung unterstützt.
       Inoffiziell geht es wohl eher darum, weiteren Kind-Gegnern ein Stimmrecht
       zu verschaffen.
       
       ## Hitzige Mitgliederversammlung
       
       Kritik aber gefällt Martin Kind nicht sonderlich. Er findet, dass im
       Milliardenbusiness Fußball keine Vereinsmeier entscheiden sollten, sondern
       Konzernstrategen. Oder halt Männer von Welt, wie Gerhard Schröder, ein
       Freund und Tennispartner Kinds. Der Exkanzler fungiert seit Dezember 2016
       als Aufsichtsratschef der KGaA, er soll deren Geschäftsführer Martin Kind
       kontrollieren. Als wahrscheinlich gilt jedoch, dass Schröder Kind vor
       allem neue Kontakte verschafft.
       
       Pro Verein sorgt hingegen nicht für Kontakte, sondern für Ärger. Deshalb
       könnte Kind angeordnet haben: Kein Stimmrecht mehr für jene, die finden,
       dass der e. V. via 50+1 weiterhin die Strategie der KGaA mitbestimmen
       müsse.
       
       Ein Rückblick. 27. April 2017: Auf einer hitzigen Mitgliederversammlung
       stehen gleich zwei Abstimmungen über 50+1 an. Die erste verläuft gut für
       Kind. Zwar wollen 60 Prozent der 96-Mitglieder die 50+1-Regel in der
       Satzung implementieren, nötig wäre dafür aber eine Zweidrittelmehrheit
       gewesen. Freie Bahn habe Kind nun, schlussfolgert die Presse. Dabei geht
       Antrag Nummer 2, den 71 Prozent der Mitglieder absegnen, ein wenig unter.
       Er sieht vor, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung darüber
       entscheiden solle, ob Hannover 96 bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) eine
       50+1-Ausnahmeregelung beantragt oder nicht. Dieser Beschluss zwingt Kind –
       der ja bald bei der DFL die Aufhebung von 50+1 beantragen will – de facto
       dazu, die Mitglieder über 50+1 abstimmen zu lassen. Aber genau das plant er
       bislang nicht, weil eine Niederlage droht.
       
       „Nein, eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist nicht vorgesehen“,
       bestätigt ein Vereinssprecher. Bleibt Kind stur, wäre das höchst brisant.
       Es würde bedeuten, dass Kind die Mitgliederversammlung nicht als das
       akzeptiert, was sie satzungsgemäß zu sein hat: „das oberste beschließende
       Organ des Vereins“, Paragraf 11, Artikel 1.; bei Zuwiderhandlung könnte die
       DFL der KGaA die Bundesliga-Lizenz entziehen.
       
       ## Warum wird die Satzung falsch interpretiert?
       
       Kind argumentiert, dass die Mitgliederversammlung in der 50+1-Frage eher
       beratend sei, nicht beschließend.So hat er das in der Hannoveraner
       Lokalpresse erklärt, und so hat es auch der Aufsichtsratsvorsitzende des e.
       V., Valentin Schmidt, ein enger Kind-Vertrauter, auf der letzten
       Mitgliederversammlung dargestellt. Aber in der Satzung steht eindeutig:
       „Der Vorstand setzt Beschlüsse des Aufsichtsrats und der
       Mitgliederversammlung um“, Paragraf 15, Artikel 3 c. Schmidt legte aber als
       Versammlungsleiter fest, dass die Mitglieder nicht beschließen dürften, was
       der Vereinsvorstand zu beschließen habe; nur der Aufsichtsrat dürfe dem
       Vorstand in der 50+1-Frage Weisung erteilen, so Schmidt. Diese Aussage
       taucht auch in dem vertraulichen Protokoll der Mitgliederversammlung auf,
       das der taz vorliegt.
       
       Weil Kind die Satzung offensichtlich ausdribbeln will, laufen nach
       taz-Informationen gerade mehrere interne Verfahren gegen ihn, sogenannte
       Ehrenratsverfahren. Ein fünfköpfiges Gremium soll klarstellen, dass die
       Aussagen von Schmidt bzw. Kind nicht rechtens sind; dass die
       Mitgliederversammlung beim 50+1-Prozess also sehr wohl beschließen darf,
       und nicht nur beraten. In diesen Ehrenrat sind drei Mitglieder erst im
       April neu gewählt worden – unter anderem empfahl sie auch Pro Verein.
       
       Am Freitag vor einer Woche soll es nach taz-Informationen ein erstes
       Gespräch zwischen dem Ehrenrat und Martin Kind gegeben haben. Man hat ihn
       wohl auch darüber informiert, dass in der Causa 50+1 noch weitere Anträge
       eingereicht worden sind. Etwa dass die DFL über das Ehrenratsverfahren
       informiert wird. Und dass der Ehrenrat von der DFL informiert wird, falls
       Kind den 50+1-Antrag ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung stellt.
       Offenbar misstrauen Teile der Basis Martin Kind zutiefst. Dass der Ehrenrat
       Kind freie Hand lässt, gilt angesichts dieser Sachlage als
       unwahrscheinlich.
       
       Der Streit um die Deutungshoheit über die Satzung birgt noch eine weitere
       Pointe. Im Jahr 1997 kaufte Kind dem e. V. die Namens- und Markenrechte für
       2,7 Millionen D-Mark ab. Dem damaligen Drittligisten drohte die Insolvenz,
       das Geld war herzlich willkommen. Als einzige Bedingung wurde vereinbart,
       dass der Verein jederzeit die Namens- und Markenrechte zurückkaufen könne –
       und zwar zum ursprünglichen Preis, also für rund 1,3 Millionen Euro.
       
       ## 75 Millionen Euro ist der Klub als Marke wert
       
       In einer Studie vom Juni taxiert das Londoner Markenbewertungsunternehmen
       Brand Finance den Wert der Marke Hannover 96 auf 75 Millionen Euro, Platz
       68 im europäischen Fußball. Peanuts, verglichen mit Spitzenreiter
       Manchester United (1,551 Milliarden Euro) oder Bayern München (Platz
       5/1,094 Milliarden). Trotzdem wundern sich Branchenkenner, dass der e. V.
       von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch gemacht hat.
       
       Die 96-Mitglieder haben bereits reagiert und den Vorstand angewiesen, die
       Kaufoption zu ziehen. Sie fordern die Rechte zurück, die Kind aber nicht
       herausgeben will. Wie wichtig diese Rechte geworden sind, verdeutlicht eine
       Analyse des Marktforschungsinstituts Nielsen-Sports. Demnach stiegen allein
       die Sponsoringeinnahmen durch Markenrechte im europäischen Fußball von 49
       Millionen Euro (2007/2008) auf 150 Millionen Euro (2016/2017). Der e. V.
       könnte also entweder seine Rechte für eine hübsche Summe komplett verkaufen
       oder eine regelmäßige Leihgebühr von Lizenznehmern verlangen. Es gibt viele
       Möglichkeiten, die eigene Marke zu monetarisieren.
       
       Aktuell besitzt diese wertvollen Namens- und Markenrechte eine
       Personengesellschaft mit dem Namen „Hannover 96 Sales & Service GmbH und
       Co. KG“, kurz: S&S. Sie ist eine Dienstleisterin, die alles regelt, damit
       der 96-Profibetrieb, die KGaA, reibungslos läuft. Ticketing, Merchandising,
       Rechnungswesen, solche Sachen fallen darunter. Aber auch: Markenführung und
       Markenpflege. Besonders wichtig: Die S&S ist auch der Investor der KGaA,
       sie hält 100 Prozent der Kapitalanteile. Und sie besteht wiederum aus vier
       Gesellschaftern. Einer heißt Martin Kind, mit 52,73 Prozent hält er die
       Mehrheit in der S&S. Ganz robust.
       
       30 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR David Joram
       
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